nicokaetzle
Elo-User*in
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Hallo,
damit ich vorbereitet bin, für das, was evtl. seitens des Amtes noch kommen wird:
Ich wohne bei meiner Mutter und Schwester (beide nicht bedürftig) und habe einen Mietvertrag mit meiner Mutter (aber keine abgeschlossene Wohnung).
Nun sollte ein unangemeldeter und unbegründeter Hausbesuch durchgeführt werden aufgrund meines Erstantrages auf Übernahme der KdU.
Gibt es in diesem meinen Fall evtl. wirklich irgendeinen rechtlich zulässigen Grund, der solche Geschütze rechtfertigen würde ?
Mir fallen da nur als Möglichkeiten ein:
-Unterstellung einer Unterhaltsvermutung bei Haushaltsgemeinschaft
-qm-Überprüfung des Mietvertrages
-????
damit ich vorbereitet bin, für das, was evtl. seitens des Amtes noch kommen wird:
Ich wohne bei meiner Mutter und Schwester (beide nicht bedürftig) und habe einen Mietvertrag mit meiner Mutter (aber keine abgeschlossene Wohnung).
Nun sollte ein unangemeldeter und unbegründeter Hausbesuch durchgeführt werden aufgrund meines Erstantrages auf Übernahme der KdU.
Gibt es in diesem meinen Fall evtl. wirklich irgendeinen rechtlich zulässigen Grund, der solche Geschütze rechtfertigen würde ?
Mir fallen da nur als Möglichkeiten ein:
-Unterstellung einer Unterhaltsvermutung bei Haushaltsgemeinschaft
-qm-Überprüfung des Mietvertrages
-????