Hartnäckige ZAF schickt mir schon Einwurfeinschreiben, dass ich bei ihnen erscheine, was soll ich tun?

Leser in diesem Thema...

Honeypot

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Hallo zusammen.



Ich habe seit ca. 2 Monaten eine Zeitarbeitsfirma im Nacken, bei der ich mich wegen einem VV mit RFB mit einer Spezialbewerbung beworben habe, die mich aber ständig anschreibt und will das ich dort erscheine.

Mit der letzten "Einladung" kam ich schon ins schmunzeln, weil diese per Einwurfschreiben in meinem Briefkasten lag.

Ich habe das mal angehangen, weil es sehr komisch ist, aber ich teilweise echt lachen muss wie hartnäckig die sind :bigsmile:

Mein erster Gedanke war mich einfach krankschreiben zu lassen :biggrin:


Was sagt ihr dazu? Oder sind die vielleicht doch nett? :icon_kinn:

Auf jeden Fall schonmal danke fürs lesen.
 

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Imaginaer

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Der letzte Satz im Schreiben. Hast Du da eine Bestätigung drüber? Denn wenn die bereits deine Bewerbungsunterlagen zurückgeschickt bzw. vernichtet haben, ist der Bewerbungsprozess abgeschlossen.

Hat die ZAF bisher die Fahrtkosten ausgeschlossen? Wenn nein, haben die sie zu tragen. Sollten diese ausgeschlossen worden sein, geht der Fahrtkostentango los. Geht aber nur bei ALG II .
 

DonOs

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Da es ein VV mit RfB war, würde ich glatt hinfahren. Da die ZAF die Fahrtkosten nicht ausgeschlagen hat, beim Termin diese geltend machen, freuen die sich, versprochen. Man stellt sich natürlich nur für die Stelle mit der entsprechenden Referenznummer aus dem VV vor. Personalbogen sollte nicht ausgefüllt werden, du bist nicht Personal ebenso sollte das mit dem Bewerberpool widersprochen werden.

Das man nochmals die Bewerbungsunterlagen beibringen soll, ist schon ein starkes Stück, ebenso ob man den Arbeitsmarkt noch zur Verfügung steht oder nicht, hat die ZAF nicht im geringsten zu tangieren, sondern nur das Amt selbst.
 

Frank71

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Die sind ja richtig Geil auf deine Arbeitskraft in der Sklavenbude und nett sind die bestimmt nicht.

Dich anschreiben per Einschreiben ist eigentlich eher die Seltenheit, die Sklavenhändler verschicken ihre Werbepost eigentlich nur als Standartbrief zu 0,70 Cent.

Als was musstest du dich denn dort bewerben?

Der Schriftverkehr nach der eigentlichen Bewerbung muss ja auch schon einige Zeit gehen oder?

Um die Sklavenbude los zu werden,wirst du wohl einen der Termine wahrnehmen müssen oder Du läufst Gefahr Sanktioniert zu werden, die drohen zwar gerne, setzen es aber auch in die tat um,weil man weiß ja auch wie die Jobcenter mit den Sklavenhändlern auf Kuschelkurs sind.

Eine AU wäre durchaus eine Möglichkeit,verschiebt das ganze aber nur nach hinten.
 

Timba

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Die Wochentage stimmen nicht mit den Daten überein. Der 20.12. ist kein Montag sondern ein Mittwoch. Die beiden anderen Tage sind entsprechend falsch.
 

götzb

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Der Satz mit der Erpressung ist auch mehr als dreist.
Haben diese Trottel wenigstens die Fahrkosten zugesichert ?
 

Basti32

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Also irgendwie kennen die die Wochentage nicht, ich hab mich schon gewundert.

Aso hast schon ein Anschreiben geschrieben??


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Administrationshinweis...

Da es nicht besonders höflich ist, den Faden eines anderen Users mit eigenen Fragen zu kapern, schlage ich vor, Du eröffnest mit Deiner Frage ein eigenes Thema ...!



 
Z

ZarMod

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Was sagt ihr dazu? Oder sind die vielleicht doch nett?
Naja, nett klingt tatsächlich anders und die Drohung spricht für sich.
Ich würde in einem freundlichen Anschreiben einem Vorstellungsgespräch zusagen,
allerdings im gleichen Zug um eine verbindliche Zusage der Übernahme der Fahrtkosten bitten.

Zum einen fehlen mir als Erwerbsloser die Mittel, um den Ersatz nach § 670 BGB zivilrechtlich durchzusetzen,
andererseits bekomme ich im Falle der Absage einen Nachweis,
der den nachfolgenden Erstattungsantrag gegenüber dem LT rechtfertigt.
musst du nicht, aber besser ist das sonst zahlst du selbst.
Trägst Du für den TE die sichere Sanktion nach § 31 Abs.1 Punkt 2 SGB II ?
Wenn die ZAF schon droht, dann ist sie auch in der Lage, die Fahrtkosten auf das JC abzuschieben,
ohne vom verfolgten Vorstellungstermin abzusehen.
Aus deren Sicht besteht immer eine Chance, den Client im Pool unterzubringen.
 

doppelhexe

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... Ich würde in einem freundlichen Anschreiben einem Vorstellungsgespräch zusagen,
allerdings im gleichen Anschreiben um eine verbindliche Zusage der Übernahme der Fahrtkosten bitten.....

und darum bitte, die termine zu konkretisieren, da wochentage und daten nicht übereinstimmen...
und da an allen 3 tagen unterschiedliche uhrzeiten vorgesehen sind, ist es ja nicht mal egal, ob man mittwoch da erscheint, weils da mit dem datum und dem wochentag passen würde...

da der 20.12. kein montag, sondern ein mittwoch ist...

am 18./19. hat man keinen termin, also kann man mo und di nicht hingehen. bleibt ja nur der mittwoch, nur wann?

ginge man am 20. um 9 uhr hin, weils für den 20. so gefordert war? oder um 14 uhr, weils für den mittwoch so gefordert war?...
 

noillusions

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allerdings im gleichen Anschreiben um eine verbindliche Zusage der Übernahme der Fahrtkosten bitten.

Zum einen fehlen mir als Erwerbsloser die Mittel, um den Ersatz nach § 670 BGB zivilrechtlich durchzusetzen,
Was nutzt das wenn sich die ZAF dann nicht an so eine Zusage hielte? Dann muß man es doch gerichtlich durchsetzen.
Wenn die ZAF schon droht, dann ist sie auch in der Lage, die Fahrtkosten auf das JC abzuschieben,

Das hängt immer noch davon ab, ob die ZAF das am Anfang ausgeschlossen hat oder nicht. Abschieben ist nicht.
 

franky0815

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Trägst Du für den TE die sichere Sanktion nach § 31 Abs.1 Punkt 2 SGB II ?
Wenn die ZAF schon droht, dann ist sie auch in der Lage, die Fahrtkosten auf das JC abzuschieben,
ohne vom verfolgten Vorstellungstermin abzusehen.
Aus deren Sicht besteht immer eine Chance, den Client im Pool unterzubringen.

ich kann nirgendwo erkennen das es hier um alg 1 geht, du weisst doch selbst das es fahrkosten nur gibt wenn die vorher beantragt wurden, oder meinst du weil die zaf die fahrkosten nicht ausschliesst?
 

Fabiola

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Ich würde in einem freundlichen Anschreiben einem Vorstellungsgespräch zusagen,
allerdings im gleichen Anschreiben um eine verbindliche Zusage der Übernahme der Fahrtkosten bitten.
Meine Vorgehensweise wäre:
Ein postalisches Anschreiben wie von @doppelhexe vorgeschlagen
darum bitten, die termine zu konkretisieren, da wochentage und daten nicht übereinstimmen...
und im Fettschrift-Betreff des Briefes unbedingt die Referenznummer des ursprünglichen VV rein schreiben.
Dann vergehen einige Tage bis zu einer postalischen Antwort der ZAF .
Auf diese Antwort hin würde ich etwas zeitverzögert erneut postalisch, wie von @Zeitkind vorgeschlagen, einen der Vorstellungsdaten bestätigen, und zusätzlich wiederum im Fettschrift-Betreff des Briefes die Referenznummer des ursprünglichen VV rein schreiben.

Sollten Dir im Vorstellungsgespräch von Deiner Referenznummer abweichende Jobs angeboten werden, dann kannst Du wieder gehen. Deine Bewerbung bezog/bezieht sich nur auf den Job mit Deiner VV -Referenznummer. Wenn dieser Job schon vergeben wurde - Pech für die ZAF .
Und Du 'verbittest' Dir, Dich in den Bewerberpool aufzunehmen.

Naja, wenn im Vorfeld eine Absage für die Fahrtkosten erfolgt, dann noch mal der ZAF Bescheid geben, dass Du vor Terminzusage erst einen Fahrtkostenantrag beim JC stellen musst und sich die ZAF bitte bis dahin gedulden möge.

Und natürlich immer in jedem Schreiben an die ZAF wiederum im Fettschrift-Betreff des Briefes die Referenznummer des ursprünglichen VV rein schreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:

noillusions

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Naja, wenn im Vorfeld eine Absage für die Fahrtkosten erfolgt, dann noch mal der ZAF Bescheid geben, dass Du vor Terminzusage erst einen Fahrtkostenantrag beim JC stellen musst und sich die ZAF bitte bis dahin gedulden möge.

Das ist entweder längst passiert (erste Vorladung) oder dies kann sich nicht mehr ändern.
 

Honeypot

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Hey zusammen. Schonmal danke für die vielen und hilfreichen Antworten :smile:
Hat die ZAF bisher die Fahrtkosten ausgeschlossen?
Ich habe gerade extra noch einmal nachgesehen. Ich konnte nichts finden, wo die die Fahrtkosten ausgeschlossen haben.:icon_mrgreen:
Außerdem wurden mir die Bewerbungsunterlagen wieder zurückgeschickt ^^
Als was musstest du dich denn dort bewerben?

Hey Frank71. Es war etwas im Metallbereich. Ich will jetzt nicht den genauen Beruf nennen, da ich dann wahrscheinlich sehr leicht zu identifizieren bin :D.

Die Wochentage stimmen nicht mit den Daten überein. Der 20.12. ist kein Montag sondern ein Mittwoch. Die beiden anderen Tage sind entsprechend falsch.
Ha ha, danke Timba. Das geile ist ja, dass die in der ersten Antwort bereits ein vollkommen falsches Datum als Termin nannten, wo ich sie auch höflich klugscheißerisch drauf hinwies, in der Hoffnung deswegen nicht eingeladen zu werden.

Aber hier habe ich gar nicht drauf geachtet. :D

Der Satz mit der Erpressung ist auch mehr als dreist.
Haben diese Trottel wenigstens die Fahrkosten zugesichert ?
Nein, haben sie nicht ^^.

Bemerkenswert...
Wie oft haben die dich schon angeschrieben? Helferstelle?
Vier mal habe ich ein Schreiben bekommen. Eine Helferstelle war es nicht =).

Ich hoffe ich habe alles berücksichtigt und jedem geantwortet. Schonmal danke an alle für die Mühe.
 

Couchhartzer

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Was sagt ihr dazu?
Dass dieses Schreiben schon eher wie eine Art Amtsanmaßung anmutet, denn die machen aus den Terminen dir gegenüber (gemäß deren Ausdrucksweise) eine Zuweisung, doch das steht denen nicht einmal ansatzweise zu, da sie keinerlei amtliche Befugnisse haben (die dürfen allenfalls Anbieten oder Vorschlagen!).
Die leiden offenbar massiv an selbst überschätzendem Größenwahn und bewegen sich mit so einer Art und Weise auf strafrechtlich sehr dünnem Eis (das sollte man auf jeden Fall gut im Hinterkopf behalten, falls man ggf. doch mal massiv per Staatsanwaltschaft gegen diese ZAF zurückschiessen müsste, um denen die Schranken zu zeigen).

Andererseits geht aus dem Gesamtkontext der inhaltlichen Ausführung auch erkennbar deutlich hervor, dass die dort mit dem "Zuweisen" von gleich drei Terminvorschlägen vorsätzlich vorbereitend darauf hinarbeiten dich beim JC für eine Sanktion anschwärzen zu können, wenn du die Termine nicht annimmst (meiner Meinung nach erfüllt das den Tatbestand der Nötigung durch eine Person bei dieser ausschliesslich privatrechtlichen Firma!).
Da scheint mir also Vorsicht geboten!
 
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Heidschnucke

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Ich bin der Auffassung das allein der Grundton schon ganz schön barsch ist, und wenn man schon in der Einladung zum Bewerbungsgespräch droht will ich nicht wissen wie der tägliche Umgang ist. Ich zumindest würde ein freundlich koll. Umgang vorziehen und nicht einen wie es hier den Anschein hat der von Drohungen und Angst geprägt ist.

Aber nun gut, ich würde einen Termin war nehmen, und spätestens bei den Verhandlungen um die Rahmenbedingungen sollte es sich erledigt haben. Ich weiß was meine Arbeit wert ist!
 
G

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Man müsste auch mal die „Spezialbewerbung“ im Wortlaut sehen.

Weil das ist schon ungewöhnlich.
In der Regel investieren die doch kein Geld und Zeit in aussichtslose Fälle.
 

noillusions

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[/I]Die leiden offenbar massiv an selbst überschätzendem Größenwahn und bewegen sich mit so einer Art und Weise auf strafrechtlich sehr dünnem Eis (das sollte man auf jeden Fall gut im Hinterkopf behalten, falls man ggf. doch mal massiv per Staatsanwaltschaft gegen diese ZAF zurückschiessen müsste, um denen die Schranken zu zeigen).

Da bin ich ja mal neugierig - was kann der TE denn der ZAF überbraten aufgrund der Formulierung des Briefs?
 

0zymandias

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[...] Denn wenn die bereits deine Bewerbungsunterlagen zurückgeschickt bzw. vernichtet haben, ist der Bewerbungsprozess abgeschlossen.
[...]

Würde ich auch so sehen.

Folgerichtig kann eine Vorstellung nur anderen Zwecken dienen, welche auch immer es sein mögen (Partnersuche?).

Sanktionsbewehrte Arbeitsangebote kann nur die berüchtigte Behörde machen, und die müssen bestimmt und zumutbar sein.
Das eröffnet die Option, nicht hinzugehen.

So kann man auch aufs Honigtöpfchen aufpassen und reduziert Fahrtkostenerwägungen auf Null.

Die Begründung dafür könnte man noch damit auspolstern, dass der Vorstellungszweck nicht genannt wird, was in etwa gleichen Anteilen unhöflich und unklug ist,
die Termine zumindest in diesem Jahr des Herrn nicht existieren, und vor allem, dass jemand, der schriftlich und nachweisbar unverhohlen die Einladungsannahme
herbeidrohen möchte, wohl kaum zumutbare Arbeitsplätze anbieten kann.
In dieser Zeit, in der solche Arbeitsplätze durchaus intensiv nachgefragt werden, wäre man kaum auf Drohhilfe aus dem Hause JC angewiesen. :flame:
Dass dieses Schreiben schon eher wie eine Art Amtsanmaßung anmutet, denn die machen aus den Terminen dir gegenüber (gemäß deren Ausdrucksweise) eine Zuweisung, doch das steht denen nicht einmal ansatzweise zu, da sie keinerlei amtliche Befugnisse haben (die dürfen allenfalls Anbieten oder Vorschlagen!).

[...]
Die Diktion ist so nahe an der des Schubszentners, dass der Autor wohl vor gar nicht allzu langer Zeit entsprechende Texte selber las ... :icon_hihi:

[...]
Aso mal ne andere Frage, [...]

Nein, auf gar keinen Fall. Dann lieber Weihrauch entzünden und Zimtsterne verknuspern.

Schließlich bist Du nicht arbeitslos gemeldet und die ARGE gibt es seit rund sechs Jahren nicht mehr.

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Andere Fragen möge der Fragesteller vor Allem aber in seinem eigenen Faden stellen ...!



 
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ZarMod

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ich kann nirgendwo erkennen das es hier um alg 1 geht, ...
Ich auch nicht, deswegen die Benennung von Sanktion und nicht Sperre.
du weisst doch selbst das es fahrkosten nur gibt wenn die vorher beantragt wurden, ...
Richtig. Dazu muß er aber die Notwendigkeit nachweisen.
... oder meinst du weil die zaf die fahrkosten nicht ausschliesst?
Das meine ich. Für den Fahrtkostenantrag gegenüber dem LT
braucht´s den Nachweis, daß die ZAF die Fahrkosten nicht übernimmt.
Das war auch der Sinn meines Vorschlages.
Was nutzt das wenn sich die ZAF dann nicht an so eine Zusage hielte?
Dann hat die ZAF dieses Spiel auch für die Zukunft verloren.
Denn wer nicht mal schriftliche Zusagen einhält, mit dem macht man keine Verträge.
Dann muß man es doch gerichtlich durchsetzen.
Das steht auf einem anderen Blatt. Die anfallenden Kosten dafür
würde ich dem gegenüber geltend machen, der den VV verzapft hat.

Wobei ich gerade lese, daß @Ozimandias hier die passende Sichtweise vertritt.
Trotzdem erachte ich die gesamte Diskussion als sehr lehrreich. :icon_wink:
 
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