Hauptantrag ALG 2 noch während Berufstätigkeit einreichen

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G

Gelöschtes Mitglied 48050

Gast
Hallo Zusammen,

ich brauche mal einen Rat von Euch und zwar bin ich zurzeit in einer befristeten VZ Stelle tätig und die Stelle endet zum 15.02.2018 und wird auch nicht verlängert.

Da ich noch keine zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe, bekomme ich ja noch kein ALG 1 und muss daher ALG 2 beantragen. Diese Situation hatte ich noch nie und deshalb ist mir folgendes noch unklar:
Wann muss ich den Hauptantrag stellen, wieviel Wochen vorher?
Was gebe ich bei Einkommen an, das was ich bis zu dem Zeitpunkt verdiene oder gar nichts, da ich ja ab dem 16.02. kein Einkommen mehr habe?
Welche Unterlagen muss ich mit einreichen?
Und wie ist das mit der Berechnung, wird das ALG 2 dann für den ganzen Monat berchnet oder wird das auch für halbe Monate, also ab dem 16.02. gezahlt.

Danke für Eure Hilfe !
cadmolino
 
G

Gelöschtes Mitglied 48050

Gast
Ja klar, arbeitsuchend habe ich mich schon gemeldet, wo man mir auch sagte, das ich ja keinen Anspruch auf Alg 1 habe
 

Hartzeola

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Was gebe ich bei Einkommen an, das was ich bis zu dem Zeitpunkt verdiene oder gar nichts, da ich ja ab dem 16.02. kein Einkommen mehr habe?

Für die Berechnung wird das Einkommen f.d. ganzen Monat herangezogen, der Antrag soll hier ab 01.02 wirken.

Den Antrag kann man theoretisch auch im Februar stellen, aber natürlich lieber früher zum 01.02.
 
G

Gelöschtes Mitglied 48050

Gast
Ich dachte, so vier Wochen vorher, also so Mitte Januar oder besser gleich Anfang Januar, wenn der Antrag schon zum 01.92 wirkt.

Aber was gebe ich dann bei Einkommen an? Mein jetziges Gehalt oder gar nichts, weil ich ja zum Zeitpunkt der Antragsabgabe noch arbeite?
 

Hartzeola

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Von Bedeutung fürs ALG II ist Dein Gehalt bis Februar nicht.

Du bekommst entsprechende Unterlagen zum Ausfüllen und wirst definitiv, wenn auch später aufgefordert, den Nachweis über Dein Einkommen im Februar sowie Kontoauszug mit Geldzuflussdatum vorlegen.

Eine schriftliche Ablehnung fürs ALG I wäre wahrscheinlich hilfsreich.
 

Curt The Cat

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Gelöschtes Mitglied 48050

Gast
Danke, das ist ein sehr guter Tip mit dem schriftlichen Ablehnung für das ALG 1.

Habe ich das jetzt richtig verstanden und ich gebe im Hauptantrag vom ALG 2 kein Einkommen an? Denn es wird in dem Antrag danach gefragt.
 

Hartzeola

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Im HA sowie Anlage EK solltest Du Einkommen mit "ja"angeben, da Du dieses noch im Februar erhalst. Diese Angaben sind wohl wenig relevanter als spätere Nachweise.

Dein Einkommen für Februar wird u.U. nicht komplett angerechnet, es wird ein sog. Freibetrag gewährt. Solltest Du höhe Aufwendungen haben, die auf dem Weg zur Arbeit entstehen, kannst Du diese geltend machen.
 
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