Hartz4 und Bafög ich blicke da nicht durch

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morama

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Hallo, Kind ist jetzt morgen mit dem Abi durch. Falls er studieren sollte, müsste er ja Bafög beantragen, was aber nicht reichen wird. Es ist schon weniger als er jetzt bekommt und vom Bafög muss ja alles mögliche bezahlt werden. Wie geht es denn weiter, kann er das eventuelle Studium vergessen?
Das Geld geht ja dann schon für Bücher, Studiengebühren, Fahrkosten etc. drauf. Dann ist sein Mietanteil hier ja weg und auch die Lebenshaltungskosten, die er sonst hat (Futter und Kleidung). Ich habe zwar viel gelesen, aber ich weiß überhaupt nicht was Ihm zustehen würde und wenn es nicht reicht, was dann ist. Ich glaube er leidet auch unter der ganzen Hartz4 Geschichte.
Bin überfordert gerade mit dem Thema.
 

MindMaster91

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Also BAföG richtet sich prinzipiell nach der Leistungsfähigkeit der (noch lebenden) Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Wenn du Leistungen nach SGBII beziehst dürfte da an deinem Einkommen nichts oder nicht sehr viel anrechenbar sein. Die Frage stellt sich dan nur nach dem Einkommen des (noch lebenden) anderen Elternteils bzw. sind natürlich auch Geschwister des zu fördernden Studenten zu berücksichtigen, da diese die Leistungsfähigkeit der Eltern mindern können.

Also es ist nichts verloren, nur das der SGB II Anspruch des Kindes bei einem förderfähigen Studium endet und ein BAföG-Anspruch entsteht.

Höchstsatz sind momentan 753€ BAföG. Wenn es ein Semesterticket am Uni-Standort gibt fallen Fahrkosten (fast) flach. Außerdem darf das Kind 5400€ im Jahr abzugsfrei zum BAföG hinzuverdienen

Studiengebühren sind abgeschafft. Einzig der Semesterbeitrag i.d.R. zwischen 100€ und 300€ PRO Semester ist zu zahlen. Für Bücher sind die Uni-Bibliotheken zu empfehlen oder teilweise auch rebuy da wäre Fachliteratur günstig zu beschaffen.

Das Wohnen wäre im Studenwohnheim angebracht mit Pauschalmieten, abhängig vom Uni Standort zwischen 200€ und 350€.

Studenten unter 25 sind familienversichert also keine Kosten zu erwarten.

Kindergeld wird wenn das Kind es für sich selbst beantragt nicht aufs BaföG angerechnet.
 
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Schwierige Entscheidung, die ihr als Familie treffen müsst. Bafög ist zu 50% ein Kredit, der über die Erwerbsjahre zurückgezahlt werden muss.

Ich studiere momentan im Master und zahle 243 Euro für meinen Wohnheimplatz, 83 Euro Semesterbeitrag und kann aufgrund Erwerbsminderung nur 450 Euro hinzuverdienen.

Um welches Studienfach und um welche Region geht es denn? Will er in eine große Unistadt wie München oder Köln, wo die Mieten enorm hoch sind? Oder ist es mehr eine "Wald und Wiesen FH" wie in meinem Fall?

Bücher kaufe ich ziemlich selten brandneu. Viele Vorlesungen wiederholen sich auch über die Jahre und man kann ggf. eine ältere Ausgabe der Literatur kaufen.

Manchmal sind Vorlesungen auch so komprimiert, dass man auch nur 1-2 Kapitel aus einem Buch wirklich braucht. Die kann man notfalls kopieren.
 

MindMaster91

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Schwierige Entscheidung, die ihr als Familie treffen müsst. Bafög ist zu 50% ein Kredit, der über die Erwerbsjahre zurückgezahlt werden muss.

Ich studiere momentan im Master und zahle 243 Euro für meinen Wohnheimplatz, 83 Euro Semesterbeitrag und kann aufgrund Erwerbsminderung nur 450 Euro hinzuverdienen.
450x12=5400€ also genau der anrechnungsfreie Betrag pro Jahr. Aber 50% ist nur zum Teil richtig. Maximal sind es 10000€ Bachelor und Master zusammen und das erst 5 Jahre nach dem Bachelorabschluss. Wenn dann Bedürftigkeit eintritt ruht die Verpflichtung der Rückzahlung erstmal. Die Rückzahlung der 10.000 € ist auf 8 Jahre in recht kleinen Raten angelegt für einen normalen Arbeitnehmer.

Das Kind muss selbst entscheiden und ohne dem TE zu nahe treten zu wollen, sich nicht von den finanziellen Befindlichkeiten der Eltern leiten lassen. Genau dafür gibts das BAföG wodurch auch die Eltern nur ihrer Leistungsfähigkeit nach belastet werden.

Bezüglich des wegfallenden Mietanteils der vom TE geschildert wurde, selbst das darf keinen Hinderungsgrund darstellen dafür, dass der Spösling in die Ausbildung und Zukunft investiert.
 

morama

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Erstmal danke. Das "Kind" würde in Wohnortnähe also Pendelbereich studieren. Hängt natürlich davon ab, ob es einen Platz bekommt. Keine Geschwister, Vater (wir leben getrennt ) verdient auch nur 451,- netto.
 

MindMaster91

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Na dann ists gar überlegenswert ob denn nicht zum Studium ausgezogen wird, das würde dem Studierenden zumindest rund 200EUR Mietkosten einbringen im BAföG und das Pendeln wirkt sich aus eigener Erfahrung negativ aufs Studium aus.

Der BAfÖG Satz dürfte dann grob bei 660EUR ohne Krankenkasse liegen + einen Nebenjob hat man da auch gute 800-900 EUR Brutto=Netto.

Dann das Kindergeld dazu und es sind knapp 1000 EUR.

Also eigentlich nur von Vorteil und für den Studierenden angenehmer als Harz 4.

Glaub mir BAföG ist finanziell besser als Harz4 ich spreche aus Erfahrung.

Ich hoffe ihr entscheidet hauptsächlich zum Vorteil des Studierenden.

Ich empfehle übrigens eine Beratung beim zuständigen Studierendenwerk und den BAföG -Rechner bei Studis Online für eine Prognose.

https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/

Bei zwei arbeitslosen Elternteilen getrennt lebend, Kind ausgezogen, familienversichert sind es prognostisch 649EUR habs durchgerechnet.

Mit dem Kindergeld von rund 200 EUR gut machbar.

Mal studentisch durchgerechnet mit Semesterbeitrag pro Monat ohne Nebenverdienst:


850 EUR

- 50 EUR Semesterbeitrag pro Monat
- 350 EUR Miete
= rund 400 EUR zum Leben

reicht aus =)

Darf ich fragen was studiert werden soll und wo? Im Zweifel sind die neuen Bundesländer zum Studieren zu empfehlen da sind die Kosten allgemein niedriger
 

morama

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Tja, so recht steht noch nicht mal fest, was es werden soll. Da wo studiert werden soll, ist es ähnlich wie hier zu wohnen. Pendeln wäre nur eine kurze Fahrt mit der Bahn, also easy. Würde nicht zum Bafög aufstocken können, dass wäre meine Frage gewesen!?
 

MindMaster91

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Zum BAföG aufstocken??? Wenn ein Vollzeitstudium vorliegt scheidet Hartz komplett für den Studentenaus. Das Ausziehen wäre für ihn am sinnvollsten, da kann das JC nicht mit seinem BAföG rechnen, da eine BG wegfällt und der Mietsatz ist höher. Er käme vom JC komplett weg .
 

morama

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Aber ist es im Grunde nicht fast Pott wie Deckel? Er hat es von hier nicht weit zur Uni und würde, wenn er hier bliebe, erstmal ca. 451,- Bafög bekommen und das Kindergeld. Abzüglich Fahrkarte ( keine Ahnung was es für Studenten kostet ) und abzüglich die Studiengebühr 50,- wie du schreibst. Mit Bafög und Kindergeld wäre er ja raus aus Hartz4, aber würde er arbeiten gehen, dann würde mir sein Kindergeld als Überhang wieder abgezogen?
Sicher, mir würde sein Mietanteil vom Amt fehlen und auch sein Regelsatz. Und von meinem Regelsatz würde dann noch 194, Kindergeld abgezogen werden? Oder bleibt es dann dabei. Es müsste aber sicher noch was verdienen und dann würde mein Kindergeld als Überhang angerechnet? Angebommen er verdient 450,- dann hätte er es doch alles für sich und würde sich besser stehen? Oder ich habe Denkfehler. Ich kenne mich mit dem Thema Studium und Bezug überhaupt nicht aus.
 
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MindMaster91

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Ihr bildet ja eine Bedarfsgemeinschaft, was nichts anderes hieße als dass auch sein gesamtes Einkommen mit gerechnet werden würde im Zweifel. Zieht er nun aus, ist er mit allem drum und dran weg aus der JC -Situation.
Die BAföG-Ämter sind umsichtiger, lassen einen weitesgehend in Ruhe. Ich will nur deutlich machen, dass wenn dein Sohn auszieht, das BAföG-Amt nicht fragt warum und er kann autonom wirtschaften....

Bei dir würde das JC nicht nach dem Einkommen deines Sohnes fragen können usw, das geht die dann nichts mehr an....

Selbst wenn er 450EUR verdient, ihm wird das Kindergeld nicht angerechnet und er hätte gute 1000EUR.

Die Fahrkarte ist Semesterbeitrag (meist) mit drin.

PS: Das Ausziehen ist selbst sehr förderlich für die Persönlichkeit und Studium. Ist jetzt aber irrelevant

Ich beziehe gerade ALG II vorher BAföG, das JC schränkt ein und wenns nur über eine BG ist...
 
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morama

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Ich weiß, dass sein Geld angerechnet würde, aber da er raus wäre aus Hartz4 mit Bafög, lassen Sie ihn ja auch in Frieden. Und wenn er sich was dazuverdient, ziehen sie mir höchstens das Kindergeld ab, aber hat dann trotzdem nichts mit dem Amt zu tun.

Oder denke ich wieder verkehrt?
 

MindMaster91

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Das Problem ist die Bedarfsgemeinschaft (BG ) sein Zufluss wird dir angerechnet.

Zum Kindergeld aus den fachlichen Weisungen der Bundesagentur:

Fachliche Weisungen §§ 11-11b SGB II

(4) Kindergeld für Kinder, die nicht (mehr) der BG angehören, ist
grundsätzlich als Einkommen der kindergeldberechtigten Person zuzuordnen.
Dies gilt nicht, wenn das Kind außerhalb des Haushalts
lebt und das Kindergeld nachweislich an dieses weitergeleitet wird.
Der Nachweis kann in einfachster Form (z. B. Überweisungsbeleg,
Kopie eines Dauerauftrages, Erklärung des Kindes, Abzweigung
durch Familienkasse) erbracht werden (siehe auch FW zu § 12a).


5.6 Leistungen der Ausbildungsförderung
(1) Leistungen der Ausbildungsförderung sind als Einkommen zu
berücksichtigen. Dies gilt auch für die Fahrkosten und die sonstigen
ausbildungsbedingten Aufwendungen.
(2) Zu den Leistungen der Ausbildungsförderung gehören die Berufsausbildungsbeihilfe,
das Ausbildungsgeld, die Ausbildungsförderung
nach dem BAföG, vergleichbare Leistungen der Begabtenförderungswerke,
ergänzend geleistete Fahrkosten und der erhaltene
Unterhaltsbeitrag nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen
Aufstiegsfortbildung (AFBG). Diese sind ungeachtet der Zweckbestimmung
einzelner Teile als Einkommen zu berücksichtigen. Vergleichbare
Leistungen der Begabtenförderungswerke sind solche
Leistungen, die den Grundbedarfsanteilen nach dem BAföG entsprechen,
also den Lebenshaltungs- und regelmäßigen Ausbildungs-
sowie Unterkunftskosten.
(3) Zur Bereinigung der Einnahmen aus einer Ausbildungsförderung
siehe Rz. 11.159.
(4) Der Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG und die Zuschüsse
zu den Kinderbetreuungskosten nach den §§ 54 Absatz 3
SGB IX und 64 Absatz 3 SGB III werden als zweckbestimmter Teil
der Ausbildungsförderung nicht als Einkommen angerechnet; dies
gilt auch für Kinderbetreuungspauschalen der Begabtenförderungswerke.
Tagespflege
(11.95)
Leistungen der Ausbildungsförderung
(11.96)
Kinderbetreuungszuschlag
§ 14b BAföG
(11.97)
Fachliche Weisungen §§ 11-11b SGB II
BA Zentrale GR 11 Seite 31
Stand: 18.08.2016
(5) Einkommen auszubildender Personen, die nach § 7 Absatz 5
vom Leistungsbezug ausgeschlossen sind, ist anzurechnen, soweit es den fiktiven SGB II-Bedarf der oder des Auszubildenden übersteigt.

Dies trifft im Wesentlichen auf die Fallkonstellationen einer/eines
Studentin/Studenten in einer BG mit einer/einem Partner/in zu.
Das anzurechnende Einkommen ist wie folgt zu ermitteln:
1. Feststellung des zu berücksichtigenden Einkommens
2. Ermittlung des (fiktiven) SGB II-Bedarfs der Studentin oder des Studenten
3. Anrechnung auf (fiktiven) Bedarf der Studentin oder des Studenten

4. Verteilung des übersteigenden Einkommens nach der Bedarfsanteilsmethode.
5.7 Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege


Alles was er an BAfög bekommt und er verdient und was dann über seinem fiktiven Regelsatz von 416 EUR liegt wird bei dir angerechnet. Er selbst macht Verluste.

Ein konstruiertes Beispiel bei dir wohnend als Bedarfsgemeinschaft

416 EUR fiktiver Regelsatz JC

+ 150 EUR Miete

=566EUR sein Bedarf



BAföG

451 EUR BAföG-Satz

+194 EUR Kindergeld
+200 EUR Arbeitseinkommen

= 845 EUR

Sein Einkommen 845 EUR - 566 EUR fiktiv Regelsatz = 279 EUR


das heißt 279 EUR werden bei DIR angerechnet im dümmsten Fall. (selbst wenn noch mögliche hier nicht berücksichtigte Freibeträge bei ihm geltend gemacht werden können immer noch ein Verlust)

und dir wird das Kindergeld nicht mehr angerechnet wenn er auszieht und es nachweislich jeden Monat selbst bekommt.

Wenn er wohnen bleibt hat er weil er dir was abgeben muss nicht mehr als jetzt. Zieht er in ein WG -Zimmer dann mit Sicherheit. Er kann auch seine 450EUR voll behalten wenn er sie verdienen würde....
 

morama

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Also soweit ich weiß wird, sobald er mit seinem eigenen Einkommen aus Hartz4 ist, wird nur das überhängige Kindergeld mir abgezogen sofern er es nicht für seinen Lebensunterhalt braucht. Klar, muss er mir seinen Anteil an Miete und Lebenshaltungskosten geben, aber die hat er doch auch, wenn er auszieht. Miete, Lebensmittel und mehr.. Also irgendwie doch Pott wie Deckel. Und wenn er raus ist und was verdient, kann er doch alles behalten, außer wie gesagt, dass Kindergeld was MIR dann angerechnet wird. Vielleicht ist es bei Bafög anders, aber sobald er doch sich selbst finanzieren kann, ist er raus aus der Hartz4 Nummer.
Und was ist mit Geld bei einer Ausbildung, verwechsel ich das jetzt doch?
 

HermineL

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In der Rechnung fehlt die Abzug des pauschalen Absetzbetrages bei Bafög Bezug in Höhe von 100 Euro gem. § 11b Abs.2 SGB II
 
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MindMaster91

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Ich versuche es ein letztes Mal. Er hat nichts mit dem JC zutun ja. Aber dein Sohn ernährt dich dann, weil sein Einkommen deinen Bedarf mindert. Du bekommst weniger. Er muss dir von seinem erarbeiteten geld abgeben. Warum? Deinem Sohn kann es finanziell besser gehen als dir und kann studieren wenn er nicht für dich sein BAföG und sein Arbeiteinkommen ausgeben muss wenn er nicht bei dir wohnt.

Deine höhere Miete und deinen Bedarf zahlt das JC warum soll dein Sohn dafür aufkommen und dem JC noch Geld ersparen?!

Das JC rechnet von ihm alles an was er mehr als 416 Euro (BAföG, Verdienst). Er wird finanziell (wahrscheinlich) ein angenehmeres Leben führen und in sein Studium investieren können wenn er dich nicht zum Teil mit versorgen muss. Warum willst du ihm das antun?! Nur damit die Miete gering bleibt bei dir? Dass du das Kindergeld beziehst?

von 194€ und 200€ Miete kann er schon eine schöne Einzimmerwohnung beziehen und muss von seinen restlichen 500-600€ nur sich ernähren. Ihm wirds gut gehen...

Und 100€ Freibetrag was ist das denn schon wir reden doch hier nicht über Beträge die geradeso in der Freigrenze liegen....
 

morama

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Aus deinem zitierten Auszug verstehe ich das nicht so ganz wie folgt:
Einkommen auszubildender Personen, die nach § 7 Absatz 5
vom Leistungsbezug ausgeschlossen sind, ist anzurechnen, soweit es den fiktiven SGB II-Bedarf der oder des Auszubildenden übersteigt.
Dies trifft im Wesentlichen auf die Fallkonstellationen einer/eines
Studentin/Studenten in einer BG mit einer/einem Partner/in zu

Letzter Satz..
 

MindMaster91

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BG trifft auch Eltern/Kind nicht nur Partner, da die davon ausgehen dass ihr füreinander sorgt und dann wird alles in der BG zusammengerechnet was an einkommen da ist
 

morama

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Ich versuche es ein letztes Mal.

Von 200,- Miete sind wir hier weit entfernt, auch für ein Zimmer. Wenn er eine Ausbildung machen würde, wäre es doch nicht anders? Hier beträgt sein Mietanteil ca. 340,-. Dafür bekommt er kein Zimmer warm am Studienort. Er muss nicht für mich zahlen, sondern es sind seine Kosten für Miete und Lebenshaltung. Ich gebe das nicht für mich aus. Sondern es ist sein Anteil an Miete etc. Auch Bafög und nicht jeder ist WG -tauglich. Ich verstehe schon worauf du hinaus willst, aber er muss NICHT für mich zahlen, sondern es ist sein Anteil für SEINE Unterkunft und sein Essen, Strom etc. Wo er das hinzahlt, ob bei mir oder woanders macht doch keinen Unterschied. Sollte er mit Bafög und Kindergeld raus sein (ja, er muss dann seinen Anteil hier leisten, sollte er hier wohnen ) und er verdient noch 450,- die kann er doch dann komplett behalten, außer, dass mir dann sein Kindergeld abgezogen wird von meinem Regelsatz, oder ist das auch falsch?
 

MindMaster91

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nein die 450€ werden auch höchstwahrscheinlich zum Teil bei dir angerechnet. ALLES Einkommen zählt rein genause wie das BAföG was über 416€ liegt. Er soll in den Osten Deutschlands gehen da ists günstig mot wohnen, die Unis nicht schlecht und auch schön glaub mir 😄
 

HermineL

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Und 100€ Freibetrag was ist das denn schon wir reden doch hier nicht über Beträge die geradeso in der Freigrenze liegen....
Aha. Ob, nach deiner Rechnung, nun 279 Euro oder 179 Euro angerechnet werden macht also nach deiner Meinung nichts.
Ich denke das für jeden hier der mit diesen Leistungen zu tun hat 100 Euro eine Menge Holz sind.

Ganz davon abgesehen ist erst einmal zu überprüfen ober er seinen eigenen Bedarf nicht selber deckt.
§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II bestimmt, dass Kinder und junge Erwachsene nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören,
wenn sie ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen sicherstellen können. Das ist der Fall,
wenn das Einkommen ihren Bedarf übersteigt. Der Bedarf berechnet sich aus dem jeweiligen
Regelsatz, gegebenenfalls Mehrbedarfszuschlägen und dem Prokopfanteil der Unterkunfts- und Heizkosten.
 

morama

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Wie gesagt, meiner Meinung ist er dann raus aus Hartz 4 und kann seinen Verdienst anrechnungsfrei behalten. Außer eben Bafög und Kindergeld wird wohl angerechnet, soweit dann aber raus ist, bleibt der Rest für ihn und wenn er 450,- verdient, dann hat er die doch für sich alleine. Oder ich bin echt zu blond heute.

nein die 450€ werden auch höchstwahrscheinlich zum Teil bei dir angerechnet. ALLES Einkommen zählt rein genause wie das BAföG was über 416€ liegt. Er soll in den Osten Deutschlands gehen da ists günstig mot wohnen, die Unis nicht schlecht und auch schön glaub mir 😄

Ich glaube nicht, dass alles angerechnet wird. Wenn er seinen Bedarf selbst deckt. Er geht bestimmt nicht nach Ossihausen..:icon_evil: Wenn Hamburg oder Berlin:icon_mrgreen:

Aha. Ob, nach deiner Rechnung, nun 279 Euro oder 179 Euro angerechnet werden macht also nach deiner Meinung nichts.

Hermine, das versuche ich ja die ganze Zeit zu erklären, will er aber nicht verstehen.
 

HermineL

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Du musst alle Einnahmen zusammen rechnen und dann dem Bedarf inkl. Mietanteil gegenüberstellen.
Sind seine Einnahmen höher als der Bedarf fällt er aus der BG raus und muss dir nur den Mietanteil zahlen. Angerechnet werden kann dir dann nichts weiter.
 

MindMaster91

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Ich glaube nicht, dass alles angerechnet wird. Wenn er seinen Bedarf selbst deckt. Er geht bestimmt nicht nach Ossihausen..:icon_evil: Wenn Hamburg oder Berlin:icon_mrgreen:

Aber das finde ich wieder abwertend... Naja Hamburg da kann er erst recht nichts reißen mit dem Geld was er komplett für sich alleine zur Verfügung hätte. Ich bin raus nach dem Kommentar. Dein Sohn kann mich per PN gerne anschreiben was er selbst meint zum Studium wenn er mag...
 

HermineL

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Dein Sohn kann mich per PN gerne anschreiben was er selbst meint zum Studium wenn er mag...
Beratung per PN ist meines Wissens nach in diesem Forum unerwünscht.


Abgesehen davon warum sollte er in den Osten gehen wenn er eine Möglichkeit hat auch im Westen klar zu kommen ?
Nur um Geld zu sparen weit weg von zu Hause ?
 
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