Guten Morgen,
ich möchte gerne einen Wohn-Riester Bausparvertrag abschließen und in diesen 200.- EUR monatlich einzahlen. Leider weiß ich nicht ob das überhaupt erlaubt ist. Mein für Finanzen zuständiger SB wollte mir keine Auskunft geben und schoss sich lieber direkt darauf ein was mir den einfällt Vermögensbildung auf Kosten des Staates... (O-Ton)
Über Google habe ich leider in Eigenrechere bisher nichts wirklich brauchbares finden können. Ich stieß auf § 10 a EStG und § 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB II. Aus diesen werde ich mangels Jurastudium allerdings nicht wirklich schlau. Daher hoffe ich ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Kurz zu den Hintergründen: Ich wohne zusammen mit meiner Lebenspartnerin und unseren gemeinsamen Kindern (1 & 3 Jahre) in einer vier Personen BG. Derzeit gehe ich auf 450€ arbeiten, sie ist in Elternzeit. Von den 450€ bleiben mir 170€. Demnächst wird mein 450€ Verhältniss hochgestuft auf 40 Stunden / Woche Vollzeit bei 9€ brutto. Mir bleiben davon dann monatlich ca. 1145€ netto. Laut diversen ALG2 Rechnern werden mir davon ca. 820€ angerechnet und unter Berücksichtigung der annerkannten KDU und Kindergeld bliebe ein monatlicher Anspruch auf aufstockende ALG II Leistung von ca. 694€. Da die Kinder ab Herbst in die Kita bzw. den Kiga gehen, hat meine Partnerin bereits für die Zeit eine 450€ Anstellung in Aussicht. Gerne würde sie auch einen Midijob annehmen, was mangels Verfügbarkeit aber schwer wird.
Trotz meiner Vollzeit Tätigkeit und ihrem Minijob wären wir laut Rechner aber weiterhin Auftsocker. Deshalb die Frage, wieviel darf ich in den Wohnriester als Aufstocker, monatlich einzahlen?
ich möchte gerne einen Wohn-Riester Bausparvertrag abschließen und in diesen 200.- EUR monatlich einzahlen. Leider weiß ich nicht ob das überhaupt erlaubt ist. Mein für Finanzen zuständiger SB wollte mir keine Auskunft geben und schoss sich lieber direkt darauf ein was mir den einfällt Vermögensbildung auf Kosten des Staates... (O-Ton)
Über Google habe ich leider in Eigenrechere bisher nichts wirklich brauchbares finden können. Ich stieß auf § 10 a EStG und § 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB II. Aus diesen werde ich mangels Jurastudium allerdings nicht wirklich schlau. Daher hoffe ich ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Kurz zu den Hintergründen: Ich wohne zusammen mit meiner Lebenspartnerin und unseren gemeinsamen Kindern (1 & 3 Jahre) in einer vier Personen BG. Derzeit gehe ich auf 450€ arbeiten, sie ist in Elternzeit. Von den 450€ bleiben mir 170€. Demnächst wird mein 450€ Verhältniss hochgestuft auf 40 Stunden / Woche Vollzeit bei 9€ brutto. Mir bleiben davon dann monatlich ca. 1145€ netto. Laut diversen ALG2 Rechnern werden mir davon ca. 820€ angerechnet und unter Berücksichtigung der annerkannten KDU und Kindergeld bliebe ein monatlicher Anspruch auf aufstockende ALG II Leistung von ca. 694€. Da die Kinder ab Herbst in die Kita bzw. den Kiga gehen, hat meine Partnerin bereits für die Zeit eine 450€ Anstellung in Aussicht. Gerne würde sie auch einen Midijob annehmen, was mangels Verfügbarkeit aber schwer wird.
Trotz meiner Vollzeit Tätigkeit und ihrem Minijob wären wir laut Rechner aber weiterhin Auftsocker. Deshalb die Frage, wieviel darf ich in den Wohnriester als Aufstocker, monatlich einzahlen?