Bertolino
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 5 August 2018
- Beiträge
- 246
- Bewertungen
- 254
Hallo,
Bisherige Anerkennung GdB 30
Nach den vorliegenden ärztlichen Unterlagen liegen der versorgungsärztlichen Beurteilung zufolge nachstehende Gesundheitsstörungen vor:
1. Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, Versteifung HWK 6/7, Nervenwurzelreizerscheinungen, chronisches Schmerzsyndrom, operierter Bandscheibenschaden (Einzel-GdB 30)
Der nächste Punkt wurde zwar für eine Erhöhung auf GdB 40 nicht anerkannt, aber immerhin berücksichtigt. Einen Widerspruch hatte ich nicht eingelegt, wäre vermutlich auch nicht erfolgreich gewesen.
2. Schultereckgelenksarthrose rechts, Impingement-Syndrom rechtes Schultergelenk, Teilruptur Supraspinatussehne rechts (Einzel-GdB 10)
Nun liegen weitere ärztliche Befunde vor, das war ein dreitägiger Allround- Check, und ich habe folgende Gesundheitsstörungen geltend gemacht:
1. Gebrauchseinschränkung beider Hände
degenerative Veränderungen
2. Arthrose
degenerative Veränderungen der Füße mit Arthrosezeichen
3. Degenerative Veränderungen der Wirbelsäule
degenerativ veränderte BWS
4. Degenerative Veränderungen der Wirbelsäule
Osteochondrose LWK5/SWK1
Intervertebralarthrose
5. Arthrose Schultereckgelenksarthrose rechts, Impingement- Syndrom rechtes Schultergelenk, Teilruptur Supraspinatussehne rechts; Elevation bis 60°
(verschlimmert)
So wie ich die Behörden mittlerweile kenne, kann ich schon heute auf meinen Ablehnungsbescheid warten. Die werden wahrscheinlich alle weiteren Angaben jeweils mit GdB 10 bewerten und damit bleiben sie unberücksichtigt.
Außerdem habe ich neben dem Befundbericht nichts weiter Amtliches zur Hand. Beim HA bin ich alle zwei bis vier Wochen, der die medikamentöse und physiotherapeutische Behandlung organisiert, aber dort gibt es auch keine weiteren Unterlagen. Er schreibt ja nicht Befunde für sich selbst.
Daneben habe ich noch den „Jammerlappen“, aber der ist ja subjektiv, da kann man ja viel reinschreiben.
Was meint ihr, ist der Widerspruch bei den vorliegenden Angaben grundsätzlich sinnvoll?
Und wenn ja, was könnte ich außer den Einschränkungen im Alltag noch beifügen?
Gruß
Bertolino
Bisherige Anerkennung GdB 30
Nach den vorliegenden ärztlichen Unterlagen liegen der versorgungsärztlichen Beurteilung zufolge nachstehende Gesundheitsstörungen vor:
1. Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, Versteifung HWK 6/7, Nervenwurzelreizerscheinungen, chronisches Schmerzsyndrom, operierter Bandscheibenschaden (Einzel-GdB 30)
Der nächste Punkt wurde zwar für eine Erhöhung auf GdB 40 nicht anerkannt, aber immerhin berücksichtigt. Einen Widerspruch hatte ich nicht eingelegt, wäre vermutlich auch nicht erfolgreich gewesen.
2. Schultereckgelenksarthrose rechts, Impingement-Syndrom rechtes Schultergelenk, Teilruptur Supraspinatussehne rechts (Einzel-GdB 10)
Nun liegen weitere ärztliche Befunde vor, das war ein dreitägiger Allround- Check, und ich habe folgende Gesundheitsstörungen geltend gemacht:
1. Gebrauchseinschränkung beider Hände
degenerative Veränderungen
2. Arthrose
degenerative Veränderungen der Füße mit Arthrosezeichen
3. Degenerative Veränderungen der Wirbelsäule
degenerativ veränderte BWS
4. Degenerative Veränderungen der Wirbelsäule
Osteochondrose LWK5/SWK1
Intervertebralarthrose
5. Arthrose Schultereckgelenksarthrose rechts, Impingement- Syndrom rechtes Schultergelenk, Teilruptur Supraspinatussehne rechts; Elevation bis 60°
(verschlimmert)
So wie ich die Behörden mittlerweile kenne, kann ich schon heute auf meinen Ablehnungsbescheid warten. Die werden wahrscheinlich alle weiteren Angaben jeweils mit GdB 10 bewerten und damit bleiben sie unberücksichtigt.
Außerdem habe ich neben dem Befundbericht nichts weiter Amtliches zur Hand. Beim HA bin ich alle zwei bis vier Wochen, der die medikamentöse und physiotherapeutische Behandlung organisiert, aber dort gibt es auch keine weiteren Unterlagen. Er schreibt ja nicht Befunde für sich selbst.
Daneben habe ich noch den „Jammerlappen“, aber der ist ja subjektiv, da kann man ja viel reinschreiben.
Was meint ihr, ist der Widerspruch bei den vorliegenden Angaben grundsätzlich sinnvoll?
Und wenn ja, was könnte ich außer den Einschränkungen im Alltag noch beifügen?
Gruß
Bertolino