D
dr.byrd
Gast
Hartz4-Plattform-Musterklage ergänzt „Überprüfungsantrag“. Brigitte Vallenthins Klage-Ergänzung zur rückwirkenden Sicherung zu wenig gezahlter Hartz IV-Leistungen
Nach dem Antrag beim Sozialgericht auf Vorlage Ihrer Musterklage gegen den zu geringen Hartz IV-Regelsatz beim Bundesverfassungsgericht – unter Berufung auf die entsprechende Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 29 Oktober 2008 (Az: L 6 AS 336/07) - hat Hartz4-Plattformsprecherin und Musterklägerin Brigitte Vallenthin zusätzlich „Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X“ gegenüber dem „Amt für Soziale Arbeit“ Wiesbaden gestellt. Das ist nach Informationen der Wiesbadener Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens der notwendige Weg, um – nach einer möglichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der Hartz IV-Betroffenen - rückwirkend die zu geringen Leistungen erstattet zu bekommen.
Weiterlesen auf: no-go.de