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Hallo, ich habe ein großes Problem. Meine Mutter war bis zu ihrem Tod im Jahre 1998 wegen fortgeschrittener Demenz in einem Pflegeheim. Der Betreuer hat das Restvermögen abgerechnet, Forderungen des Pflegeheimes beglichen und einen bescheidenen Rest als Erbe ausgezahlt. Er ist vom Vormundschaftsgericht offiziell entlastet worden. Ich habe damals Arbeitslosengeld bezogen und dieses Erbe umgehend in eine neue Küche investiert.
Einige Monate später forderte das Sozialamt diesen Betrag als meinen Beitrag zum Unterhalt meiner Mutter. Ich legte umgehend Widerspruch ein, da ich arbeitslos sei und dieses Geld schon verbraucht sei. Die Ablehnung der Sozialbehörde kam nach endlich 4 Jahren. Ich nahm einen Rechtsanwalt und der reichte Klage ein, diese Forderung abzuweisen. Jetzt im Februar 2012 war die mündliche Verhandlung mit dem Ergebnis, daß der Richter dringend einen Vergleich anbot, der da lautete, daß ich monatlich 50 Euro in Raten abzahlen sollte. Dies würde eine Anerkenntnis dieser Forderung bedeuten. Der Rechtsanwalt hat mir zugeraten, was ich aber ablehnte. Nun warte ich auf ein Urteil.
Sollte ich verurteilt werden, diesen Betrag in einer Summe zu zahlen, beginnt mein eigentliches Problem. Die Summe plus Prozesskosten plus Rechtsanwaltskosten könnte ich nie aufbringen. Wenn es dazu kommt, was kann ich noch tun. Einem nackten Mann in die Tasche greifen geht nicht. Muss ich jetzt mit der Zwangsvollstreckung rechnen? Bares ist nicht vorhanden, Sachwerte mit Ausnahme einer 7 Jahre alten Boseanlage und meinem 8 Jahre alten Laptop sind nicht vorhanden. Ist dies pfändbar? Ich bin übrigens mittlerweile Hartzer.
Über zahlreiche Beiträge würde im mich sehr freuen. Vielleicht trägt dies zu meiner Beruhigung bei. Vielen Dank im voraus.
Einige Monate später forderte das Sozialamt diesen Betrag als meinen Beitrag zum Unterhalt meiner Mutter. Ich legte umgehend Widerspruch ein, da ich arbeitslos sei und dieses Geld schon verbraucht sei. Die Ablehnung der Sozialbehörde kam nach endlich 4 Jahren. Ich nahm einen Rechtsanwalt und der reichte Klage ein, diese Forderung abzuweisen. Jetzt im Februar 2012 war die mündliche Verhandlung mit dem Ergebnis, daß der Richter dringend einen Vergleich anbot, der da lautete, daß ich monatlich 50 Euro in Raten abzahlen sollte. Dies würde eine Anerkenntnis dieser Forderung bedeuten. Der Rechtsanwalt hat mir zugeraten, was ich aber ablehnte. Nun warte ich auf ein Urteil.
Sollte ich verurteilt werden, diesen Betrag in einer Summe zu zahlen, beginnt mein eigentliches Problem. Die Summe plus Prozesskosten plus Rechtsanwaltskosten könnte ich nie aufbringen. Wenn es dazu kommt, was kann ich noch tun. Einem nackten Mann in die Tasche greifen geht nicht. Muss ich jetzt mit der Zwangsvollstreckung rechnen? Bares ist nicht vorhanden, Sachwerte mit Ausnahme einer 7 Jahre alten Boseanlage und meinem 8 Jahre alten Laptop sind nicht vorhanden. Ist dies pfändbar? Ich bin übrigens mittlerweile Hartzer.
Über zahlreiche Beiträge würde im mich sehr freuen. Vielleicht trägt dies zu meiner Beruhigung bei. Vielen Dank im voraus.