Härtefallregelung Zahnarzt

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Rolf

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18 Jun 2005
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ALG 2- Bezieher fallen normal unter die Härtefallregelung der Krankenkassen. Die notwendigen Kosten werden von den KK's übernommen.
Es wird ein Behandlungs- und Kostenplan erstellt.
Was passiert nun, wenn ich nach erfolgter Behandlung nach ca. 50 % der veranschlagten Zeit und Kosten einen sozialversicherungspflichtigen Job bekomme.
Also ca. 50 % der Behandlung und deren Kosten (hoher Betrag) sind noch aufzubringen.
Ich habe aber eine Entlohnung, die weder eine direkte noch eine Ratenzahlung ermöglichen. Die KK hat dazu, zur Zeit keine Antwort bereit.
Habt ihr Erfahrungen?
 
So direkt fällt mir dazu auch nichts ein, ausser, dass es auch immer noch für NICHT- ALG2- Bezieher, die nur knapp über dem Sozisatz sind, die Möglichkeit gibt, einmalige Beihilfen zu beantragen, wenn sie dies nicht aus eigener Tasche zahlen können.
 
Hi Rolf,

solnage du bedürftig bist und die Behandlung machen lässt, brauchst Du nicht zurück zahlen. Wenn die Behandlung abgeschlossen ist und Du dann einen Job bekommst, brauchst Du auch nichts zurück zu bezahlen.
 
Ich meinte eigentlich, wenn ich mittendrin, während der Behandlung einen Job beginne. Die Kosten mir jedoch nicht leisten kann. Müsste ich unter umständen abbrechen. Ich zähle ja dann zu den ganz normalen Patienten.
 
Hallo Rolf,

wahrscheinlich wird es so sein, kommt auf die Krankenkasse an. Die haben eine ganze Menge an eigenen Entscheidungsbefugnissen, dass sich das so pauschal gar nicht sagen lässt. Am besten gehst Du halt mal morgens zum Zahnarzt hin und verläßt abends spät die Praxis. Dann sollte alles gemacht sein und Du brauchst eine Woche Erholung :twisted:
 
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