Sorry, aber einige Änderungen:
- Regelsatz für Kinder bis 13 J. beträgt 211 Euro, ab 14 J. 281 Euro
- Warmwasseraufbereitungskosten als 18-%-Abzug gilt nicht mehr, es gelten feste Beträge:
bei Empfänger 100 % Regelleistung (351 €): Abzug von 6,64 € für WW von den Heizkosten
bei 90 % Regelleistung (316 €): -5,97 €
80 % Regelleistung (281 €): - 5,31 €
60 % Regelleistung 211 €): - 3,99 €
- Der Vater wird wohl keinen Bedarf von 351 €, sondern von 316 € haben, da er nicht alleinstehend, nicht alleinerziehend und auch kein Volljähriger mit minderjährigem Partner ist
- Fahrtkosten: 0,20 € pro Entfernungskilometer, also einfache Strecke.
- der Freibetrag auf Erwerbseinkommen wird vom Bruttoverdienst errechnet und vom Netto abgezogen, ist also höher in dem Fall
*besserwisser-modus-aus* und nix für ungut, war mir nur wichtig, das klarzustellen
