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Hallo Ihr Lieben,
obwohl ich schon seit August 2013 kein ALG2 mehr erhalte und auch nicht mehr beim Jobcenter bin (erhalte vorerst Arbeitsunfähigkeitsrente mit Sozialgeld aufgestockt)
habe ich nun schon wieder Probleme mit dem lieben Jobcenter, ich bekam einen Vollstreckungsbescheid vom Hauptzollamt Regensburg bzw. Schweinfurt und der liebe Vollziehungsbeamte möchte bei mir vorbei kommen und schauen ob es was zu pfänden gibt..
Die ganze Sache ist sehr dubios, zum einen handelt es sich um Geld aus dem Jahre 2010, das zu 90% aus einer STROMRÜCKZALUNG besteht die ich von der AVG erhalten hatte und nur 10% des Betrages ist eine Zahlung für Heizung vom Jobcenter.
Das gleiche Problem hatte ich bereits 2011, da wollte mir das Jobcenter auch die Stromrückzahlung einbehalten (haben sie auch gemacht indem sie das Geld einfach vom ALG2 abgezogen hatten)
Ich ging daraufhin zu einer Sozialberatungsstelle und die Dame dort hatz sich fürchterlich aufgeregt da das Geld dem Jobcenter gar nicht zusteht...sie hat 2Briefe geschrieben und daraufhin bekam ich den vollen Betrag wieder zurück!!!
Im Jahr davor konnten sie das nicht machen da sie zu spät bemerkten dass es bei mir eine Rückzahlung gab (ich wusste damals nicht dass ich das angeben muss) und deshalb haben sie es ans Zollamt weitergeleitet...
Die Dame von der Sozialberatungsstelle sagte aber damals dass sie das von 2010 nicht mehr zurückholen kann da es ein Gesetz gibt dass ein "Überprüfungsantrag" den sie damals machte nicht mehr möglich ist nach 2Jahren...
Sorry dass ich soviel schreibe, ist ein wenig kompliziert das Ganze...fest steht: Die Forderung ist unrechtmäßig und von dem Geld stehen dem Jobcenter, wenn überhaupt nur ein kleiner Teil zu.
Dann habe ich irgendwo gelesen dass Gelder vom Jobcenter im Nachhinein gar nicht mehr zurückgefordert werden können, und das ganze ist 4Jahre her!!
Auch erscheint mir die Vorgehensweise des Hauptzollamtes mehr als fraglich, sie schicken Drohbriefe, drohen mit Kontopfändung und Hausdurchsuchung, erklären sich aber nicht verantwortlich dafür wenn Forderungen überhaupt nicht rechtskräftig sind (im Schreiben stand dass ich mich bei unrechtmäßigen Forderungen an das Jobcenter wenden sollte, sie wären nur mit der Vollstreckung beauftragt aber sind nicht verantwortlich für die Überprüfung der rechtskräftigkeit)
Dann war das Schreiben noch nicht mal unterschrieben?
Die Frage ist was kann ich jetzt noch tun um zu Beweisen dass dem Jobcenter das Geld überhaupt nicht zusteht? RA oder wer kann mir helfen?
Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen mit diesem Zollamt und kann mir Tipps geben..
Liebe Grüße
Brennessel
obwohl ich schon seit August 2013 kein ALG2 mehr erhalte und auch nicht mehr beim Jobcenter bin (erhalte vorerst Arbeitsunfähigkeitsrente mit Sozialgeld aufgestockt)
habe ich nun schon wieder Probleme mit dem lieben Jobcenter, ich bekam einen Vollstreckungsbescheid vom Hauptzollamt Regensburg bzw. Schweinfurt und der liebe Vollziehungsbeamte möchte bei mir vorbei kommen und schauen ob es was zu pfänden gibt..
Die ganze Sache ist sehr dubios, zum einen handelt es sich um Geld aus dem Jahre 2010, das zu 90% aus einer STROMRÜCKZALUNG besteht die ich von der AVG erhalten hatte und nur 10% des Betrages ist eine Zahlung für Heizung vom Jobcenter.
Das gleiche Problem hatte ich bereits 2011, da wollte mir das Jobcenter auch die Stromrückzahlung einbehalten (haben sie auch gemacht indem sie das Geld einfach vom ALG2 abgezogen hatten)
Ich ging daraufhin zu einer Sozialberatungsstelle und die Dame dort hatz sich fürchterlich aufgeregt da das Geld dem Jobcenter gar nicht zusteht...sie hat 2Briefe geschrieben und daraufhin bekam ich den vollen Betrag wieder zurück!!!
Im Jahr davor konnten sie das nicht machen da sie zu spät bemerkten dass es bei mir eine Rückzahlung gab (ich wusste damals nicht dass ich das angeben muss) und deshalb haben sie es ans Zollamt weitergeleitet...
Die Dame von der Sozialberatungsstelle sagte aber damals dass sie das von 2010 nicht mehr zurückholen kann da es ein Gesetz gibt dass ein "Überprüfungsantrag" den sie damals machte nicht mehr möglich ist nach 2Jahren...
Sorry dass ich soviel schreibe, ist ein wenig kompliziert das Ganze...fest steht: Die Forderung ist unrechtmäßig und von dem Geld stehen dem Jobcenter, wenn überhaupt nur ein kleiner Teil zu.
Dann habe ich irgendwo gelesen dass Gelder vom Jobcenter im Nachhinein gar nicht mehr zurückgefordert werden können, und das ganze ist 4Jahre her!!
Auch erscheint mir die Vorgehensweise des Hauptzollamtes mehr als fraglich, sie schicken Drohbriefe, drohen mit Kontopfändung und Hausdurchsuchung, erklären sich aber nicht verantwortlich dafür wenn Forderungen überhaupt nicht rechtskräftig sind (im Schreiben stand dass ich mich bei unrechtmäßigen Forderungen an das Jobcenter wenden sollte, sie wären nur mit der Vollstreckung beauftragt aber sind nicht verantwortlich für die Überprüfung der rechtskräftigkeit)
Dann war das Schreiben noch nicht mal unterschrieben?
Die Frage ist was kann ich jetzt noch tun um zu Beweisen dass dem Jobcenter das Geld überhaupt nicht zusteht? RA oder wer kann mir helfen?

Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen mit diesem Zollamt und kann mir Tipps geben..
Liebe Grüße
Brennessel