Paolo_Pinkel
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Kassel - Auch Hartz-IV-Empfänger haben beim Umzug Anspruch auf eine renovierte Wohnung. Die Kosten dafür könnten unter bestimmten Bedingungen bei der Behörde geltend gemacht werden, urteilte das Bundessozialgericht (Az. B 4 AS 49/07 R) in Kassel: "Es gibt das Recht, die Bewohnbarkeit herzustellen, und die Kosten dafür sind nicht zwangsläufig im Regelsatz enthalten." Das gelte aber nicht, wenn laut Mietvertrag eine renovierte Wohnung übergeben wird...
Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf Renovierung bei Einzug - DIE WELT - WELT ONLINE
Gruss
Paolo
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