interested83
Elo-User*in
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Also der Fall:
Es gibt einen Mann, der über deutsche Staatsbürgerschaft verfügt, ist 29 Jahre alt und und ist Student und bekommt BAföG Förderung. Er wird in ein paar Monaten eine Ukrainische Frau heiraten.
Nach der Eheschließung zieht die Frau nach Deutschland und sie beide wohnen zusammen.
Hat sie Anspruch auf ALG II?
Ist es für diese Sache wichtig, wo sie heiraten (in Deutschland oder in der Ukraine)?
Es gibt einen Mann, der über deutsche Staatsbürgerschaft verfügt, ist 29 Jahre alt und und ist Student und bekommt BAföG Förderung. Er wird in ein paar Monaten eine Ukrainische Frau heiraten.
Nach der Eheschließung zieht die Frau nach Deutschland und sie beide wohnen zusammen.
Hat sie Anspruch auf ALG II?
Ist es für diese Sache wichtig, wo sie heiraten (in Deutschland oder in der Ukraine)?