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ExitUser0090
Gast
Ich kopiere mal ein wenig Content rein. Bevor die Katze kommt.
Sozialgericht Gotha hält Kürzung von Arbeitslosengeld II für verfassungswidrig | MDR.DE
Tja, mal abwarten. Das ist unter Juristen ja leider eine Minderheitenmeinung.
Arbeitslosengeld II Sozialgericht hält ALG-II-Kürzung für verfassungswidrig
Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen des Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig - weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden kann.
So bezweifeln die Richter, dass die Sanktionen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde und der im Artikel 20 festgeschriebenen Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik vereinbar sind. Denn aus diesen Artikeln ergebe sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet sei, so das Gericht. Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 12 des Grundgesetzes, weil sie die Gesundheit oder gar das Leben des Betroffenen gefährden könnten.
Sozialgericht Gotha hält Kürzung von Arbeitslosengeld II für verfassungswidrig | MDR.DE
Tja, mal abwarten. Das ist unter Juristen ja leider eine Minderheitenmeinung.