Häufigkeit Eigenbemühungen EGV - bei sehr speziellem Beruf

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Charlene

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10 Jun 2010
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Hallo zusammen,

bin ganz "neu" hier und habe direkt eine Frage. Vorab schon mal vielen Dank - habe schon sehr viel Informatives hier gefunden und mir direkt ausgedruckt.

Folgende Situation:
Bis Ende Oktober 2009 habe ich gearbeitet, und zwar über 5 Jahre durchgängig. Ich habe ein abgeschlossenes Studium und habe neben dem o.g. Job parallel promoviert. Seit November 2009 habe ich meine Dissertation "auf eigene Kosten", sprich, aus Ersparnissen finanziert, weiter bearbeitet - sie ist jetzt zwar noch nicht ganz, aber doch fast fertig. Daher ist der Zeitpunkt gekommen, wo ich wieder in den Job einsteigen möchte. Meine Ausbildung ist allerdings sehr speziell, d.h., es gibt wenige Jobs, aber auch nur wenige Bewerber auf diese Jobs, so dass dann die Chancen nicht so übel sind.

Also habe ich mich arbeitslos gemeldet und hatte heute mein erstes Gespräch mit der Sachbearbeiterin. Das Gespräch lief für mein Empfinden insgesamt relativ unerfreulich ab, aber der Hammer kam zum Schluss: Ich versuche, das Gespräch einigermaßen original wiederzugeben (SB =Sachbearbeiterin, C=ich)
SB : So, wir haben jetzt noch 5 Minuten, wir müssen noch die Eingliederungsvereinbarung machen. Was schreiben wir denn da? Ah ja *tipptipptipp* - unsere Leistungen: ...blabla... Ihre Bemühungen: Sie weisen mir 20 Aktivitäten im Monat nach, wie sie sich bemühen, einen Job zu finden... das können auch Jobmessen oder Netzwerken sein... das reichen Sie mir einmal im Monat ein... dann gehen sie zu einem Gruppeninfo-Tag für Neukunden... blabla. So *ausdruck* - jetzt unterschreiben, bitte.
C: Äh, ich muss mir das erst in Ruhe durchlesen, ich kann Ihnen das gerne morgen vorbeibringen
SB : Nein, das sollten Sie schon jetzt unterschreiben. Warum wollen Sie denn nicht?
C: Ich lese mir alles durch, was ich unterschreibe... das ging jetzt so schnell. Ich bringe Ihnen das morgen vorbei.
SB : Sie können das ja auch eben auf dem Flur durchlesen.
C: Also, "in Ruhe" heißt für mich zu Hause und mit einem rechtskundigen Freund
SB : Och nee... dann müssen wir wieder einen neuen Termin machen... wir haben doch alles besprochen, haben Sie ein Problem?
C: Wissen Sie was - ich gehe jetzt raus, lese mir das durch, und wenn ich nichts problematisch finde, bringe ich es Ihnen gleich. Sonst machen wir einen neuen Termin.
SB : *Grmpf*

So, ich also raus und lese den folgenden Satz unter Bemühungen von [mir]:
Ich werde mich monatlich mindestens 20x um eine Arbeitsaufnahme als [Berufsbild] bemühen (schriftl. Bewerbungen/Online-Bwerbungen/Anrufe/Messekontakte/Netzwerkarbeit/zielorientierte Aktivitäten, die sich an Arbeitgeber richten und zur Beendigung der Arbeitslosigkeit dienen) in [Stadt] und Umgebung von [x]km und den Bewerbungsnachweis führen (Firma, Tätigkeit, Ansprechpartner, Termin, Ergebnisse); ...

Jetzt (endlich) mein Problem: Ich bin von der Ausbildung her vollkommen spezialisiert - wie soll ich bitte 20 solche Aktivitäten im Monat nachweisen?! Das ist nicht nur sinnlos, sondern schädigend - Fingerspitzengefühl+Netzwerken ist nämlich gefragt, und nicht brachiale Gewalt... Abgesehen davon wollen die Bewerbungen gut durchdacht und exakt auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten sein. Netzwerkarbeit - schön und gut, aber wenn ich einmal meine Kontakte aktiviert hab, dann ist es das auch.

Also bin ich wieder rein zu ihr und sage "Wissen Sie - das mit den 20 Bewerbungsaktivitäten im Monat kommt mir doch etwas viel vor... meine Ausbildung ist ja sehr spezialisiert, d.h., es gibt wenig Stellen, und es wird schon eine sehr ordentliche, vorbereitete und gut durchdachte Bewerbung fällig... Klasse statt Masse halt. Da möchte ich noch mal mit Ihnen drüber sprechen"
SB : Also, Sie müssen schon zeigen, dass Sie sich bemühen, sonst bekommen Sie von uns auch keine Leistungen.
C: Ich bemühe mich ja (habe ihr extra 2 gut passende Angebote mitgebracht, damit sie abschätzen kann, wie sowas aussieht), aber der Arbeitsmarkt ist in meinem Segment dünn, dafür hat man aber gute Karten, wenn dann was da ist (wenig Stellen-wenig Bewerber), halte das unter den Umständen aber für unrealistisch.
SB : Wissen Sie, dann müssen Sie halt breiter suchen. [Kleine Anmerkung: Kann ich machen, da nimmt mich aber keiner=Vergeudung von Ressourcen für Arbeitgeber und für mich] Ja, dann trage ich Sie für einen neuen Termin ein. Sie bekommen eine Einladung. Ich denke, mein Bereichsleiter wird auch dabei sein.

Also sorry, aber da musste ich dann doch innerlich grinsen. Was für eine Drohung!

So, Ende meines Sermons. Meine Fragen:
Dass Eigenbemühungen gefordert werden ist klar und das finde ich auch ok. Dass allerdings die Anzahl an nachweisbaren Eigenbemühungen bei 20 im Monat in so einem speziellen Segment liegen soll - und ich das unterschreiben soll, am besten sofort - finde ich sehr merkwürdig. Ich habe schon ein bisschen im Netz gesucht und finde sehr widersprüchliche Angaben. Was meint Ihr - was ist da realistisch durchzusetzen? 10 im Monat (finde ich auch schon viel)? Oder noch weniger? Sie SB hat mir eine Zeitungsnotiz in die Hand gedrückt, nach der 20-30 Bewerbungen im Monat "zumutbar" sind (AZ 10 UF 133/05). Allerdings geht das im Grundsatz um was ganz anderes - abgesehen ist zumutbar nicht das Gleiche wie sinnvoll...
Zweite Frage: Ich nehme nächstes Mal auf jeden Fall jemanden mit. Da kann ich jeden mitnehmen, den ich will, oder? Auch meinen Vater z.B.? Der ist nämlich gut im Umgang mit unwilligen Behörden :icon_smile:


Danke für´s Zu"lesen" (bin noch total sauer)
Charlene
 
Hallo

Fordere doch von Ihr, das die Arge die Bewerbungskosten übernimmt.
Das ist Dein gutes Recht, da die Arge dafür ein Budget hat.
Und schwuppdiwupp werden aus den 20 nur noch 5 Bewerbungsbemühungen.
Sage einfach, Du möchtest dies noch in der EGV drinstehen haben.
Schließlich ist es ja eine Eingliederungsvereinbarung.

Im übrigen kannst Du die Unterschrift verweigern, ohne das Dir Nachteile dadurch drohen.
Frage sie doch mal, warum es keine Leistungen gibt, wenn Du nicht sofort unterschreibst.
Entweder Du bist hilfebedürftig oder Du bist es nicht.
Ein zusätzlich abgeschlossener Vertrag (EGV ) ändert nichts an der Hilfsbedürftigkeit.

Weiterhin empfehle ich Dir, unbedingt einen Beistand zum nächsten Termin mitzunehmen.
Du wirst dann auch viel freundlicher behandelt.
Am besten natürlich jemand, der sich in der Sache etwas auskennt.
Kannst Du auch hier im Forum finden.

Aber bevor Du keinen Beistand mitnimmst, dann kannst Du auch Deinen Daddy oder einen anderen Familienangehörigen mitnehmen.
Ein Beistand darf nicht abgelehnt werden !!!
 
Hallo Hergau,

vielen Dank für Deine Antwort!

Das mit der Kostenübernahme steht schon drin - 5€ pauschal pro Bewerbung, bis 500€ im Jahr inkl. Reisekosten verbraucht sind. So verstehe ich es zumindest. Ist ja auch witzig - selbst ohne Reisekosten bedeutet das >> 100 Bewerbungen im Jahr=2 pro Woche=8 im Monat. Was ich übrigens vorhin vergessen hab (sorry): Es geht um ALG I . Habe 5,5 Jahre am Stück eingezahlt und bin nun erstmals arbeitslos.

Nee, gedroht hat sie mir nicht, dass mir die Leistungen gekürzt werden, wenn ich das Teil nicht unterschreibe. Sie hat mehr so durchklingen lassen - vermute mal, alles auf legale Weise - dass "unwillige" Äußerungen meinerseits durchaus als Mangel an Eigenbemühungen interpretiert werden können. Wobei ich mittlerweile dank der Links hier im Forum weiß, dass sie das nicht "offiziell" darf :biggrin:

Habe mich auch ein bisschen abgeregt, allerdings muss ich schon sagen - das verdirbt einem doch ganz schön die Laune. Ich frag mich einfach, wie viel man da realistischerweise reinschreiben könnte an Bewerbungen. Es ist einfach so ein Schwachsinn, v.a. auch noch die Anmerkung "da müssen Sie halt breiter suchen". Klar kann ich mich auch auf andere, nicht passende Sachen bewerben, aber - äh - da nimmt mich dann halt keiner, weil ich nicht aufs Profil passe. Was für ein Unsinn.

Wg . Beistand, danke für den Tipp, dass man auch im Forum jemanden finden kann. Da schau ich gleich mal. Ansonsten muss mein Vater dran glauben, dass kommt nur evtl. blöd rüber... aber der ist jobbedingt relativ erfahren bei sowas.

Danke nochmal! Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Schöne Grüße
Charlene
 
Also 20 Bewerbungen ist bei ALG1 schon etwas ungewöhnlich. :eek: Halte ich auch für völlig unverhältnismäßig. Du hast schon Recht, dass es in Deinem Bereich sehr gut vorbereitete Bewerbungen braucht, was halt auch Zeit kostet.

Du weißt aber schon, dass sich die Zumutbarkeit nach der Höhe Deines Arbeitslosengeldes bzw. nach dem letzten Gehalt richtet. Einen spezifischen "Berufsschutz" auf deinen "hochspezialisierten" Beruf ist so nicht vorgesehen. Wenn es in Deinem Beruf (bundesweit) wenig Stellen gibt, dann ist die SB verpflichtet, einen zumutbaren Alternativberuf (ggf. auch deutlich geringer qualifiziert und schlechter bezahlt) als Hauptzielberuf zu nehmen. Das Ziel ist halt die möglichst schnelle Vermittlung.
 
Ich würde den Anzeigenteil von für dich relevanten Presseprodukten sammeln, die für dich relevanten Stellen zählen, das auf einen Monat hochrechnen, etwas abziehen, kann ja auch passieren, daß mal weniger vorhanden sind und dann nichts unterschreiben, das mehr enthält.

Die Anzeigenteile würde ich als Beweismaterial mitbringen und Bewerbungen auf Branchenfremde Tätigkeiten erstmal verweigern, mit dem Argument, daß du das bei Erfolglosigkeit nach einer gewissen Frist tun willst, aber nicht sofort, da du dir bei den ausgeschriebenen Stellen gute Chancen ausrechnest aufgrund der wenigen Bewerber mit ähnlicher Qualifikation.

Wenn du irgendwas unterschreibst, was nicht leistbar ist, dann können sie das nämlich sanktionieren.
 
Du mußt dem Amt ja nicht sagen, das Dein Beistand ein Familienangehöriger ist.
Das geht die überhaupt nichts an, in welchem Verhältnis Ihr zueinander steht.

Die Person, die Dich begleitet, ist Dein Beistand.
Sonst keine Angaben machen.

Aus welcher Gegend kommst du denn ?
 
Vielleicht sollte man auch von dem Wort "Beistand" ein wenig Abstand nehmen; "Begleitung" klingt angenehmer und weniger förmlich. Meine ich.
 
Klar kann ich mich auch auf andere, nicht passende Sachen bewerben, aber - äh - da nimmt mich dann halt keiner, weil ich nicht aufs Profil passe. Was für ein Unsinn.

Selbstverständlich nimmt dich einer! Als Schrippenverkäuferin nehmen Sie dich! Und genau das ist es, was der SB im Kopf umher kreiste, als Sie sagte "breiter suchen". Als Sie die EGV aufsetzte (Tipptipptipp, was schreiben wir denn da?), hätte Sie dich nach verschiedenen wünschen Fragen, und auch auf diese eingehen müssen. Stattdessen hat Sie dir ein einseitigen Vertrag mitgegeben, und den üblichen Druck ausgeübt.
Ich denke, es ist wichtig zu verstehen, dass es den SB ´s vollkommen egal ist, wo du unter kommst. Das einzige woran diese Menschen interessiert sind, ist die Statistik zu schönen.
 
Vielleicht sollte man auch von dem Wort "Beistand" ein wenig Abstand nehmen; "Begleitung" klingt angenehmer und weniger förmlich. Meine ich.

Bei normalen Umgang ja.
Aber bleiben wir mal förmlich.
Eine Begleitung darf der SB bitten, draussen im Flur zu warten.

Einen Beistand darf er nicht des ablehnen.

Das ist der kleine, aber feine Unterschied !!!
 
Hallo zusammen,

vielen Dank!!

@Foederalist, ja, das weiß ich, dass sich die Zumutbarkeit nach der Gehaltshöhe richtet. Ich war die letzten Jahre im öffentlichen Dienst eingestellt unter TvÖD 13, das waren rund 3500 brutto. Insofern fühle mich da "noch", also für die erste Zeit, relativ sicher, was das betrifft.

@münchnerkindl, das ist ein guter Tipp! Genauso werde ich es machen. Ein paar (=drei) Anzeigen hatte ich gestern schon dabei; das war alles, was ich diese Woche gefunden hatte, allerdings waren die Anzeigen schon von Ende Mai - denke also nicht, dass es nächste Woche viel mehr/andere Anzeigen gibt. Der Witz ist: Vorgestern war ich total begeistert, dass ich direkt d r e i passende Stellen gefunden hatte, hätte ich nämlich niemals gedacht! Ich dachte, das wäre viel. Ach, es ist frustrierend.

@hergau, ich komme aus NRW/Ruhrgebiet. Habe auch schon gesehen, dass hier aus dem Forum viele ihren Beistand anbieten... das finde ich super, allerdings ist es vielleicht nicht so schlecht, wenn man sich (also Beistand und "Kunde") gut kennt, oder? Eigentlich kann mir auch egal sein, wenn die Dame lustig findet, dass es mein Vater ist - der kann sowas wirklich gut.

@jimmy,
Ich denke, es ist wichtig zu verstehen, dass es den SB ´s vollkommen egal ist, wo du unter kommst. Das einzige woran diese Menschen interessiert sind, ist die Statistik zu schönen.
Da sprichst Du DEN Punkt an :eek: - ich muss echt sagen, bis gestern dachte ich noch "wie man in den Wald hineinruft..."... ich dachte, wenn ich mich kooperativ und willig :)biggrin:) zeige, dann lässt man mich auch erstmal machen und vertraut auf meine Einschätzung des Marktes, in dem ich mich seit Jahren tummle. Nix da! Das war wohl sehr naiv... aber naja - man lernt.

@hergau nochmal, oh, den Unterschied Begleitung/Beistand wusste ich nicht. Danke!! Hätte vermutlich auch Begleitung gesagt, weil es sich freundlicher anhört. Da hätte ich dann direkt einen Fehler gemacht... also merke ich mir: Beistand.

So, mein Plan sieht folgendermaßen aus:
- Heute+am Wochenende mache ich Bewerbungen fertig für die drei Stellen, die ich gefunden habe
- Ich sammle weitere Anzeigen, die passen würden
- Ich ändere mein Profil in den "üblichen" Netzwerken auf "Suche Job"
- Ich sammle "Munition" für das nächste Gespräch, und zwar Gerichtsurteile zu den Themen "wie viele Eigenbemühungen sind sinnvollerweise festschreibbar" und "die SB darf mir keinen Mangel an Eigenbemühungen unterstellen, weil ich an der EGV noch Punkte diskutieren möchte", und für den Fall der totalen Konfrontation auch zum Thema "Fähigkeit der SB , überhaupt so eine EGV zu machen" und "wie hat das Gespräch auszusehen" - so wie gestern nämlich sicherlich nicht.

Falls Euch noch was Wichtiges einfällt - freu ich mich über weitere Anregungen!

:icon_twisted: Mein Kampfgeist ist geweckt :icon_smile:

Vielen Dank Euch allen!!
Schöne Grüße
Charlene
 
Hallo Martin,

nein, ich bekomme ALG1 (also noch nicht, aber hoffentlich bald).

Muss ich das dann unterschreiben? Habe grundsätzlich kein Problem damit, sofern dieser Passus mit den 20 rauskommt.

Schöne Grüße
Charlene
 
Hallo Martin,

nein, ich bekomme ALG1 (also noch nicht, aber hoffentlich bald).

Muss ich das dann unterschreiben? Habe grundsätzlich kein Problem damit, sofern dieser Passus mit den 20 rauskommt.

Schöne Grüße
Charlene
Hier mal ein paar Hinweise

Eine mit Sanktionen bewehrte Verpflichtung zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung sieht das SGB III, anders als das SGB II (s o Rz 5) nach wie vor nicht vor. Mit der Pflicht zur Konkretisierung der Eigenbemühungen des Arbeitsuchenden soll aber eine – vor dem Hintergrund der durch die Rspr (BSG aaO Rz 11) gestellten Anforderungen – verbesserte Handhabung der Verwaltung für die Verhängung von Sanktionen erreicht werden (s GesBegr zu § 37 BT-Drs 16/10 810 S 29 zu Nr 16 Abs 2 und 3). Dies betrifft die Versagung von Alg I wegen mangelnder Eigenbemühungen als Tatbestandsvoraussetzung für den Anspruch auf Alg nach § 119 Abs 1 Nr 2 sowie die Möglichkeit der Belegung des Anspruchs mit einer Sperrzeit nach § 144 Abs 1 S 2 Nr 2. Da seit der nach dem 1. 1. 2005 bestehenden Rechtslage für die Fälle fehlenden Nachweises von Eigenbemühungen eine Sperrzeit von 2 Wochen (§ 144 Abs 5) vorgesehen ist, was zu einem Widerspruch zur Möglichkeit der völligen Versagung des Anspruchs wegen mangelnder Eigenbemühungen nach § 119 Abs 1 Nr 2 führt, ist diese seit dem Zeitpunkt der Neureglung im Rahmen der Sperrzeittatbestände entstandene Normenkollision so aufzulösen, dass es zum Anspruchsverlust nur kommen kann, wenn der Arbeitslose jegliche Bemühungen um eine neue Arbeit grundsätzlich ablehnt (vgl dazu § 144 Rz 143 f). Die einzig mögliche Rechtsfolge bei unzureichenden Eigenbemühungen – gemessen am Pflichten„programm” der Eingliederungsvereinbarung – ist mithin die Festsetzung einer Sperrzeit von 2 Wochen nach § 144 Abs 1 S 2 Nr 2 iVm Abs 5. Dem kann der Arbeitsuchende auch nicht durch die Ablehnung des Abschlusses einer Eingliederungsvereinbarung ausweichen, da in einem solchen Fall nach Abs 3 S 4 nunmehr auch die Festsetzung der nach Abs 2 S 1 Nr 3 geforderten Eigenbemühungen durch Verwaltungsakt vorgesehen ist
SGB III § 37 Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung Gagel, SGB III Rz 12

Zu den in § 119 Abs 4 Satz 2 ausdrücklich benannten Eigenbemühungen gehört insbesondere die Wahrnehmung der Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung nach § 37 Abs 2. Damit wird die Verletzung der Eingliederungsvereinbarung, deren Einhaltung keine erzwingbare Rechtspflicht, sondern eine Obliegenheit ist, durch den Eintritt einer Sperrzeit sanktioniert.
SGB III § 144 Gagel Rz 178

<SPAN class=ueber>
§ 37 SGB III regelt die ersten Schritte, die die Arbeitsverwaltung gemeinsam mit dem Ausbildung- oder Arbeitsuchenden gehen soll, um einen möglichst raschen Vermittlungserfolg herbeizuführen. Dies kann bereits vor dem Eintritt von Arbeitslosigkeit geschehen (s auch § 38 Abs 1 SGB III). Die zum 1.1.2009 neu gefasste Vorschrift greift dabei die Regelungsinhalte der zeitgleich aufgehobenen § 6 SGB III aF und § 35 Abs 4 SGB III aF auf. Systematisch ist die Neuregelung sinnvoller, da es sich um aufeinanderfolgende Teile des Vermittlungsprozesses handelt. Gem § 37 Abs 1 SGB III ist zunächst unverzüglich eine Potenzialanalyse (dazu Rn 2 ff) durchzuführen. Dazu hat die Agentur für Arbeit alle für die Vermittlung relevanten beruflichen und persönlichen Merkmale, insbesondere die beruflichen Fähigkeiten des Ausbildung- oder Arbeitsuchenden und seine Eignung zu ermitteln. § 37 Abs 2, 3 SGB III enthält Regelungen über Zustandekommen, Inhalt und Fortschreibung der sog Eingliederungsvereinbarung (dazu Rn 6 ff, vgl auch § 15 SGB II). Darin werden für einen festgelegten Zeitraum das Eingliederungsziel, die geplanten Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur, die geforderten Eigenbemühungen des Arbeit- oder Ausbildungsuchenden und deren Nachweis sowie die vorgesehenen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung niedergelegt. Die der Vermittlung dienende Strategie kann auf diese Weise kontrolliert und ggf angepasst werden. Die früher in § 37 SGB III aF eigens normierte Beauftragung Dritter mit der Vermittlung ist auch heute noch möglich: als Unterfall der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung des § 46 SGB III.
BeckOK SGB III § 37 Rz. 1

und zum Schluss, was beim Nichtzustandekommen einer EGV passieren soll.


Lässt sich kein Einvernehmen über die Inhalte der Eingliederungsvereinbarung erzielen, soll der Ausbildung- oder Arbeitsuchende nach der Vorstellung des Gesetzgebers die Gelegenheit erhalten, eine Beratung und Entscheidung durch den Vorgesetzten des zuständigen Sachbearbeiters der Arbeitsagentur herbeizuführen (BT-Drs 14/6944, 31). Kommt auch auf diese Weise keine Vereinbarung zustande, wird ganz auf sie verzichtet. Lediglich die von der Arbeitsverwaltung vorgesehenen Eigenbemühungen und ihr Nachweis sollen in diesem Fall durch Verwaltungsakt festgesetzt werden (§ 37 Abs 3 S 4 SGB III).
 
- Ich sammle "Munition" für das nächste Gespräch, und zwar Gerichtsurteile zu den Themen "wie viele Eigenbemühungen sind sinnvollerweise festschreibbar" und "die SB darf mir keinen Mangel an Eigenbemühungen unterstellen, weil ich an der EGV noch Punkte diskutieren möchte", und für den Fall der totalen Konfrontation auch zum Thema "Fähigkeit der SB , überhaupt so eine EGV zu machen" und "wie hat das Gespräch auszusehen" - so wie gestern nämlich sicherlich nicht.

Falls Euch noch was Wichtiges einfällt - freu ich mich über weitere Anregungen!

:icon_twisted: Mein Kampfgeist ist geweckt :icon_smile:

Vielen Dank Euch allen!!
Schöne Grüße
Charlene

Der Beistand sollte Protokoll führen - reden nur, wenn er weiß was er sagen darf. Denn was ein Beistand sagt, gilt als von dir gesagt.

Was die Anzahl der Bewerbungen angeht: Nur soviele, wie auch bezahlt werden! Und wenn die SB keine Angebote hat, weil es keine gibt kann man auch von dir nicht verlangen, daß du welche aus dem Hut zauberst - oder?
 
Hallo und nochmal Danke!!

@Martin Behrsing, vielen Dank für die ausführlichen Infos!

Da ergeben sich allerdings für mich ein paar neue Fragen :confused:
Ich greife mal die Punkte raus:

- "Eine mit Sanktionen bewehrte Verpflichtung zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung sieht das SGB III, anders als das SGB II (s o Rz 5) nach wie vor nicht vor."

>> Ok, ich MUSS also so ein Teil nicht unterschreiben. Wird allerdings relativiert, siehe unten.

-" (...) Die einzig mögliche Rechtsfolge bei unzureichenden Eigenbemühungen – gemessen am Pflichten„programm” der Eingliederungsvereinbarung – ist mithin die Festsetzung einer Sperrzeit von 2 Wochen nach § 144 Abs 1 S 2 Nr 2 iVm Abs 5. Dem kann der Arbeitsuchende auch nicht durch die Ablehnung des Abschlusses einer Eingliederungsvereinbarung ausweichen, da in einem solchen Fall nach Abs 3 S 4 nunmehr auch die Festsetzung der nach Abs 2 S 1 Nr 3 geforderten Eigenbemühungen durch Verwaltungsakt vorgesehen ist"

>> Das wiederum verstehe ich so: Wenn ich das Teil nicht unterschreibe, bekomme ich das eben aufgedrückt. Und wenn ich das dann aufgedrückt bekomme, dann bekomme ich auch eine Sperrzeit, wenn ich meine 20 Bewerbungen nicht schreibe?!

Ergo: Ich kann nix machen, außer verhandeln und möglichst klar darlegen, warum die 20 Bewerbungen unsinnig sind, und zwar voraussichtlich in Anwesenheit des Chefs der SB . Bzw. ich bitte die auch mal drum, mir darzulegen, warum 20 Bewerbungen ihrer Meinung nach sinnvoll sind. Wenn die drinbleiben, unterschreibe ich nicht, sondern warte auf diesen Verwaltungsakt.
Wenn der kommt, kann ich Widerspruch einlegen? Soweit korrekt? Ist jemandem von Euch bekannt, ob es schon solche Fälle gibt, wo es um die Häufigkeit geht? Sprich, welche Chancen so ein Widerspruch bei ALG1 -Bezug hat? Ich habe den "Leitfaden für Arbeitslose", allerdings nicht den aller-aktuellsten (der ist bestellt) - da steht drin, dass 5 Bewerbungen pro Woche als unsinnige "Bewerbungsflut" anzusehen sind. Bloß steht da keine Rechtsgrundlage.

Was bedeutet eigentlich Sperrzeit von 14 Tagen? Wenn ich einmal im Monat dieses Teil vorlegen muss und da stehen nicht 20 Aktivitäten drin, dann bekomme ich jeden Monat 14 Tage Sperrzeit, d.h. 50% des ALG1 ?

Unfassbar. Ok, also läuft es im schlimmsten Fal doch Schwachsinnsbewerbungen heraus?! Die armen Arbeitgeber... Hoffe einfach mal, dass ich möglichst schnell eine Stelle finde :icon_sad:

Danke nochmal!
Charlene
 
Charlene,

wenn die wirklich 20 Bewerbungen wollen,
würde ich ein Standardschreiben verfassen und das an alle möglichen und unmöglichen Firmen für alle möglichen und unmöglichen Jobs schicken (vorzugsweise per E-Mail). Dies auf Stellenangebote und auch als Blindbewerbungen.

Da aus dem Standardschreiben ja schon hervorgehen wird, dass Du für den angebotenen Job überqualifiziert bist, werden die Firmen Dich nicht nehmen.
Aber Du bist mit mehreren Mausklicks Deiner Verpflichtung nachgekommen.
Ist zwar trotzdem noch Zeit- und Energieverschwendung,
aber was solls ... *seufz*

Aber ich hoffe, dass Du das mit den 20 Bewerbungen
noch abwenden kannst.

Grüße
Arbeitssuchend
 
Bewerbungen auch auf Stellen, die nicht ganz deinem Ausbildungsprofil entsprechen, werden sich langfristig nicht vermeiden lassen.
Also komm deinen Eigenbemühungen nach, wie mein Vorredner bereits sagte.
Wenn man sich wo bewirbt, heißt das noch lang nicht, dass man dort dann auch genommen wird. Gerade wenn Überqualifizierung vorliegt.

Das lässt sich gar nicht vermeiden, dass da auch mal weniger sinnvolle Bewerbungen dabei sind. Insbesondere dann, wenn die Arbeitslosigkeit länger andauert und die Stellen sind generell nicht so breit gesät.

Mancherorts sind Blind- bzw. Initiativ-Bewerbungen nicht gerne gesehen und werden nicht als "vollwertige" Bewerbung anerkannt (da ja keine konkrete offene Stelle angeboten war).
Daher würde ich erstmal die regulär ausgeschriebenen Stellen abgrasen und Initiativ-Bewerbungen auf jene Unternehmen fokussieren, die genau in deiner Branche tätig sind.

(Wenn du monatl. 20 Bewerbungen rausschicken musst, ist das Ende der Fahnenstange ohnehin rasch erreicht.)

Das gilt auch für Stellenangebote, die man vom Arbeitsamt zugeschickt bekommt. Die sind auch oft nicht passgenau für die eigenen Qualifikationen.

Allerdings würde ich völlige Nonsens-Bewerbungen vermeiden. Das kann auch gefährlich werden und als mangelnde Eigenbemühung oder als absichtlich kontraproduktives Verhalten ausgelegt werden.
Bsp.: Ein Gärtner bewirbt sich als Buchhalter.

Viel Erfolg!

:icon_smile::icon_pause:
 
PS: Hast du schon mal daran gedacht, selber ein Stellengesuch in einer großen Tageszeitung aufzugeben? Wenn du wirklich so speziell qualifiziert bist, ist es möglicherweise einfacher, sich über Stellenanzeige finden zu lassen :biggrin:

Vielleicht gibt es sogar Fachzeitungen oder Fach-Webseiten, in denen du inserieren könntest.
 
Hallo Ihr Beiden,

zwei Punkte finde ich am Standard-Massenmailing etwas gefährlich:

- Erstens habe ich Angst davor, irgendwo verbrannte Erde zu hinterlassen, denn wenn einmal in einem Unternehmen eine "lieblose" Standardbewerbung liegt, ist es vorbei mit der ernsthaften Bewerbung dort. Für eine ernsthafte Bewerbung brauche ich aber länger als einen Tag - den habe ich jedoch nicht, wenn ich so viele Standard-Dinger verschicken soll, denn selbst die sind ein bisschen Arbeit. Abgesehen davon widerstrebt es mir auch total, so halbgares Zeug zu verschicken, aber das ist vielleicht ein persönliches Problem.

- Zweitens befürchte ich, dass - genau - das Ende der Fahnenstange schnell erreicht ist. Und dann? Sagen wir mal, es gibt prinzipiell 50 Unternehmen, die passen würden. Dann ist das nach 2,5 Monaten Standardbewerbungs-Massenversand erledigt. Mein Profil auf Xing usw. kann ich genau einmal sinnvoll ändern auf "suche Job", meine Bekannten im "Netzwerk" wie es so schön heißt, kann ich einmal anhauen. Und dann? Wie soll ich dann weiter 20 Bewerbungen im Monat loswerden? Wohin? Schaffe ich das aber nicht, kriege ich eine Sperre. Super... dabei ist es von Vornherein einfach unrealistisch.

Mich ärgert auch ehrlich gesagt einfach das Prinzip... Da werden "Eigenbemühungen" nur an der Masse der ausgesendeten Bewerbungen gemessen. Viel eher kommt es doch auf die Qualität an, und die braucht einfach ein bisschen Zeit. Die SB will stattdessen Quantität, klar, ist einfacher nachzuhalten und zu beweisen. Bloß ist das eher kontraproduktiv, wenn es um die Jobsuche geht :icon_sad:

Selbst inseriert habe ich noch nicht. Ich suche im Moment in Fachblättern und in Fach-Datenbanken und natürlich auf den Websites der Unternehmen. Einen Headhunter hab ich auch angeschrieben. Dann sehen wir mal weiter... Selbst inserieren hat für mich immer so ein bisschen den Beigeschmack "findet sonst nix"... mmmh.

Danke nochmal
Charlene
 
@ Charlene

Du hast auch noch die Möglichkeit, unterschiedliche "Arten" von Bewerbungen zu versenden: ausführliche, weniger ausführliche oder kurze. Je nachdem, um welches Stellenangebot es sich handelt.

Das spart Zeit und Geld.
 
Status

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