N.blitz
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 27 Mai 2006
- Beiträge
- 138
- Bewertungen
- 12
Im Sommer 2015 hatte das Bundessozialgericht (BSG) die Zwangsverrentung von Hartz IV-Empfängern abgesegnet.
Die Vorschrift des § 12a SGB II begegne keine verfassungsmäßigen Bedenken.
Danach können Arbeitslose ab 63 Jahren aufgefordert werden, einen Antrag auf vorzeitige Altersrente zu stellen, auch mit Abschlägen.
Meine Frage hat sich da was geändert.
Viele Grüße
N.blitz
Die Vorschrift des § 12a SGB II begegne keine verfassungsmäßigen Bedenken.
Danach können Arbeitslose ab 63 Jahren aufgefordert werden, einen Antrag auf vorzeitige Altersrente zu stellen, auch mit Abschlägen.
Meine Frage hat sich da was geändert.
Viele Grüße
N.blitz