Hartz IV oder Grusi - was ist zutreffend ?

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Sandrin

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Hallo,

muss jetzt HartzIV oder Grusi beantragen. Antrag vom Grusi -Amt habe ich schon vorliegen.

Mir ist nur nicht klar wer nun wirklich zuständig ist weil Grusi_Amt meint JC und JC meint Grusi -Amt.

Aktuell bin ich unter 3 Stunden in meinem Beruf dauerhaft erwerbsunfähig.
Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sieht das allerdings anders aus. Hier wären es
mit massiven Einschränkungen mehr als 6 Stunden nach einer Maßnahme zur beruflichen
Neuorientierung mittel Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Genau über diese liege ich aber mit der DRV im Streit. DRV will mich mit Eingliederungszuschuss
abfertigen ich bin aber der Meinung das eine Weiterbildung oder ähnliche brauche.
Klage läuft bereits. Bin seit Reha weiterhin AU . Bundesagentur für Arbeit hat mir
schriftlich gegeben das ich derzeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht vermittelbar
bin und das einzig eine Weiterbildung die auf meinen bisherigen Qualifikationen aufbaut
mich wieder in Arbeit bringen kann. Man hat mich als Arbeitssuchend abgemeldet.

Kann mir jetzt jemand sagen wer zuständig ist ?

Grusi -Amt muss das ja die Erwerbsfähigkeit von der DRV abklären lassen aber
da läuft ja die Klage und die Erwerbsfähigkeit ist somit nicht rechtskräftig ermittelt.
Jobcenter will aber nur zuständig sein wenn sie mich vermitteln können. Dagegen spricht aber
der Rehabericht, die Auffassung der BA sowie des ÄD der BA der mich auch für unter 3 Stunden
eingestuft hat.
Gleichfalls liegen noch entsprechende Gutachten von Fachärzten vor die das gleiche aussagen.
 
G

Gast1

Gast
Sandrin, das JC ist für Dich zuständig, so lange nicht die DRV festgestellt hat, dass Du unter 3 h auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbsfähig (voll erwerbsgemindert) bist. Denn die DRV ist die oberste Behörde, die über die Erwerbsfähigkeit/-minderung einer Person entscheidet.

Was steht in § 44a SGB II ("Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit") drin?

(2) Die gutachterliche Stellungnahme des Rentenversicherungsträgers zur Erwerbsfähigkeit ist für alle gesetzlichen Leistungsträger nach dem Zweiten, Dritten, Fünften, Sechsten und Zwölften Buch bindend; § 48 des Zehnten Buches bleibt unberührt.

Die "gutachterliche Stellungnahme des Rentenversicherungsträgers" ist also für das JC bindend. Sie ist aber kein Reha-Entlassungsbericht und auch kein Gutachten des Ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit.

Diese gutachterliche Stellungnahme der Rentenversicherung liegt auch dann nicht vor, wenn Du gegen den ablehnenden Bescheid der Rentenversicherung als Antwort auf Deinen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) Widerspruch und anschließend gegen die Ablehnung Deines Widerspruchs Klage vor dem Sozialgericht eingereicht hast. Denn der Umfang Deiner Erwerbsfähigkeit ist nicht Gegenstand Deiner Klage, sondern die Art der LTA, die Du begehrst.

Die Rentenversicherung hat Dir ja schon bescheinigt, dass sie Dich nicht als voll erwerbsgemindert betrachtet, denn ansonsten würde sie Dir keinen Eingliederungszuschuss anbieten. Eine volle Erwerbsminderung liegt nur dann vor, wenn der Betroffene weniger als 3 h täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, also in Form aller erdenklichen und erlaubten Tätigkeiten, arbeiten kann.

Eine volle Erwerbsminderung schließt aber den Bezug von ALG II aus, siehe § 8 SGB II:

(1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Das Sozialamt hingegen ist zuständig für Personen, die weniger als 3 h täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Die entsprechende Grundsicherungsleistung heißt deswegen "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung".

Gehe also zuerst noch einmal zum Sozialamt und lasse Dir dort einen Negativbescheid aushändigen, aus dem hervorgeht, dass das Sozialamt nicht für Dich zuständig ist.

Gehe mit dem Negativbescheid zum JC , denn dann hat das JC keine Ausrede mehr Dir seine Leistungen zu verweigern. Beantrage ALG II gemäß dem o. g. § 44a SGB II.
 

Doppeloma

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Hallo Sandrin,

muss jetzt HartzIV oder Grusi beantragen. Antrag vom Grusi -Amt habe ich schon vorliegen.
Mir ist nur nicht klar wer nun wirklich zuständig ist weil Grusi_Amt meint JC und JC meint Grusi -Amt.

Mir ist gerade nicht klar worum es bei dir nun wirklich geht ... :confused:

https://www.elo-forum.org/widerspue...fahren-widerspruch-abgelehnt.html#post2286366

Dort schreibst du vom abgelehnten Widerspruch wegen Antrag auf EM-Rente ...
Dann ist aktuell sonnenklar WER für dich zuständig ist, das JC , denn die DRV hält dich bisher NICHT für Erwerbsgemindert und das ist vorerst auch bindend für alle anderen Behörden.

Das Grusi -Amt (SGB XII / Kapitel 4) ist vorerst überhaupt nicht für dich zuständig, dafür braucht man eine Altersrente ODER eine anerkannte EM "auf Dauer" von der DRV , den Antrag kannst du dir also schon sparen.

Aktuell bin ich unter 3 Stunden in meinem Beruf dauerhaft erwerbsunfähig.

Dann bist du Berufs-Unfähig, aber nicht "Erwerbsunfähig" denn ...

Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sieht das allerdings anders aus. Hier wären es mit massiven Einschränkungen mehr als 6 Stunden nach einer Maßnahme zur beruflichen
Neuorientierung mittel Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Du bist ja (lt. DRV ) am "allgemeinen Arbeitsmarkt" noch VOLL (6 und mehr Stunden ist Vollzeit nach Rentenrecht) Erwerbsfähig unter Beachtung deiner Einschränkungen.

Genau über diese liege ich aber mit der DRV im Streit. DRV will mich mit Eingliederungszuschuss abfertigen ich bin aber der Meinung das eine Weiterbildung oder ähnliche brauche.
Klage läuft bereits.

Ich denke du streitest mit denen um EM-Rente oder Beides auf einmal, das kann nur "in die Hose gehen" ... auch am Gericht kannst du nicht mehr durchsetzen als eine LTA und die hat man dir ja bereits bewilligt.

Über die Konkrete Art der LTA-Leistung hat NUR die DRV zu entscheiden, dazu kann sie auch vom Gericht nicht gezwungen werden, dir eine Weiterbildung zu finanzieren. :sorry:

Zudem widerspricht sich das ja auch mit dem parallel laufenden EM-Rentenverfahren.

Bin seit Reha weiterhin AU . Bundesagentur für Arbeit hat mir schriftlich gegeben das ich derzeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht vermittelbar
bin und das einzig eine Weiterbildung die auf meinen bisherigen Qualifikationen aufbaut
mich wieder in Arbeit bringen kann. Man hat mich als Arbeitssuchend abgemeldet.

Hattest / hast du denn noch Anspruch auf ALGI (aus der Nahtlosigkeit z.B.), dann kann dich die AfA nicht so einfach "abmelden", nur weil sie NIX mit dir aunzufangen weiß. :icon_evil:

Kann mir jetzt jemand sagen wer zuständig ist ?

Eindeutig das JC , sofern du keinen Anspruch mehr auf ALGI haben solltest.

Grusi -Amt muss das ja die Erwerbsfähigkeit von der DRV abklären lassen aber
da läuft ja die Klage und die Erwerbsfähigkeit ist somit nicht rechtskräftig ermittelt.

Richtig und da die DRV bereits herum "ermittelt", kann (und muss) das SGB XII diese Klärung auch nicht mehr selber einleiten ...
Bis das mal (bei der DRV ) endgültig geklärt ist, bleibst du gesetzlich gesehen Erwerbs-FÄHIG, egal was dazu sonst noch so festgestellt wird von anderen Behörden.

Jobcenter will aber nur zuständig sein wenn sie mich vermitteln können.

Das KÖNNEN die sich aber NICHT aussuchen, sie haben sich der aktuellen Entscheidung der DRV unterzuordnen, ob sie dich vermitteln können oder nicht ist der DRV dafür ziemlich EGAL ...

Weise dein JC auf den § 44a SGB II hin und lege den Ablehnungsbescheid zur EM-Rente (und zum Widerspruch ) vor, da haben die sich dran zu halten.
Noch wirst du als wenigstens 3 Stunden täglich erwerbsfähig angesehen, das ist gesetzlich so festgelegt, ob du wirklich "vermittelbar" bist mit deinen Einschränkungen, hat zumindest beim JC KEINE Bedeutung.

Da sind Viele die seit Jahren nicht vermittelbar sind, sogar einige die völlig gesund sind, aber die bekommen dort auch keine Arbeit ...

Dagegen spricht aber der Rehabericht, die Auffassung der BA sowie des ÄD der BA der mich auch für unter 3 Stunden
eingestuft hat.
Gleichfalls liegen noch entsprechende Gutachten von Fachärzten vor die das gleiche aussagen.

Das interessiert aber weder den Gesetzgeber noch die DRV , was die so alle meinen, verbindlich ist aktuell dein letzter Ablehnungsbescheid von der DRV zur EM-Rente ...

Das mag auch dir nicht gefallen aber es sichert dir zumindest den Rechts-Anspruch auf ALGII , sofern du keinen Anspruch auf ALGI mehr offen hast, das wollen die JC nämlich (von der AfA ) auch erst mal schriftlich haben.

MfG Doppeloma
 

HermineL

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Mal losgelöst von dem ganzen JC , Grusi und LTA Klatteradatsch. Käme hier nicht evtl. auch eine Artbeitsmarktrente in Frage wenn die BA schon sagt der TE wäre nicht mehr vermittelbar ?
 
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ExitUser

Gast
Mal losgelöst von dem ganzen JC , Grusi und LTA Klatteradatsch. Käme hier nicht evtl. auch eine Artbeitsmarktrente in Frage wenn die BA schon sagt der TE wäre nicht mehr vermittelbar ?

Voraussetzung für die A.rente ist die teilweise EM-Rente. Diese wurde nicht bewilligt.

Wenn jetzt eine berufliche Reha angedacht ist, wird man nach deren Abschluss weitersehen müssen.
 

Doppeloma

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Hallo HermineL,

Mal losgelöst von dem ganzen JC , Grusi und LTA Klatteradatsch. Käme hier nicht evtl. auch eine Artbeitsmarktrente in Frage wenn die BA schon sagt der TE wäre nicht mehr vermittelbar ?

Es ist aber nichts "losgelöst" von den Behörden entschieden, es geht hier aktuell nicht um eine "Arbeitsmarktrente" (noch nicht mal um die Aussicht darauf), sondern um die gesetzliche Zuständigkeit wegen (bisheriger) Ablehnung einer EM-Rente.

Aus einer komplett abgelehnten EM-Rente ergibt sich auch KEINE wegen der Arbeitsmarktlage, Rente ist nicht dafür gedacht, die Unfähigkeit der AfA (und der JC ) bei der Arbeitsvermittlung auszugleichen. :icon_evil:

Was die BA dazu "sagt" ist völlig irrelevant, da müssten ja schon ziemlich viele in EM-Rente sein, weil sie nicht "vermittelbar" sind lt. AfA und JC ..., die "Arbeitsmarktlage" ist aber (für die DRV ) nur wichtig bei einer (von der DRV ) bereits anerkannten Teil-Erwerbsminderung.

Da geht es dann auch nur noch, um den "verschlossenen Teilzeit-Arbeitsmarkt" ...

MfG Doppeloma
 
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