Spielt keine Rolle wie das Verhalten des derzeitigen Erfüllungsgehilfen (SB) ist, da der Ansprechpartner die Behörde ist. Und wenn SB sein Verhalten nicht gemäß Gesetz auslegt, dann erfolgt meine Antwort per Gesetz und/oder Dienst/Fachaufsichtsbeschwerde.
Als Beistand bin ich manchmal verwundert wie leichtfertig ELO´s ihre Daten/Unterschriften weiterreichen und sich später beschweren möchten.