Hallo hamburg26,
Jetzt mal etwas "losgelöst" von dem was dir schon zum Inhalt eines Untermietvertrages (zur Vorlage beim JC) geschrieben wurde einige allgemeine Anmerkungen dazu.
Mit Untermiete kenne ich mich generell nicht aus aber mit dem Vermieter (das könnten sogar Familien-Mitglieder sein, sofern du selbst Ü 25 Jahre alt bist) bildet man auch für das JC generell
KEINE Bedarfsgemeinschaft.
ich habe Hartz4 als aufstockende Leistung beantragt. Da ich dachte, die ca. 416€ kommen AUF das mickrige Arbeitslosengeld (400) drauf, habe ich gesagt, das ich keine Miete angebe, da das Hartz4 oben drauf ausreicht.
Das zeugt zumindest davon, dass du dich über die Bedingungen zum Bezug von Hartz 4 nicht wirklich informiert hast, es sollte eigentlich schon bekannt sein, dass man nicht einfach den Regelsatz auf ein vorhandenes Einkommen (in deinem Falle ALGI) "oben drauf" bekommen wird.
Da würden dir also höchstens 16 € zustehen als "Aufstockung" wenn du 400 € ALGI bekommst.
Mehr Geld gibt es nur für die nötigen Wohnkosten (KdU) dazu im "angemessenen" Rahmen (für dich als Einzel-BG), das wurde dir ja schon erklärt was damit gemeint ist ...
Ich gab die Miete nicht an, damit es bei den alten Leuten wo ich wohne keine Probleme gibt .
Es ist also ziemlich unlogisch wenn du eine Miete beim Amt nicht angegeben hast, obwohl du die regelmäßige Zahlung (an deine Vermieter) sogar beweisen kannst, dein Vermieter (egal ob jung oder schon älter) haben damit absolut
NICHTS zu tun, außer, dass sie (auf deinem Mietvertrag) deine Vermieter sind.
Ist es ein Einfamilienhaus (gehört also den Vermietern?) oder ein Mehrfamilienhaus, da kommen die JC manchmal auf die Idee eine "Erlaubnis zur Untervermietung" zu verlangen ?
Und wenn dein ALGI nicht ausreicht um die Miete (350 €) zu zahlen und noch den Betrag des Regelsatzes (416 €) für den Lebensunterhalt übrig zu haben, dann ist das natürlich auch vom JC (als KdU) mit zu übernehmen, das gilt auch wenn du zur Untermiete wohnst und einige Räume nur mit benutzen darfst (Küche / Bad z.B.).
Dein Gesamtbedarf beträgt also lt. SGB II aktuell 766 € und davon werden die 400 € ALGI "abgezogen" (angerechnet), du hast also eine "Aufstockung" von 366 € zu bekommen.
Absetz-Beträge gibt es von ALGI nicht, weil es sich nicht um Erwerbseinkommen handelt.
Leider merkte ich schnell, das es ein Fehler war. Hartz4 wird nicht drauf gerechnet, sondern angerechnet. Das reicht niemals, denn ich zahle monatlich 350 € Miete (sieht man auch auf Kontoauszüge). Somit muss ich KDU Teil für den Antrag noch ausfüllen und nachreichen/ berichtigen.
Genau so ist es und von deinen Vermietern gibt es dafür
KEINE weiteren Auskünfte als das was dir als Mieter zusteht, dem JC gegenüber sind deine Vermieter zu
GAR NICHTS verpflichtet, jedenfalls
NICHT im Zusammenhang mit deinem Leistungs-Antrag ...
Dafür interessiert
NUR der Mietvertrag und dass du dort polizeilich gemeldet bist ...
Notdürftig wohne ich in einem Zimmer bei alten Leuten (Baujahr um die 1960).
Die Frau arbeitet für ca. 900 € monatlich, der Opi erhält eine kleine Rente.
Es ist völlig egal wie alt das Haus ist, es gehört ja
NICHT dir und es geht das JC noch weniger was an, von welchem Geld deine Vermieter leben, die sind nicht für deinen Lebensunterhalt zuständig, die vermieten dir aktuell nur ein Zimmer.
Wenn das JC weitere Angaben wünscht, dann ist das rechtlich zu belegen (du hast
KEINEN Zugriff auf Unterlagen fremder Personen = Datenschutz) und du kannst dir auch gerne die örtlichen KdU-Richtlinien (schriftlich bitte) geben lassen, damit du dir eine eigene Wohnung suchen kannst, wenn man dir (und deinen Vermietern) Probleme machen möchte ... das könnte möglicherweise noch teurer für das JC werden.
Ich habe mit den alten Leuten nichts zu tun, außer das ich ein kleines Zimmer für 350 € bezogen habe.
Wenn ich die Mietsumme nun im Antrag angebe mit ihren Daten, bekommen DIESE dann Probleme?
Es liegt (eigentlich) nur an dir dafür zu sorgen, dass sie vom JC nicht belästigt werden, sie könnten dich (rein theoretisch) auch jederzeit "vor die Türe setzen", wenn du ihnen Unannehmlichkeiten verursachst ... du willst Geld vom Amt, deine Vermieter haben dort keinen Antrag gestellt ...
Wenn man das beim JC gerne anders sehen möchte verlange
IMMER die Rechtsgrundlagen, schriftlich bitte (
WO steht das genau im Gesetz ???) damit du das von einem Anwalt (oder hier) prüfen lassen kannst ... du bist
NICHT berechtigt Auskünfte zum Privatleben / Einkommenslage deiner Vermieter zu geben.
MfG Doppeloma