Hartz IV und eherenamtliche Tätigkeit

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Nette

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Hallo ihr Lieben,

bevor wir etwas falsch machen möchte ich mich erkundigen.

Folgender Fall:
Unser Sohn leistete bis zum 31.05.06 seinen Zivildienst. Ab 01.06.06 ist er Hartz IV , so wie mein Ehemann, ich und unser jüngster Sohn. Am 01.09.06 beginnt er seine Ausbildung, somit nur übergangsweise Hartz IV . Jetzt fährt er ende Juli 06 für 3 Wochen als ehrenamtlicher Betreuer mit schwer erziehbaren und behinderten Kindern ins Ferienlager. Hat er dann Anspruch auf Hartz IV ?

Wäre nett, wenn mir jemand diese Frage beantworten kann, habe bei der Suche leider nichts gefunden.

MfG Nette
 
A

Arco

Gast
Nette meinte:
Hallo ihr Lieben,

bevor wir etwas falsch machen möchte ich mich erkundigen.

Folgender Fall:
Unser Sohn leistete bis zum 31.05.06 seinen Zivildienst. Ab 01.06.06 ist er Hartz IV , so wie mein Ehemann, ich und unser jüngster Sohn. Am 01.09.06 beginnt er seine Ausbildung, somit nur übergangsweise Hartz IV . Jetzt fährt er ende Juli 06 für 3 Wochen als ehrenamtlicher Betreuer mit schwer erziehbaren und behinderten Kindern ins Ferienlager. Hat er dann Anspruch auf Hartz IV ?

Wäre nett, wenn mir jemand diese Frage beantworten kann, habe bei der Suche leider nichts gefunden.

MfG Nette

Bitte jetzt nicht falsch verstehen Nette,

aber wenn dein Sohn Alg2 bezieht sollte er dies mit der Arge abklären ob er für die 3 Wochen Ortsabwesenheit bekommt. Sicher ist sicher ....

Gut es herscht die Meinung das man nur mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten können muß und wenn man keine EGV hat hinfahren kann wohin man will .... aber ich würde da sehr vorsichtig sein.

Es ist selbstverständlich ehrenhaft ehrenamtlich eine solche Tätigkeit zu machen, aber wie gesagt - ich würde nachfragen, denn 3 Wochen sind schon eine "lange" Zeit - außer er kann von der Freizeit sehr schnell mal kurz nach Hause komme um evtl. einen Termin bei der Arge etc. wahrzunehmen wenn er aufgefordert werden sollte....
 
A

Arco

Gast
??? was hat das grundsätzlich mit der Ortsabwesenheit zu tun ???

.... und außerdem wird er wohl unter 25 sein und was die Arge so im Argen hat können wir nicht wissen.

Ich nehme auch an das die nichts haben - aber wenn ja ? ? ?
 

Andi_

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Wirft die Frage auf, ob es aktuell überhaupt noch einen regulären (durchsetzbaren) Urlaubsanspruch für Hartz IV Opfer gibt? Ich erinnere mich irgendwo gelesen zu haben, nicht mehr? Lasse mich aber gerne berichtigen.

Im Fall kommt es entscheidend darauf an, ob die ehrenamtliche Tätigkeit bei der ARGE bekannt ist. Der SB kann ihn für diese Zeit freistellen, wobei er angeben sollte, daß er ohnehin auch für Arbeitsangebote in dieser Zeit erreichbar ist (Handy, E-Mail, FAX, Eltern ...).

Dann dürfte dem Ausflug nichts mehr im Wege stehen :daumen:
 
A

Arco

Gast
hi Andi,

ich sprach von Ortsabwesenheit und nicht von Urlaub....

Urlaub gab es für Alg2-empfänger seit dem Januar 2005 noch nieeee...

Ansonsten hast du mit deinen Ausführungen recht.
 

Nette

0
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Hallo,

danke für die Antworten. Sicher wollen wir der SB bescheid geben. Er erhält auch eine Bescheinigung vom Veranstalter, da es nun mal nicht so einfach ist, junge Leute für so ein Projekt zu begeistern.

Für uns war nur mal wichtig zu erfahren, ob die ihm für die Abwesenheit die Regelleistungen streichen können.

MfG Nette
 
E

ExitUser

Gast
Es ist in der Tat so, dass er ohne Eingliederungsvereinbarung hinfahren kann, wohin er will. Das wird sich erst ändern, wenn dieses vermalmedeite Optimierungsgesetz verabschiedet wird. Dann gibt es für alle Arbeitslosen eine Residenzpflicht.

Gib mal in die Suchfunktionktion Ortsabwesenheit ein. Dann kannst du viel dazu lesen. Wir müssen ja nicht immer wieder das gleiche schreiben, nicht war?

@ Arco, wie hast du das denn eigentlich mit deinem "Urlaub" gemacht?
 
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