Hallo und guten Tag,
bin neu hier und hätte da mal ein paar kurze Fragen an Euch...
Habe nach monatelangen Suchen zum Glück wieder eine Arbeitsstelle gefunden.
Nun hab ich mich schriftlich beim Jobcenter vor ein paar Tagen abgemeldet. Einige Tage nach Anfang des Monats.
Der Text lautete in etwa das ich eine neue Arbeitsstelle ab dem 15.4. beginne und mich zum genannten Datum vom Leistungsbezug abmelden möchte.
Nun habe ich ein Schreiben vom JC erhalten (Aufhebung des Bescheides), mit den Text das die Leistungen ab 1.4.2019 ganz aufgehoben werden. Zu lesen war dort auch noch "In der Zeit , in der Sie keine Leistungen beziehen sind Sie durch den zuständigen Leistungsträger für den Fall der Krankheit NICHT versichert. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung (freiwillige Versicherung) etc."
Die Krankenkasse meint das ich noch angemeldet bin. Sollte aber Widerspruch beim JC einreichen...
Habe aber bei allen nun großes Bedenken, da ich in den nächsten Tagen vor Arbeitsbeginn einen sehr wichtigen Arzttermin habe, welcher sehr teuer werden könnte, wenn ich eben halt vom JC aus nun doch nicht krankenversichert sein sollte. HILFEEEE!!!
Nun meine Fragen:
a) Kann mich das JC am 1.4.2019 schon abmelden sowohl vom JC als auch von der KK, obwohl der Arbeitsbeginn erst am 15.4. ist ???
b) Sollte im Aufhebungsbescheid nicht konkret stehen das die Leistungen ab dem 15.4.2019 aufgehoben werden?
Hätte sonst eher damit gerechnet das es zum 30.4 erst möglich ist, falls es Mitte des Monats nicht geht...
c) Bin ich nun trotzdem krankenversichert und kann ich den wichtigen Arzttermin in den nächsten Tagen ohne Bedenken wahrnehemen?
Danke für Eure Hilfe!
Traude
bin neu hier und hätte da mal ein paar kurze Fragen an Euch...
Habe nach monatelangen Suchen zum Glück wieder eine Arbeitsstelle gefunden.
Nun hab ich mich schriftlich beim Jobcenter vor ein paar Tagen abgemeldet. Einige Tage nach Anfang des Monats.
Der Text lautete in etwa das ich eine neue Arbeitsstelle ab dem 15.4. beginne und mich zum genannten Datum vom Leistungsbezug abmelden möchte.
Nun habe ich ein Schreiben vom JC erhalten (Aufhebung des Bescheides), mit den Text das die Leistungen ab 1.4.2019 ganz aufgehoben werden. Zu lesen war dort auch noch "In der Zeit , in der Sie keine Leistungen beziehen sind Sie durch den zuständigen Leistungsträger für den Fall der Krankheit NICHT versichert. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung (freiwillige Versicherung) etc."
Die Krankenkasse meint das ich noch angemeldet bin. Sollte aber Widerspruch beim JC einreichen...
Habe aber bei allen nun großes Bedenken, da ich in den nächsten Tagen vor Arbeitsbeginn einen sehr wichtigen Arzttermin habe, welcher sehr teuer werden könnte, wenn ich eben halt vom JC aus nun doch nicht krankenversichert sein sollte. HILFEEEE!!!
Nun meine Fragen:
a) Kann mich das JC am 1.4.2019 schon abmelden sowohl vom JC als auch von der KK, obwohl der Arbeitsbeginn erst am 15.4. ist ???
b) Sollte im Aufhebungsbescheid nicht konkret stehen das die Leistungen ab dem 15.4.2019 aufgehoben werden?
Hätte sonst eher damit gerechnet das es zum 30.4 erst möglich ist, falls es Mitte des Monats nicht geht...
c) Bin ich nun trotzdem krankenversichert und kann ich den wichtigen Arzttermin in den nächsten Tagen ohne Bedenken wahrnehemen?
Danke für Eure Hilfe!
Traude