Habe vor rückwirkend für 2011 einen Antrag auf Ki-Geld zu stellen.
Fakten: Meine Tochter war 2011 in Ausbildung, mtl. Netto-EK unterschiedlich aber ca. 700,- Euro; durch hohe Werbungskosten (auswärtige Fortbildungen) bin ich jetzt darauf gekommen, dass ein Anspruch auf Ki-Geld geltend gemacht werden kann. Ich habe in diesem Jahr (2011) 6 Monate gearbeitet, 6 Monate Hartz 4 bezogen.
Frage 1: Steht mir f.d. 6 Monate, in denen ich gearbeitet habe, das Ki-Geld zu?
Frage 2: Da der Anspruch nur durch die erhöhten Ausgaben entsteht, ist es möglich einen Teil der hohen Ausgaben geltend zu machen - ohne sie, bestünde kein Ki-Geld-Anspruch.
Frage 3: Hätte in dieser Zeit meine Tochter nicht aus der BG gehört? Wieviel darf/muß ein Kind verdienen, damit es nicht mehr zur BG gehört?
Frage 4: Kann ich das Ki-Geld an meine Tochter abtreten? Sie lebt nicht bei mir - hat eine eigene Wohnung und arbeitet im Ausland.
Bin sehr dankbar für wertvolle Tipps, danke!
Fakten: Meine Tochter war 2011 in Ausbildung, mtl. Netto-EK unterschiedlich aber ca. 700,- Euro; durch hohe Werbungskosten (auswärtige Fortbildungen) bin ich jetzt darauf gekommen, dass ein Anspruch auf Ki-Geld geltend gemacht werden kann. Ich habe in diesem Jahr (2011) 6 Monate gearbeitet, 6 Monate Hartz 4 bezogen.
Frage 1: Steht mir f.d. 6 Monate, in denen ich gearbeitet habe, das Ki-Geld zu?
Frage 2: Da der Anspruch nur durch die erhöhten Ausgaben entsteht, ist es möglich einen Teil der hohen Ausgaben geltend zu machen - ohne sie, bestünde kein Ki-Geld-Anspruch.
Frage 3: Hätte in dieser Zeit meine Tochter nicht aus der BG gehört? Wieviel darf/muß ein Kind verdienen, damit es nicht mehr zur BG gehört?
Frage 4: Kann ich das Ki-Geld an meine Tochter abtreten? Sie lebt nicht bei mir - hat eine eigene Wohnung und arbeitet im Ausland.
Bin sehr dankbar für wertvolle Tipps, danke!