Hartz IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für ihre Hochzeit. Ein Ent*sprechender Mehrbedarf ist vom Gesetz nicht vorgesehen, hat das Sozial*gericht Mainz klargestellt (Sozialgericht Mainz, Beschluss vom 17.05.2018, Az. S 10 AS 777/17). Das Brautpaar muss für die Ausgaben selber aufkommen.
Quelle: https://www.anwaltsregister.de/Rech...hen_Zuschuss_fuer_schoene_Hochzeit.d5723.html