Hausbesuch - eheähnliche Gemeinschaft unterstellt - Was nun?

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lilimia

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3 Feb 2009
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Hallo alle zusammen,

ich bin neu hier und mich treibt auch gleich eine verzweifelte Sachlage zu einem Beitrag, in der Hoffnung, dass mir jemand weiterhelfen kann. Kurz zur Sachlage: Vor ca. 3 Monaten beantrage ich erstmals überhaupt ALG II , nachdem mein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde und ich plötzlich, ohne Arbeitsplatz kein Einkommen mehr hatte. Nach 2 Monaten Bearbeitungszeit wurde mir schließlich das ALG II genehmigt. Ich bin vor ca. 9 Monaten mit einem guten Freund zusammen gezogen. Er ist Student, ich hole gerade mein Abitur nach und möchte danach auch studieren. Meine besten Freundinnen studieren hier und ich schreibe meine Prüfungen hier, habe mich auch für die Universität hier entschieden und bin deshalb schon ein Jahr früher ungezogen, um mir den Stress mit der Wohnungs- bzw. Zimmersuche vor dem Studiumbeginn zu ersparen. Hinzu kam, dass mein Kumpel ebenfalls ein Zimmer suchte. Zu Beginn lief auch alles wunderbar, ich hatte sofort eine Arbeitsstelle, und habe einfach nicht damit gerecht, diese vor Studiumbeginn zu verlieren. Nun habe ich meinem Kumpel nichts davon erzählt, dass ich ALG II beantragt habe. Es ist mir bewusst, dass es keine Schande ist, wenn man ALG II -Empfänger ist, ich will hier auch niemandem auf den Schlips treten, aber ich war noch nie arbeitslos und das ist für mich persönlich einfach eine Katastrophe. Ich versuche auch alles momentan um wieder eine Arbeitsstelle zu bekommen. Nun klingelte es eines Morgens um ca. 8.30 Uhr an der Tür und es stand ein Mann da, der in die Wohnung wollte. Er stelle sich vor, war eigentlich recht höflich und erzählte irgendetwas von einem Vorwurf einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und Sozialbetrugs. Ich stand in der Tür, halbnackt und bestimmt mit einem Mundgeruch bis nach China, weil er mich aus dem Bett geklingelt hatte, in der Tür und dachte ich sei im falschen Film. Da wie schon erwähnt mein Kumpel nichts davon wusste, dass ich ALG II erhalte, lies ich ihn natürlich nicht rein. Ich war so schockiert, dass ich am ganzen Leib zitterte. Ich rief gleich meinen Sachbearbeiter an und fragte ihn, was mir den konkret vorgeworfen wird und ob solche Maßnahmen den nötig seien und dass ich meinem Mitbewohner nichts davon gesagt habe und es auch nicht vorhabe in Zukunft,ihm zu sagen, dass ich ALG II beziehe und doch jetzt nicht dazu verpflichtet bin mit einem Schild in der Gegend herum zu laufen, auf dem steht, hallo ich bin ALG II -Empfänger und vogelfrei. Der Sachbearbeiter meinte dann, dass es üblich sei, dass man alle WG ´s in der Konstellation Mann und Frau, zu überprüfen, ob es sich bei dieser um eine Einstehungsgemeinschaft handelt und dass er dem Außendienstmitarbeiter mitteilt, dass sich dieser mit mir in Verbindung setzen und mit mir einen Termin ausmachen soll. Das tat er auch recht schnell und ich konnte mit ihm einen Termin vereinbaren, in einer Zeit, in der mein Mitbewohner nicht zu Hause war. Dieser war zwar recht freundlich, aber sagte, machte mich mehrfach darauf aufmerksam, was mir bei einem Sozialbetrug blüht und das solche Hausbesuche eigentlich nicht üblich sind, weil er jetzt davon ausgehen muss, dass ich auch alles so insziniert habe. Ich meine zwei getrennte Wohnräume, mit jeweils Bett, Schrank, Schreibtisch zu inszinieren, dürfte schwierig sein, zumal sich wirklich nur persönliche Gegenstände in meinem Zimmer befinden. In das Zimmer von meinem Kumpel hat er auch kurz rein geguckt, es aber nicht betreten. Dann habe ich ihn gefragt, wie sein Urteil ausfällt und er meinte zu 90 % ist das hier eine WG (das Badezimmer wollte er gar nicht einmal mehr sehen), aber da es sich um einen Terminbesuch handelt, bleiben 10 % Zweifel. Mein Kumpel hat ein Auto z.B. das hat er mir mitgeteilt, dass sie da ermittelt hätten und dass er sich nicht umgemeldet hätte (vermutlich hat er es einfach verpeilt, so wie ich ihn kenne). Das mit dem Auto geht mich ja nun wirklich nichts an. Ganz klar profitiere ich auch davon, er bringt mir immer Wasser vom Einkaufen mit, weil ich die Kisten ja unmöglich durch die Gegend schleppen kann.

Nun meine Frage:
Bekomme ich eine Art Protokoll über den Besuch, die Entscheidung oder Empfehlung von ihm?
Ist es schon jemandem passiert, dass ein zweiter Hausbesuch angesetzt worden ist, obwohl schon einer durchgeführt worden ist? Diesbezüglich habe ich besonders Angst, dass die nochmal jemanden schicken und mein Mitbewohner die Tür aufmacht und ich dann vorgeführt bin.
Werde ich wegen den verbleibenden 10 % Skepsis nun observiert oder beobachtet? (habe totale Horrorstories im Internet gelesen und bin schockiert darüber, wie die Behörden mit ALG II -Empfängern umgeht)
Was kann man mir ankreiden falsch gemacht zu haben?

Ich bin für jede Antwort total dankbar und wünsche allen noch eine schöne Woche
 
Aw: Hilfe !!!

Schon traurig.
Das kurz mal beim Mitbewohner rein gucken, ist zumindest Hausfriedensbruch, eine Straftat !!!
Die Überprüfung des Mitbewohners dürfte schon als Stalking bzw. Verfolgung Nichtbetroffener/Unschuldiger durchgehen, auch eine Straftat. Wenn hier die Ummeldung nicht geschehen ist, dann ist das EWMA zuständig.
Die Weitergabe/Veröffentlichung der "Verfehlung" ist auch als üble Nachrede zu werten.

Noch was grundsätzlichen EäG ist nicht an der Zahl der seifen festzumachen. Evtl. an der Verknüpfung der Leben. Also an gemeinsamen Finanzdipositionen. Allein reicht dies aber auch nicht. Das gemeinsame Heim ist nicht notwendig.
 
AW: Hilfe !!!

Vielen Dank für die rasche Antwort,

ich vergas zu erwaehnen, dass er beim ersten Besuch, weil ich nicht schnell genug öffnete, oben bei den Nachbarn geklingelt hatte und sie nach "uns" ausfragte. Auch noch mal so eine Sache. Sind die den nicht zu Datenschutz verpflichtet. Ist man den als Hartz-IV -Empfänger nicht mehr durch die Grundrechte geschüzt. Dann auch noch so ein Kommentar, von wegen. Sie wollen doch nicht, dass in zwei Monaten ein anonymer Brief bei uns eintrifft, indem uns Nachbarn mitteilen, dass sei doch eine eheähnliche Lebensgemeinschaft führen...erstens, wie wollen das die Nachbarn feststellen, wenn das die Außendienstmitarbeiter selbst bei einem Hausbesuch nicht zu 100 % können? Wenn er mich z.B. fragt, hey gehst mit einkaufen (weil er ja ein Auto hat) und ich sag ja klar gerne (damit ich die Taschen nicht durch die halbe Stadt schleppen muss) und wir dann später unsere Einkäufe zusammen rein tragen? Oder, wenn er mich fragt, ob ich ein Stück mitfahren will am WE, wenn wir zu unseren Eltern fahren, weil sie in der gleichen Richtung leben...Wir haben getrennte Konten, stehen beide als Hauptmieter im Mietvertrag. Wir haben keine gemeinsamen Versicherungen oder Transaktionen. Er ist Student und isst hauptsächlich in der Mensa der Uni, ich koche immer für mich und der Zusammenzug ist darauf angelegt, die Ausbildungszeit zu überbrücken. Jeder der in einer Studentenstadt lebt, weiß wie teuer die 1-Zimmer-Wohnungen sind und vor allem wie selten man eine bekommt. Außerdem, ist doch klar, dass man mal am WE zusammen was kocht, mein Gott wir sind befreundet, oder ne Flasche Wein trinkt (da teilt man sich halt die Kosten für die Flasche Wein, wenn man einen DVD-Abend mit Freunden macht, die nicht mit einem zusammen wohnen, ist es doch genauso, dass man zusammenschmeist oder jeder bringt einfach was mit) aber jeder ist für sich selbst verantwortlich und muss für sich selbst aufkommen. Wenn ich ihm jetzt sagen würde, hey, du bist für mich jetzt verantwortlich finanziell, weil wir zusammen eine Wohnung haben, würde er mir den Vogel zeigen und mich fragen, ob ich noch alle beisammen hab. Das sind so Dinge die begreife ich nicht und vor allem wo ist der Grundsatz geblieben, die Würde des Menschen ist unantastbar? Also wenn ein Außendienstmitarbeiter bei meinen Nachbarn steht, will ich nicht wissen, was in denen vorgeht und vor allem nicht was sie jetzt über mich/uns denken. Eine Person in einem Arbeitsverhältnis weiß doch nicht, dass die jeden **** kontrollieren, auch wenn es gar keinen Grund gibt...das ist totaler Rufmord...
aber mal abgesehen davon, wenn noch jemand auf meine oben gestellten Fragen noch eingehen würde, waere das ganz toll. Würde gerne wissen, welche Erfahrungen ihr gemacht habt oder ob jemand sich in einer ähnlich blöden Situation befindet, wie ich.

Liebe Grüße
 
AW: Hilfe !!!

Würde gerne wissen, welche Erfahrungen ihr gemacht habt oder ob jemand sich in einer ähnlich blöden Situation befindet, wie ich.

Nein, das ist in diesem Land noch niemand passiert, seit Beginn von Hartz4 bist du die allererste...

Vielleicht liest du dich erst hier ein > Information - Bedarfs- / Haushaltsgem. / Familie im Erwerbslosen Forum Deutschland und machst dich schlau unter den vielen Erfahrungen, die in diesem Forum über Jahre zusammengetragen wurden.

Alles Gute
 
AW: Hilfe !!!

Hallo Tinka,

habe mich inzwischen im Forum umgesehen. Man ist nur so schockiert und verwirrt, wenn sowas absurdes passiert, dass man denkt, man wäre wirklich ein Einzelfall, weil man gar nicht glauben kann, dass die Behörden nahezu jeden ALG II -Empfänger so behandeln können....höchst kriminell. Das das nach der deutschen Rechtssprechung überhaupt möglich ist. Aber man hat ja Statistiken vorzulegen...widerlich
 
AW: Hilfe !!!

Nein, welche Rechtsprechung meinst Du? Seid Einführung von Hartz IV sind die Arbeitslosen Kunden vogelfrei.

Eine Bitte an Dich IIIImia schreib Deine Texte mit Absätze, weil dies dann besser zu lesen ist.
 
AW: Hilfe !!!

Werde ich beherzigen :)...

Denkst du, dass man mir etwas streichen wird? Oder noch einmal ein unangemeldeter Hausbesuch stattfindet? Habe nun einiges gelesen und trauen denen nun jede Untat zu.
 
Also erstmal STOP !!!!!!!!

Eine Eheähnliche Gemeinschaft darf erst VERMUTET werden, wenn ihr länger als 1 Jahr zusammen wohnt......NICHT vorher....ANWALT !!! Wiedersprüche einlegen lohnt sich nicht, ich habe bereits den 5. Wiederspruch eingelegt und er wurde jedesmal abgelehnt.....ANWALT.....Den Besucher von der Jobcenter könnt ihr gerne wieder nach Hause schicken und ihm sagen, das er wiederkommen soll, wenn DIR es passt......

Also.......Es darf wiegesagt VERMUTET werden, das ihr eine eheähnliche Gemeinschaft seit, wenn ihr länger als 1 Jahr zusammen lebt bzw. wohnt....
Lass dir nichts erzählen, das IST SO......!!!! Versuche nichts auf eigene Faust zu unternehmen, das bringt nichts...Geh zum Anwalt...Haste keine Kohle für den Anwalt, bekommste Rechtskostenbeihilfe und die kosten werden übernommen, je nach deinem Einkommen.......
Immer ANWALT.......
 
Hallo AquaMontana,

nun, das habe ich meinem Sachbearbeiter auch gesagt, dass wir ja noch gar kein Jahr zusammen wohnen. Auch dass wir beide als Hauptmieter im Mietvertrag stehen. Keine gemeinsamen Konten, keine Versicherungen oder Kinder. Der Außendienstmitarbeiter war da und guckte sich wie schon beschrieben um. Er stelle eine WG fest. Was wir ja auch sind. Getrennte Zimmer, getrennte Betten, jeder sein Schreibtisch und Kleiderschrank...blablabla...meinte allerdings dass er das nur zu 90 % bezeugen könne, da es sich um einen Terminbesuch handelte. Ich hätte genausogut auch alles inszinieren können :icon_neutral:.

Nach einem Telefonat mit meinem Sachbearbeiter meinte der, dass ja VORERST alles in Ordnung sei und ich mich jetzt nicht verrückt machen soll....VORERSR bedeutete dann auf meine Nachfrage..naja solange keine anonymen Briefe vorliegen, die sie belasten....also erst einmal...anonym..wie kann ein anonymer Hinweis in der deutschen Rechtsprechung überhaupt irgendetwas bedeuten? Und zweitens, wer soll den denn aufgeben? Die Nachbarn? Als ob die kein eigenes Leben hätten und auch wüssten, dass ich ALG II Bezieherin bin :icon_neutral:

... ich gehe jetzt einfach sehr sehr stark davon aus, dass wenn im April das eine Jahr zusammen"wohnen" auf Probe oder what ever in dieser kranken/verdrehten Gesetzgebung,vorüber ist, wird der Herr vom Außendienst wieder vor der Tür stehen und zwar, weil es diesen bereits zur Sprache gebrachten, eigentlich nicht vorhandenen anonymen Hinweis, geben wird. Und deswegen möchte ich mich bereits jetzt um einen Anwalt bemühen. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung...

Ach ja, dass mit dem 1 Jahr zusammenwohnen sind der Aussage des SA nur "Indizien", also keine Rechtsprechung im eigentlichen Sinne...man könne eine BG von einer WG nur dan unterscheiden, wenn man eine Hausbesuch durchführt. :icon_neutral:
 
hallo lilimia,

lass Dich bloss nicht verrückt machen!
auch wenn man über einem Jahr zusammen "wohnt" ist das noch lange keine eäG!

siehe:
https://www.elo-forum.org/erfolgrei...eil-wg-ehe%E4hnlicher-lebensgemeinschaft.html

hab das gerade durch und wurde vom Gericht nochmal bestätigt!

und schon garnicht,wenn bei Euch eh alles getrennt ist!
wenn Sie euch was unterstellen,sollen sie es schriftlich tun und dann gehst zum Anwalt!

dauert meist nur alles ein bissl lange :(

gruss und kraft
elewicko
 
Das kurz mal beim Mitbewohner rein gucken, ist zumindest Hausfriedensbruch, eine Straftat !!!

Hihi, das ist natürlich völliger Unsinn :icon_evil:

Das kurze Gucken ist (noch) nicht von § 123 StGB geschützt. Sonst müsste man ja ja auch denjenigen einbuchten, der mal kurz durchs Fenster lugt, um zu schauen wie schön andere wohnen.

Warum hat er wohl das Zimmer des Mitbewohners nicht betreten ? Klingelt es ?



Die Überprüfung des Mitbewohners dürfte schon als Stalking bzw. Verfolgung Nichtbetroffener/Unschuldiger durchgehen, auch eine Straftat.

Na klar :icon_evil:

Jeder Privatdetektiv musste infolge des Stalkingparagrafen seinen Laden dichtmachen. Auch der Hausdetektiv hat nun große Schwierigkeiten, einen Ladendieb dingfest zu machen.

Da könnte man glatt daran denken, das "unbefugt" weit auszulegen, zumal die Fälle des Stalkings wegen derer dieser § überhaupt erst geschaffen worden ist mit behördlicher Schnüffelei aber auch wirklich gar nichts gemein haben. Klingelt es ?


Die Weitergabe/Veröffentlichung der "Verfehlung" ist auch als üble Nachrede zu werten

So ein Hausbesuch ist ja eine Reise durch das komplette Strafgesetzbuch :icon_evil:

Es dürfte dem geneigten Leser schon jetzt klar sein, dass auch § 186 StGB nicht zum Zuge kommt ^^


Ich hoffe nur, dass es niemals einen Staatsanwalt oder Strafrichter namens "kleindieter" geben wird, sonst gibt es in diesem Land nur noch Straftäter :eek:
 
Möglicherweise bringt das hier Licht ins Dunkel.
24. Januar 2008
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen müssen Hartz-IV -Empfänger keine Wohnungsbesichtigungen dulden. Nach Ansicht des Gerichts gibt es keine gesetzliche Grundlage, die den Arbeitssuchenden dazu verpflichtet, Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren.
Im aktuellen Fall hatte ein Hartz-IV -Empfänger Beschwerde gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold eingelegt, welches gegen ihn entschieden hatte. Dieses Urteil revidierte das Essener Landessozialgericht (Az.: LSG NRW L 7 B 284/07 AS ER ). So sei in Artikel 13, Abs. 7 GG die Unverletzlichkeit der Wohnung geregelt und die dürfe nicht ohne gesetzliche Grundlage verletzt werden, so die Richter. Diese gesetzliche Grundlage oder eine vergleichbare Regelung, die einen Eingriff in Artikel 13 GG rechtfertigen würde, existiere jedoch nicht. Der Argumentation der Ämter, dass ein Hartz-IV -Empfänger Hausbesuche dulden müsse, da er der Mitwirkungspflicht nach dem Sozialgesetzbuch I (SBG I) unterliegt, folgte das Gericht damit nicht. Die genannte Mitwirkungspflicht gelte vor dem Hintergrund des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, vor allem bezüglich körperlicher Untersuchungen, aber nicht im Zusammenhang mit Artikel 13.
Eine Weigerung des Hartz-IV -Empfängers dürfe zudem nicht dazu führen, dass die Leistungen aus formellen Gründen verweigert werden. Allerdings können die Ämter den Leistungsantrag ggf. wegen fehlender materieller Voraussetzungen (z.B. fehlende Hilfsbedürftigkeit) ablehnen.
Quelle 1
Quelle 2

LG
 
...ich hoffe nur: dass es niemals einen -wie auch immer- "Rechtsberatenden" namens Vater Flodder geben wird !!!!!

@ Ilima: hier im Forum findest Du sehr, sehr viele Tipps gemäß Deinem Problem!

Guck doch mal unter Einstandsgemeinschft oder Eheähnliche Gemeinschaft.

Das Forum ist voll davon!

Berenike
 
Hallo AquaMontana,

nun, das habe ich meinem Sachbearbeiter auch gesagt, dass wir ja noch gar kein Jahr zusammen wohnen. Auch dass wir beide als Hauptmieter im Mietvertrag stehen.
Das war keine gute Antwort, aber das kannst du nicht wissen, wie die Jobcenter ticken. Wenn ihr eine WG seid, dann ist die Jahresregelung für euch ohnehin keinerlei Thema.
 
Das war keine gute Antwort, aber das kannst du nicht wissen, wie die Jobcenter ticken. Wenn ihr eine WG seid, dann ist die Jahresregelung für euch ohnehin keinerlei Thema.

Allo Andina,

das heißt, dass ich mich an solchen Regelungen gar nicht orientieren sollte, da sie mich gar nicht betreffen und schon gar nicht darauf eingehen bzw. damit argumentieren...vielen Dank für den Ratschlag!!
 
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