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Hartz IV für Kinder: Bürgerbeauftragte rät zu Widerspruch
So hat das Bundessozialgericht dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Höhe der Regelleistung für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Die Bürgerbeauftragte rät den betroffenen Hilfesuchenden bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu folgendem Vorgehen:
1. Um Nachzahlungen für die Vergangenheit zu erhalten, ist bei aktuellen Bewilligungsbescheiden, bei denen die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, umgehend Widerspruch einzulegen. Zugleich sollte unter Hinweis auf das Vorlageverfahren beim Bundesverfassungsgericht ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens gestellt werden.
2. ...
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So hat das Bundessozialgericht dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Höhe der Regelleistung für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Die Bürgerbeauftragte rät den betroffenen Hilfesuchenden bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu folgendem Vorgehen:
1. Um Nachzahlungen für die Vergangenheit zu erhalten, ist bei aktuellen Bewilligungsbescheiden, bei denen die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, umgehend Widerspruch einzulegen. Zugleich sollte unter Hinweis auf das Vorlageverfahren beim Bundesverfassungsgericht ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens gestellt werden.
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