Hartz-IV-Empfänger: Doch Anspruch auf die Abwrackprämie?

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Hartz-IV-Empfänger: Doch Anspruch auf die Abwrackprämie?

Hartz-IV-Empfänger haben trotz des Neins der Bundesregierung gute Aussichten, die Abwrackprämie in Anspruch nehmen zu können. Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) überlegt nach Angaben seines Sprechers, den Betroffenen doch den Zugang zu dieser Leistung zu öffnen. In der Union stößt diese Korrektur zwar auf Widerstand. Doch nach Einschätzung von Kennern der Rechtsmaterie brauchen die Arbeitslosengeld-II-Bezieher gar keinen politischen Beistand.

Sie haben schon nach der geltenden Rechtslage einen juristischen Anspruch auf die Prämie.
Demnach verweigert die Regierung den Arbeitslosengeld- II-Beziehern die staatliche Förderung zu Unrecht.


Hartz-IV-Empfänger: Doch Anspruch auf die Abwrackprämie? | Frankfurter Rundschau - Wirtschaft



Ups - Wann haben wir Wahlen? :icon_twisted: :icon_party:


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Hartz-IV-Empfänger: Doch Anspruch auf die Abwrackprämie?

Hartz-IV-Empfänger haben trotz des Neins der Bundesregierung gute Aussichten, die Abwrackprämie in Anspruch nehmen zu können. Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) überlegt nach Angaben seines Sprechers, den Betroffenen doch den Zugang zu dieser Leistung zu öffnen. In der Union stößt diese Korrektur zwar auf Widerstand. Doch nach Einschätzung von Kennern der Rechtsmaterie brauchen die Arbeitslosengeld-II-Bezieher gar keinen politischen Beistand.

Sie haben schon nach der geltenden Rechtslage einen juristischen Anspruch auf die Prämie.
Demnach verweigert die Regierung den Arbeitslosengeld- II-Beziehern die staatliche Förderung zu Unrecht.


Hartz-IV-Empfänger: Doch Anspruch auf die Abwrackprämie? | Frankfurter Rundschau - Wirtschaft



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[SIZE=+0]Schlimme Umweltsünde: Abwrackprämie ist bei Hartz IV Einkommen
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Verfasser dieser Meldung ist Martin Behrsing

Bundesregierung will offensichtlich kein Konjunkturpaket und umweltbewusstes Verhalten bei Sozialleistungsbeziehern

Als schlimme „Umweltsünde“ und ungeheuerliche Ausgrenzung von Hartz IV-Leistungsbezieher bezeichnet das Erwerbslosen Forum Deutschland die Mitteilung der Bundesregierung, wonach Hartz IV-Bezieher keine Abwrackprämie beim Kauf eines Neuwagen in Anspruch nehmen können, weil die 2.500 Euro als Einkommen auf die Leistungsbezüge angerechnet werden. Dies widerspreche dem Prinzip der Grundsicherung, bestätigte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums gegenüber „Frankfurter Rundschau“ (Montagsausgabe)
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https://www.montagsdemo-dortmund.de/schlimme_umweltsuende_25_02_2009.html
 
Hallo,

die Abwrackprämie ist doch eine Zweckbestimmte Zahlung die nicht für Dinge verwendet werden kann die sonst von den Leistungen des SGBII abgedeckt werden oder ?

Du erhältst Sie doch nur wenn du ein neues bzw. einen Jahreswagen kaufst, und so kannst du sie doch nicht für deinen Lebensunterhalt einsetzen.

Manchmal sind die Dinge so einfach wie sie sind.

Klaus
 
Hallo,

die Abwrackprämie ist doch eine Zweckbestimmte Zahlung die nicht für Dinge verwendet werden kann die sonst von den Leistungen des SGBII abgedeckt werden oder ?

Du erhältst Sie doch nur wenn du ein neues bzw. einen Jahreswagen kaufst, und so kannst du sie doch nicht für deinen Lebensunterhalt einsetzen.

Manchmal sind die Dinge so einfach wie sie sind.

Klaus

genauso sieht es aus, nur dies hat bisher nicht jeder begriffen. Aber besser spät als nie. Abwrackprämie = Zweckbestimmte Einnahme zum Kauf eine Neu oder Jahreswagens, demnach KEIN anrechenbares Einkommen. Dies wäre es, wenn man seine alte Karre einfach zum Schrottplatz bringen würde und das Geld bekäme, aber so ist es nicht.

Ich bin froh, dass manche Politiker mitdenken und helfen diese versuchte Diskriminierung zu verhindern.
 
Die Abrackprämie ist zwar zweckbestimmt, aber als Hartzer darfst du nur ne Kiste haben die dem Wert von 5000 Eumels nicht übersteigt...
Dann haste die Abwrackprämie innen Neuwagen investiert und darsft den anschliessend verhökern um von der Kohle zu leben :icon_neutral:
 
Die Abrackprämie ist zwar zweckbestimmt, aber als Hartzer darfst du nur ne Kiste haben die dem Wert von 5000 Eumels nicht übersteigt...
Dann haste die Abwrackprämie innen Neuwagen investiert und darsft den anschliessend verhökern um von der Kohle zu leben :icon_neutral:

Das ist nicht immer der Fall:
o hat das Sozialgericht Heilbronn (Urteil vom 06.03.2007, Az. S 7 AS 2977/06) entschieden. Unter besonderen Umständen darf der Arbeitslose einen höherwertigen PKW besitzen, ohne dass dieser auf den Vermögensfreibetrag des § 12 SGB II angerechnet wird.
Wie live-pr.com heute berichtet, gilt dies nach Ansicht der Richter jedenfalls dann, wenn das Auto zeitlich deutlich vor Beginn des Leistungsbezuges angeschafft worden ist.
Im entschiedenen Fall hatte der Antragsteller im Jahre 2001 für EUR 30.000,00 einen Audi A 3 gekauft. Bei Antragstellung auf Zahlung des Arbeitslosengelds II hatte das Fahrzeug noch eine Wert von gut EUR 11.600,00. Dies nahm die zuständige Behörde zum Anlass, den Antrag abzulehnen. Nach Auffassung der Behörde sei ein PKW nur bis zu einem Wert von EUR 5.000,00 als Schonvermögen anzusehen. Die Behörde verlangte den Verkauf des Fahrzeugs. Sodann sollte der Antragssteller den über den Freibetrag hinausgehenden Betrag zunächst “verleben”.
Der Antragsteller hat sich gewehrt, Klage erhoben und Recht bekommen.
Nach Auffassung des Gerichts ist eine pauschale Wertgrenze für ein angemessenes Fahrzeug nicht zulässig, weil die individuellen Bedürfnisse des Antragstellers zu berücksichtigen seien. Hier lebte der Antragsteller in einer ländlichen Region und war für die Fahrten zur Arbeit auf einen PKW angewiesen. Die Richter hielten einen Verweis auf Fahrzeuge mit geringerem Wert wegen …
SGB II / Urteil: Ein ALG II-Bezieher darf Audi A 3 behalten (JuracityBlog)
Nur fürchte ich, dass der Hauptgrund des o. g. Urteils bei der Abwrackprämie leider nicht zum tragen kommt.

Allerdings habe ich auch andere Sätze recherchieren können
mpfänger von Arbeitslosengeld (ALG) II dürfen künftig einen teureren PKW besitzen. Ein Auto im Wert von bis zu 7500 Euro gilt in jedem Fall als angemessen. Das entschied der neue Hartz-IV-Senat des Bundessozialgerichts (BSG) bei seiner Sitzung am 6. September (Az.: B 14/7b AS 66/06 R). Bislang lag die „Angemessenheitsgrenze“ nach den Maßstäben der Ämter in der Regel bei nur 5.000 Euro. Die Ämter müssen sich jetzt an der neuen Grenze des BSG orientieren, wenn sie keine Klagewelle auslösen wollen.
und:
Laufende Kredite mindern Verkehrswert

Wenn für den PKW noch Kreditschulden abbezahlt werden müssen, so werden diese nach den Durchführungsbestimmungen der Arbeitsagenturen vom (Rest-)Wert des Auto abgezogen. Ein Beispiel: Das Auto hat einen aktuellen Wert von 9.500 Euro, es ist aber noch mit einem Restkredit in Höhe von 2.100 Euro belastet. Damit hat es nur einen Wert von 7.400 Euro – liegt also noch innerhalb der Grenzen des jetzt Erlaubten.

Falls das KFZ nach Abzug der Schulden mehr als 7.500 Euro wert ist, müssen Hartz-IV-Empfänger den Wagen nicht unbedingt verkaufen. In diesem Fall gilt nur der über 7.500 Euro hinaus gehende Betrag als anrechenbares Vermögen. Insgesamt steht Erwerbsfähigen ein frei verfügbares Vermögen von 150 Euro pro Lebensjahr plus 750 Euro für notwendige Anschaffungen zu.
Soziales - Auto bei ALG II Angemessener Verkehrswert für PKW auf 7.500 Euro erhöht | biallo.de
Nur leider sind ALG II Empfänger in den seltensten Fällen kreditwürdig und angesichts der Bankenkrise dürfte es noch schwerer sein.
 
Bitte nicht hauen, wenn meine Frage zur Kathegorie der dummen Fragen gehört.

Ist es denkbar, dass ich mir das Eigentum an einem Auto mit jemandem teile?

Mein Einsatz wäre mein Schrottauto, vom anderen kommt der Rest?
 
Hartz-IV-Empfänger: Doch Anspruch auf die Abwrackprämie?

Hartz-IV-Empfänger haben trotz des Neins der Bundesregierung gute Aussichten, die Abwrackprämie in Anspruch nehmen zu können. Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) überlegt nach Angaben seines Sprechers, den Betroffenen doch den Zugang zu dieser Leistung zu öffnen. In der Union stößt diese Korrektur zwar auf Widerstand. Doch nach Einschätzung von Kennern der Rechtsmaterie brauchen die Arbeitslosengeld-II-Bezieher gar keinen politischen Beistand.

Sie haben schon nach der geltenden Rechtslage einen juristischen Anspruch auf die Prämie.
Demnach verweigert die Regierung den Arbeitslosengeld- II-Beziehern die staatliche Förderung zu Unrecht.


Hartz-IV-Empfänger: Doch Anspruch auf die Abwrackprämie? | Frankfurter Rundschau - Wirtschaft



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Dort steht noch mehr:

Diese Auffassung, die sich auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) stützt, vertritt auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). "Wenn die Bundesregierung dabei bleibt, Hartz-IV-Beziehern diese Prämie zu verweigern, wird es wieder zu Klagen kommen. Und wieder werden die Kläger vor Gericht Recht bekommen", sagte DGB-Arbeitsmarktexperte Ingo Kolf der Frankfurter Rundschau. "Nach der Logik des Sozialgesetzbuchs darf die Abwrackprämie eindeutig nicht auf die Hartz-IV-Leistung angerechnet werden", so Kolf. Dies habe das BSG bei der Eigenheimzulage so entschieden, bis schließlich die Regierung in einer Verordnung klarstellte, dass diese nicht angerechnet werden darf.

Im Sozialgesetzbuch heißt es im Paragraph 11, dass "zweckbestimmte Einnahmen" nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Unstrittig ist, dass die Abwrackprämie wie die Eigenheimzulage eine solche "zweckbestimmte Einnahme" ist. Die 2500 Euro erhält nur, wer sein altes Auto verschrotten lässt und sich ein neues Pkw kauft. Der Betrag steht damit - anders als vom Scholz-Ministerium behauptet - nicht zur freien Verfügung, sondern kann nur für diesen einen Zweck eingesetzt werden, den Kauf eines Neuwagens. Allerdings beruft sich das Arbeitsministerium auf eine einschränkende Klausel im Gesetz. Demnach dürfen Hartz-IV-Bezieher das Geld nur behalten, wenn sich dadurch ihre finanzielle Lage nicht eindeutig bessert. Dies ist nach Angaben von Juristen eine Ausnahmeregel für Extremfälle. Wer reich wird, soll kein Hartz IV mehr bekommen. Bei der Eigenheimzulage, die viel höher war als die Abwrackprämie, hat das BSG diese Klausel nicht angewandt. In der SPD hatten führenden Politiker die Haltung von Scholz kritisiert. "Wir prüfen die Sachlage noch einmal", sagte ein Sprecher des Ministeriums der FR. Allerdings sei diese Prüfung "ergebnisoffen". Gegen eine Abwrackprämie für Hartz-IV-Bezieher sprach sich der Arbeitsmarktexperte der Union, Ralf Brauksiepe, aus. Er nannte die bisherige Auffassung von Scholz "sehr plausibel". Es handele sich um eine "nachrangige Leistung", die nur bei Bedürftigkeit gewährt werden könne.



Zitat: Allerdings beruft sich das Arbeitsministerium auf eine einschränkende Klausel im Gesetz. Demnach dürfen Hartz-IV-Bezieher das Geld nur behalten, wenn sich dadurch ihre finanzielle Lage nicht eindeutig bessert. Zitat ende

Das tut es so oder so nicht, wann raffen das denn endlich die CDU'ler? Das sagt doch schon alles:

Zitat:
Im Sozialgesetzbuch heißt es im Paragraph 11, dass "zweckbestimmte Einnahmen" nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Unstrittig ist, dass die Abwrackprämie wie die Eigenheimzulage eine solche "zweckbestimmte Einnahme" ist. Die 2500 Euro erhält nur, wer sein altes Auto verschrotten lässt und sich ein neues Pkw kauft. Der Betrag steht damit - anders als vom Scholz-Ministerium behauptet - nicht zur freien Verfügung, sondern kann nur für diesen einen Zweck eingesetzt werden, den Kauf eines Neuwagens.
Zitat ende
 
Für den Fall, dass es bei der derzeitigen Regelung bliebe, rechnet der Deutsche Gewerkschaftsbund mit einer Reihe von Prozessen. "Wenn die Bundesregierung dabei bleibt, Hartz-IV-Beziehern diese Prämie zu verweigern, wird es wieder zu Klagen kommen", sagte der Arbeitsmarktexperte des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Ingo
Kolf, der "Frankfurter Rundschau". "Nach der Logik des Sozialgesetzbuchs darf die Abwrackprämie eindeutig nicht auf die Hartz-IV-Leistung angerechnet werden." Deswegen sei damit zu rechnen, dass Kläger in diesem Fall vor Gericht Recht bekämen, sagte Kolf.

Doch es gibt auch Skepsis: Gegen eine Abwrackprämie für Hartz-IV-Bezieher sprach sich der Arbeitsmarktexperte der Union, Ralf Brauksiepe, aus. Er nannte die bisherige Auffassung von Scholz in der Zeitung sehr plausibel. Es handele sich um eine nachrangige Leistung, die nur bei Bedürftigkeit gewährt werden könne.

spiegel.de
 
Die Abrackprämie ist zwar zweckbestimmt, aber als Hartzer darfst du nur ne Kiste haben die dem Wert von 5000 Eumels nicht übersteigt...
Dann haste die Abwrackprämie innen Neuwagen investiert und darsft den anschliessend verhökern um von der Kohle zu leben :icon_neutral:
Genau so sieht es aus. Wenn die Regierung schlau wär, würden sie erst mal abwarten, und dann zuschlagen, und den reichen Autobesitzern, das Hartz-geld streichen. Man wat sind die doof.
 
Ob die Abwrackprämie nun mit Hartz4 zu verrechnen ist oder nicht sei mal dahingestellt. Mal ehrlich, welcher Hartzer kann sich ein neues Auto leisten. Wenn jetzt einige Politiker fordern, dass diese "Prämie" für Leistungsempfänger nicht verrechnet werden soll, dann nur deshalb, weil sie genau wissen, dass sich die wenigsten von ihnen einen Neuwagen/Jahreswagen leisten können.
 
Falsche "Weisheiten" werden durch dauernde Wiederholung nicht richtiger:

Die Abrackprämie ist zwar zweckbestimmt, aber als Hartzer darfst du nur ne Kiste haben die dem Wert von 5000 Eumels nicht übersteigt...
Dann haste die Abwrackprämie innen Neuwagen investiert und darsft den anschliessend verhökern um von der Kohle zu leben(linchen)
oder
Genau so sieht es aus. Wenn die Regierung schlau wär, würden sie erst mal abwarten, und dann zuschlagen, und den reichen Autobesitzern, das Hartz-geld streichen. Man wat sind die doof.(Hotti)
oder
Ob die Abwrackprämie nun mit Hartz4 zu verrechnen ist oder nicht sei mal dahingestellt. Mal ehrlich, welcher Hartzer kann sich ein neues Auto leisten. Wenn jetzt einige Politiker fordern, dass diese "Prämie" für Leistungsempfänger nicht verrechnet werden soll, dann nur deshalb, weil sie genau wissen, dass sich die wenigsten von ihnen einen Neuwagen/Jahreswagen lesiten können.(xavier)
Ein KFZ darf bei ALG IIern einen Schonwert von 7.500,- € haben und nur weil man ein Auto als ALG IIer hat, ist man auch nicht reich. (Ich werte das mal als Ironie, sonst müsste ich die Bemerkung als ziemlich ...... bezeichnen.
Nur weil man annimmt, dass sich nicht so viele ALG IIer ein neues Auto leisten können, kann man das Gesetz ja wohl nicht verbiegen, was man selbst erlassen hat.
Natürlich gibt es genügend Leistungsempfänger mit Schrottlauben, die sich mit dieser staatlichen Prämie gern ein neues Auto kaufen würden und könnten. Immerhin haben ja viele bereits Schonvermögen, dass sie verwenden können.
 
Dann liegt dem ganzen Manöver wohl folgende Strategie zugrunde:

Man kommt nach einigen Monaten, d.h. nach der Bundestagswahl zu der Erkenntnis, dass Hartzlern die Abwrackprämie zusteht. Evl. werden sich damit noch ein paar gerichtliche Instanzen beschäftigen, dann wird es aber Jahre dauern. Gleichzeitig wird bedauert, dass die für die Abwrackprämie zur Verfügung gestellten Mittel verbraucht sind und damit auch keine Prämie mehr beantragt werden kann. Den letzten beissen die Hunde und man kann sich schon denken wer das sein wird.
 
Falsche "Weisheiten" werden durch dauernde Wiederholung nicht richtiger:

oder
oder
Ein KFZ darf bei ALG IIern einen Schonwert von 7.500,- € haben und nur weil man ein Auto als ALG IIer hat, ist man auch nicht reich. (Ich werte das mal als Ironie, sonst müsste ich die Bemerkung als ziemlich ...... bezeichnen.
Nur weil man annimmt, dass sich nicht so viele ALG IIer ein neues Auto leisten können, kann man das Gesetz ja wohl nicht verbiegen, was man selbst erlassen hat.
Natürlich gibt es genügend Leistungsempfänger mit Schrottlauben, die sich mit dieser staatlichen Prämie gern ein neues Auto kaufen würden und könnten. Immerhin haben ja viele bereits Schonvermögen, dass sie verwenden können.

Rot=
Dazu habe ich eine Frage.
Im Gesetzestext heißt es:
- ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (der Wert ist wie schon gesagt übrigens 7.500€ das ist richtig!)

Frage: Theoretisch darf ich eins im Wert von 7500€ haben und mein Mann eins im Wert von 7500€. Was ist wenn wir aber nur ein Auto haben?
Werden in dem Fall die Beträge dann auch addiert, so dass unser gemeinsames Auto dann evtl. auch einen Wert von, sagen wir mal - 8.800€ haben dürfte? Beim Schonvermögen darf ja auch jeder die 150€ x Anzahl der Lebensjahre haben und das wird dann zusammengerechnet.

Blau=
Genau das. Und und ich sehe das so.
Wenn ich mein altes Auto verkaufen und von dem Geld sofort ein anderes kaufen würde, dann würde ich ja nur vorhandenes Vermögen umwandeln.
Genauso sieht es aus, wenn ich einen gewissen Betrag von meinem Schonvermögen weg nehme, mein altes Auto verschrotten lasse und ein anders dafür kaufe. Ich wandle ja nur um.

Die sog. Abwrackprämie wurde von Anfang an, von der Regierung als Umweltprämie "verkauft", die jeder erhalten soll, der sein altes Auto verschrotten lässt und einen Neuwagen kauft. Es sollte quasi als Entschädigung dafür dienen, das man ja beim Verkauf seines alten Autos dafür noch etwas bekommen würde.
So-
zum einen wird ein Händlerrabatt, der den Kaufpreis verringert nicht als Einkommen gesehen!
Zweitens -
Die Abwrackprämie (Umweltprämie!!!) ist eindeutig Zweckgebunden! Dies hat die Regierung doch selbst Schwarz auf Weiß so festgelegt und es gehört zu den klaren Bestimmungen, dass es diese Prämie nur gibt, wenn man dafür einen Neu- oder Jahreswagen kauft.
Drittens -
Wurde hier ja auch schon gesagt, dass in dem Moment, wo die 2500€ bei einem Hartz IV Empf. als Einkommen gerechnet werden würde, das ja bei allen anderen auch als Einkommen angesehen werden müsste. Im Zuge der Gleichbehandlung müssten dann ja diese 2500€ für alle Verdiener steuerpflichtig sein.

Ich könnte verstehen, wenn es so ist, dass der Kauf des Neuwagens, das erlaubte Schonvermögen so weit überschreitet, dass die zulässige Grenze überschritten wird, dass dann gesagt wird, alles was darüber liegt, wird angerechnet. Aber nicht, dass die 2500€ als Zufluss angesehen werde, da ich von dem Geld ja nichts anderes kaufen darf, als ein Auto.

Mhm da war doch irgendwie was, wenn Bankenchefs, die ihre Bank milliardenschwer an die Wand gefahren haben, trotzdem ihre Boni kassieren dürfen, dann dürfen auch ALG II Empfänger ausnahmsweise mal eine Abwrackprämie von 2500€ bekommen? :icon_idea: :icon_kinn:
 
Hallo Anettl,
Frage: Theoretisch darf ich eins im Wert von 7500€ haben und mein Mann eins im Wert von 7500€. Was ist wenn wir aber nur ein Auto haben?
Werden in dem Fall die Beträge dann auch addiert, so dass unser gemeinsames Auto dann evtl. auch einen Wert von, sagen wir mal - 8.800€ haben dürfte? Beim Schonvermögen darf ja auch jeder die 150€ x Anzahl der Lebensjahre haben und das wird dann zusammengerechnet.

Es wird immer nur ein vorhandenes Fahrzeug bewertet und als Sondervermögen nebem dem Schonvermögen gewertet. Insofern werden hier keine theoretischen Freigrenzen addiert.
Das KFZ-Sondervermögen gilt nur auf Personen bezogen.
 
Wurde hier ja auch schon gesagt, dass in dem Moment, wo die 2500€ bei einem Hartz IV Empf. als Einkommen gerechnet werden würde, das ja bei allen anderen auch als Einkommen angesehen werden müsste. Im Zuge der Gleichbehandlung müssten dann ja diese 2500€ für alle Verdiener steuerpflichtig sein.

Nein, es gibt auch anderes "Einkommen", dass bei ALGII anzurechnen ist, aber nicht einkommenssteuerpflichtig ist.

Neben allen möglichen Nacht- und Feiertagszuschlägen, sind das z.B. Erbschaften unter bestimmten Grenzen, Lohnsteuerrückzahlungen etc.

Auch wenn die Abwrackprämie nicht als Einkommen gewertet würde, bliebe die Wahl des Autos recht dürftig. Das billigste Dacia Sanderomodell ohne Extras oder aber einen günstigen Jahreswagen mit Zeitwert 7.500 EUR.

Auch wenn die 2.500 EUR nicht als Einkommen zählen, der Wert des KFZs dürfte sich einschl. der Umweltprämie bemessen... Dann wären bei einem KFZ für 9000 EUR, dass mit Abwrackprämie 6.500 EUR kosten würde, trotzdem 1.500,- als übersteigendes Vermögen zu berechnen...
 
Achtung Schuldenfalle

Will man allen Ernstes Hartz-IV-Familien dazu verführen, dass sie ihr in der Regel karges Schonvermögen auflösen, um sich mithilfe der Schrottprämie und einer endlosen Ratenzahlung einen Neuwagen anzuschaffen?

Hat man schon vergessen, dass die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise ihren Ursprung in einer US-Politik hatte, die darauf ausgerichtet war, aus sozial schwachen Bürgern Hausbesitzer zu machen? Ohne Rücksicht auf begrenzte Ressourcen und unsichere Arbeitsplätze haben Kreditinstitute vielen Menschen zum Eigenheim verholfen - und sie damit in die Verschuldung getrieben.

Unseriöse Finanzpolitik fängt nicht erst beim Häuserkauf an. Auch ein neues Auto wurde schon für manchen zur Schuldenfalle.

Die Abwrackprämie soll der kurzfristigen Konjunkturförderung dienen. Diesen Zweck erfüllt die Subvention bisher. Als Instrument der Sozialpolitik aber ist sie gänzlich ungeeignet.
Kommentare: Abwrackprämie für Hartz-IV-Empfänger?: Achtung Schuldenfalle - DIE WELT - WELT ONLINE
 
Zitat:
Will man allen Ernstes Hartz-IV-Familien dazu verführen, dass sie ihr in der Regel karges Schonvermögen auflösen, um sich mithilfe der Schrottprämie und einer endlosen Ratenzahlung einen Neuwagen anzuschaffen?


Da bleibt ja auch noch die Frage, welche Bank gibt einem Hartz-IV- Bezieher einen Kredit?
 
Zitat:
Will man allen Ernstes Hartz-IV-Familien dazu verführen, dass sie ihr in der Regel karges Schonvermögen auflösen, um sich mithilfe der Schrottprämie und einer endlosen Ratenzahlung einen Neuwagen anzuschaffen?


Ich zitiere mal auf mein Verständnis:


Will man allen Ernstes Hartz-IV-Familien dazu verführen, dass sie ihr in der Regel karges Schonvermögen auflösen, um sich mithilfe der Schrottprämie ein besseres Leben zu gönnen? Ein altes Auto was dauerd kaputt geht und jede 3 Monate Reparatur kostet, hunderte von EURO an Steuern im Jahr und Benzin frisst ist doch besser....Mann könnte ihnen ja auch Starthilfe geben, was ein Verbrechen wäre, da ja nur Banken "Prämien" bekommen. Warum also nicht einfach mal die SGB Gesetzeslage ignorieren und eine Zweckgebundene Zahlung als Einkommen ansehen. Ist auch eine Möglichkeit zu sparen!"

Ironie-Modus aus.
 
Ich habe kein Führerschein und kein Auto aber vielleicht sollte ich das mal Probieren


Text der E-Mail


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich finde es ungerecht, dass der Staat mit der Abwrackprämie Steuergelder in Milliardenhöhe ausgibt und davon nur Autofahrer profitieren. Ich besitze kein eigenes Auto, sondern nutze das Rad und den öffentlichen Verkehr. Ich will mein altes Fahrrad verschrotten lassen und mir ein neues kaufen. Deshalb will ich eine Umweltprämie für den Kauf eines neuen Fahrrades und Fahrausweise für den öffentlichen Verkehr in Höhe von 2500 Euro beantragen. Bitte schicken Sie mir die dafür notwendigen Unterlagen zu.





https://www.vcd.org/mitmachen_rad.html
 
Ich habe kein Führerschein und kein Auto aber vielleicht sollte ich das mal Probieren


Text der E-Mail


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich finde es ungerecht, dass der Staat mit der Abwrackprämie Steuergelder in Milliardenhöhe ausgibt und davon nur Autofahrer profitieren. Ich besitze kein eigenes Auto, sondern nutze das Rad und den öffentlichen Verkehr. Ich will mein altes Fahrrad verschrotten lassen und mir ein neues kaufen. Deshalb will ich eine Umweltprämie für den Kauf eines neuen Fahrrades und Fahrausweise für den öffentlichen Verkehr in Höhe von 2500 Euro beantragen. Bitte schicken Sie mir die dafür notwendigen Unterlagen zu.





https://www.vcd.org/mitmachen_rad.html

Da wird aber am Ende die Prämie für das verschrottete Fahrrad auch bloß vom Regelsatz weggekürzt.
 
Dämlicher als Dorothea Siem (Welt online) kann man diese Abwrackarie der Regierung gar nicht kommentieren.

Lustig ist auch die Kommentarseite der Welt zu diesem Thema click

Da könnt ihr mal kräftig "ablassen".:icon_smile:
 
das mit den Fahrrädern ist absoluter Blödsinn und was die Hartz 4 Regelung angeht hoffe ich doch, dass der Arbeitsminister noch vor Topfende einlenkt. Danach ist es ja sowieso egal.
 
Kalkulierter Rechtsbruch:

Was genau die hochbezahlten Ministerialbürokraten jetzt »prüfen« wollen, bleibt schleierhaft. Denn das Gesetz ist in dieser Frage - ausnahmsweise - klar und eindeutig: Die Abwrack- oder Umweltprämie ist eine zweckgebundene Zahlung, die auschließlich zum Kauf eines Neuwagens verwendet werden kann, nicht aber zur Bestreitung des Lebensunterhalts. Damit ist sie nicht als Einkommen anzurechnen

Weiterlesen auf: Junge Welt
 
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