Cassavetes1977
Neu hier...
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 13 August 2020
- Beiträge
- 10
- Bewertungen
- 0
Hallo ihr lieben. Bin ganz neu hier und freue mich, dass es derartige wie Euch gibt! Leider kenne ich mich nicht mit Alg2 aus.
Hier die Problematik des Sohnes:
Mein Sohn (21), allein lebend, wurde von der Bundeswehr fristlos entlassen auf Grund einer Drogenproblematik. Erstantrag beim Jobcenter wurde von 7 Wochen gestellt. Bewilligung (oder gar Ablehnung steht kurz bevor) Des Weiteren hat er eine Kündigung seiner Wohnung bekommen, welche zum 31.August 2020 datiert ist da er die letzten Mieten nicht bezahlt hat.
Meine/Unsere Situation:
Ich lebe mit meinem Ehemann (nicht Vater des Sohnes) zusammen. Beide sind wir in Vollzeit beschäftigt. Wir haben ein freies Zimmer in der Größe von 20qm. Gesamtgröße der Wohnung ist 68qm.
Die Fragen:
In wie weit ist es möglich den Sohn bei uns einziehen zu lassen und die Kosten der Unterkunft, Verpflegung vom Jobcenter erstattet zu bekommen?
Welche Art von Mietvertrag kann ich (Hauptmieter) für den Sohn erstellen ?
Wären wir dann eine Bedarfsgemeinschaft?
Hier die Problematik des Sohnes:
Mein Sohn (21), allein lebend, wurde von der Bundeswehr fristlos entlassen auf Grund einer Drogenproblematik. Erstantrag beim Jobcenter wurde von 7 Wochen gestellt. Bewilligung (oder gar Ablehnung steht kurz bevor) Des Weiteren hat er eine Kündigung seiner Wohnung bekommen, welche zum 31.August 2020 datiert ist da er die letzten Mieten nicht bezahlt hat.
Meine/Unsere Situation:
Ich lebe mit meinem Ehemann (nicht Vater des Sohnes) zusammen. Beide sind wir in Vollzeit beschäftigt. Wir haben ein freies Zimmer in der Größe von 20qm. Gesamtgröße der Wohnung ist 68qm.
Die Fragen:
In wie weit ist es möglich den Sohn bei uns einziehen zu lassen und die Kosten der Unterkunft, Verpflegung vom Jobcenter erstattet zu bekommen?
Welche Art von Mietvertrag kann ich (Hauptmieter) für den Sohn erstellen ?
Wären wir dann eine Bedarfsgemeinschaft?