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Hartz-IV-Ermittlungen oft illegal: Der Zwang zur Kontrolle - taz.deErmittler der Arbeitsämter kontrollieren systematisch Hartz-IV-Empfänger. Dabei brechen sie immer wieder Gesetze
BERLIN taz Hartz-IV-Empfänger werden intensiv vom Staat kontrolliert. Weil die Kosten für das Arbeitslosengeld II nach dessen Einführung 2005 mehr als erwartet stiegen, sind Jobcenter mittlerweile verpflichtet, hauptberufliche Kontrolleure zu beschäftigen. Diese "Ermittler im Außendienst" überprüfen dann beispielsweise, ob die Wohnsituation des Hartz-IV-Empfängers seinen Angaben entspricht oder ob er ein beantragtes Möbelstück wirklich benötigt.
Das Vorgehen der Ermittler bietet dabei oft Anlass für Kritik. So deckte das Politikmagazin "Panorama" 2008 auf, dass Mitarbeiter der Arbeitsbehörde Bad Homburg 89 Tage lang eine Arbeitslose kontrolliert hatten. Der Vorwurf: Sie lebe mit ihrem Mann zusammen und kassiere zu Unrecht Wohngeld. Ein Vorwurf, der sich als nicht haltbar erwies. Der Ermittler stellte lediglich fest, dass an 58 Tagen ein Pkw vor dem Haus parkte.