Ricardo 2008
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Nachdem ich hier das Forum durchstöbert habe, konnte ich viele Kommentare zum Thema "Minijob contra Maßnahmen/Ein-Euro-Job" lesen.
Hier wurde immer wieder erklärt, dass im Falle einer Aufnahme eines Minijobs (bei Bezug von Alg2), eine Angebot des Jobcenters für einen Ein-Euro-Job ausgeschlagen werden kann. Der Minijob also Vorrang hat.
Wie ich in einem anderen Thread (1,50 Euro Job ohne Abschluss einer EGV) beschreibe, bekam ich einen Vorschlag des Jobsenters bzgl. einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjob) gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB - Zweites Buch).
Nun besteht tatsächlich für mich die Möglichkeit, Mitte Februar einen Minijob auf max. 400 Euro Basis anzutreten.
Bleibt die Vorrangigkeit des Minijobs gegenüber einem Ein-Euro-Job, trotz der neuen Gesetzgebung (Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente) weiterhin bestehen?
Oder hat sich hier auch etwas geändert?
Hier wurde immer wieder erklärt, dass im Falle einer Aufnahme eines Minijobs (bei Bezug von Alg2), eine Angebot des Jobcenters für einen Ein-Euro-Job ausgeschlagen werden kann. Der Minijob also Vorrang hat.
Wie ich in einem anderen Thread (1,50 Euro Job ohne Abschluss einer EGV) beschreibe, bekam ich einen Vorschlag des Jobsenters bzgl. einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjob) gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB - Zweites Buch).
Nun besteht tatsächlich für mich die Möglichkeit, Mitte Februar einen Minijob auf max. 400 Euro Basis anzutreten.
Bleibt die Vorrangigkeit des Minijobs gegenüber einem Ein-Euro-Job, trotz der neuen Gesetzgebung (Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente) weiterhin bestehen?
Oder hat sich hier auch etwas geändert?