Hartz 4 Anspruch bei neuer Zweitausbildung

Leser in diesem Thema...

ralf4

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
11 Nov 2017
Beiträge
24
Bewertungen
0
Hallo,

ich beginne am 29.8. eine Ausbildung im Bereich Erziehung/Pflege.
Habe ich trotzdem Anspruch auf meine bisherigen Hartz4 Leistungen. Ich bin Alleinerziehend und muss ja von Irgendetwas Leben. Ich habe Aufstiegs BAföG beantragt aber es ist nicht sicher das Anspruch auf diese Leistung besteht und die Bearbeitungszeit dauert ca. drei bis vier Monate. Anspruch auf einen Ausbildungskredit habe ich nicht da ich zu Alt bin. Dies gilt auch für andere Leistungen. Wenn der Anspruch besteht wäre das schon o.k., falls ich keinen Anspruch habe welche Alternativen bleiben mir dann.
 

ralf4

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
11 Nov 2017
Beiträge
24
Bewertungen
0
Es ist in den ersten zwei Jahren eine rein SChuliche Ausbildung und wird nicht vergütetet.
 

erwerbsuchend

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Jun 2017
Beiträge
3.778
Bewertungen
2.942
Hast du deinen Umschulungswunsch bereits mit deinem SB besprochen? Eventuell gibt es da Möglichkeiten, die jetzt noch nicht bekannt sind.
 

ralf4

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
11 Nov 2017
Beiträge
24
Bewertungen
0
Kannst du das bitte bischen erklären - welcher anspruch da besteht - es ist ja keine umschulung sondern eine zweit- bzw. drittausbildung
 

Birgit63

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
11 Mai 2011
Beiträge
924
Bewertungen
773
Einen Anspruch auf eine weitere Ausbildung hat man nicht. Wie alt bist du und welche Ausbildung hast du absolviert?
 
Oben Unten