Hansiklein3
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Kann es eigentlich sein das der Sachbearbeiter eine nicht angenommene Maßnahme ( ist in der EGV genannt und unterschrieben ) sanktionieren kann und bei rein mündlich angebotenen Maßnahmen die Wahl hat das nicht zu sanktionieren bzw eine Maßnahme rein auf freiwilliger Basis anbieten kann ?
Mit anderen Worten, kann der Sachbearbeiter selbst entscheiden welche nicht angenommene Maßnahme sanktioniert wird und welche nicht ?
Selbst wenn man die EGV nicht unterschreibt erläßt er eben einen VA und kann dann sanktionieren. Oder etwa nicht ?
Mit anderen Worten, kann der Sachbearbeiter selbst entscheiden welche nicht angenommene Maßnahme sanktioniert wird und welche nicht ?
Selbst wenn man die EGV nicht unterschreibt erläßt er eben einen VA und kann dann sanktionieren. Oder etwa nicht ?