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Hallo,
muss jetzt HartzIV oder Grusi beantragen. Antrag vom Grusi -Amt habe ich schon vorliegen.
Mir ist nur nicht klar wer nun wirklich zuständig ist weil Grusi_Amt meint JC und JC meint Grusi -Amt.
Aktuell bin ich unter 3 Stunden in meinem Beruf dauerhaft erwerbsunfähig.
Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sieht das allerdings anders aus. Hier wären es
mit massiven Einschränkungen mehr als 6 Stunden nach einer Maßnahme zur beruflichen
Neuorientierung mittel Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Genau über diese liege ich aber mit der DRV im Streit. DRV will mich mit Eingliederungszuschuss
abfertigen ich bin aber der Meinung das eine Weiterbildung oder ähnliche brauche.
Klage läuft bereits. Bin seit Reha weiterhin AU . Bundesagentur für Arbeit hat mir
schriftlich gegeben das ich derzeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht vermittelbar
bin und das einzig eine Weiterbildung die auf meinen bisherigen Qualifikationen aufbaut
mich wieder in Arbeit bringen kann. Man hat mich als Arbeitssuchend abgemeldet.
Kann mir jetzt jemand sagen wer zuständig ist ?
Grusi -Amt muss das ja die Erwerbsfähigkeit von der DRV abklären lassen aber
da läuft ja die Klage und die Erwerbsfähigkeit ist somit nicht rechtskräftig ermittelt.
Jobcenter will aber nur zuständig sein wenn sie mich vermitteln können. Dagegen spricht aber
der Rehabericht, die Auffassung der BA sowie des ÄD der BA der mich auch für unter 3 Stunden
eingestuft hat.
Gleichfalls liegen noch entsprechende Gutachten von Fachärzten vor die das gleiche aussagen.
muss jetzt HartzIV oder Grusi beantragen. Antrag vom Grusi -Amt habe ich schon vorliegen.
Mir ist nur nicht klar wer nun wirklich zuständig ist weil Grusi_Amt meint JC und JC meint Grusi -Amt.
Aktuell bin ich unter 3 Stunden in meinem Beruf dauerhaft erwerbsunfähig.
Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sieht das allerdings anders aus. Hier wären es
mit massiven Einschränkungen mehr als 6 Stunden nach einer Maßnahme zur beruflichen
Neuorientierung mittel Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Genau über diese liege ich aber mit der DRV im Streit. DRV will mich mit Eingliederungszuschuss
abfertigen ich bin aber der Meinung das eine Weiterbildung oder ähnliche brauche.
Klage läuft bereits. Bin seit Reha weiterhin AU . Bundesagentur für Arbeit hat mir
schriftlich gegeben das ich derzeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht vermittelbar
bin und das einzig eine Weiterbildung die auf meinen bisherigen Qualifikationen aufbaut
mich wieder in Arbeit bringen kann. Man hat mich als Arbeitssuchend abgemeldet.
Kann mir jetzt jemand sagen wer zuständig ist ?
Grusi -Amt muss das ja die Erwerbsfähigkeit von der DRV abklären lassen aber
da läuft ja die Klage und die Erwerbsfähigkeit ist somit nicht rechtskräftig ermittelt.
Jobcenter will aber nur zuständig sein wenn sie mich vermitteln können. Dagegen spricht aber
der Rehabericht, die Auffassung der BA sowie des ÄD der BA der mich auch für unter 3 Stunden
eingestuft hat.
Gleichfalls liegen noch entsprechende Gutachten von Fachärzten vor die das gleiche aussagen.