Tolle Sache das!
Obwohl das Thema schon zwei, drei Monate her ist, möchte ich dennoch etwaiger Verwirrung vorgreifen: das Urteil sagt nicht, was in der Threadübersicht steht.
Das Sozialgericht Kassel kommt zu dem Ergebnis, dass
ALGII nur dann um 100% abgesenkt werden darf, wenn der Antragsteller vor Ausspruch der Sanktion bzw. spätestens gleichzeitig über die Möglichkeit aufgeklärt wird, ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erhalten zu können. Auf keinen Fall erst später oder gar nicht. Mit anderen Worten muss der Staat letztendlich doch für Existenzielles wie Obdach und Nahrung aufkommen, wenn nicht über Geld, dann über Lebensmittelgutscheine
o.ä.