hartzblume
Elo-User*in
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Hallo ,
ich / wir haben folgende frage:
Ich alg2 Bezieher möchte mit meiner Partnerin (24J. noch - Jan 2013 wird sie 25 Jahre) zusammenziehen bzw das sie bei mir einzieht.
Sie macht eine Betriebliche Ausbildung mit einem Gehalt von 150€
wohnt noch bzw ist bei Ihrer Mutter gemeldet
1.) in wie fern wird sie da Unterstützt ?
2.) was wäre besser bzw günstiger für uns - das sie zu mir in meine Bedarfsgemeinschaft einzieht oder sich ab Januar da sie 25 dann wird auch eine eigene Wohnung sucht & eben bei mir ab & zu schläft
3.) was für Anträge muss Sie / ich Stellen ?
4.) wie wird das alles berechnet ? + wie verhält sich das wenn ich wieder weg vom Leistungsbezug des Jobcenters bin ???
Ich Hoffe einer der Ahnung von der Materie hat - kann uns Weiterhelfen
ich / wir haben folgende frage:
Ich alg2 Bezieher möchte mit meiner Partnerin (24J. noch - Jan 2013 wird sie 25 Jahre) zusammenziehen bzw das sie bei mir einzieht.
Sie macht eine Betriebliche Ausbildung mit einem Gehalt von 150€

1.) in wie fern wird sie da Unterstützt ?
2.) was wäre besser bzw günstiger für uns - das sie zu mir in meine Bedarfsgemeinschaft einzieht oder sich ab Januar da sie 25 dann wird auch eine eigene Wohnung sucht & eben bei mir ab & zu schläft

3.) was für Anträge muss Sie / ich Stellen ?
4.) wie wird das alles berechnet ? + wie verhält sich das wenn ich wieder weg vom Leistungsbezug des Jobcenters bin ???
Ich Hoffe einer der Ahnung von der Materie hat - kann uns Weiterhelfen
