ALG 2 - Bezieher fallen normal unter die Härtefallregelung der Krankenkassen. Die notwendigen Kosten werden von den KK 's übernommen.
Es wird ein Behandlungs- und Kostenplan erstellt.
Was passiert nun, wenn ich nach erfolgter Behandlung nach ca. 50 % der veranschlagten Zeit und Kosten einen sozialversicherungspflichtigen Job bekomme.
Also ca. 50 % der Behandlung und deren Kosten (hoher Betrag) sind noch aufzubringen.
Ich habe aber eine Entlohnung, die weder eine direkte noch eine Ratenzahlung ermöglichen. Die KK hat dazu, zur Zeit keine Antwort bereit.
Habt ihr Erfahrungen?
Es wird ein Behandlungs- und Kostenplan erstellt.
Was passiert nun, wenn ich nach erfolgter Behandlung nach ca. 50 % der veranschlagten Zeit und Kosten einen sozialversicherungspflichtigen Job bekomme.
Also ca. 50 % der Behandlung und deren Kosten (hoher Betrag) sind noch aufzubringen.
Ich habe aber eine Entlohnung, die weder eine direkte noch eine Ratenzahlung ermöglichen. Die KK hat dazu, zur Zeit keine Antwort bereit.
Habt ihr Erfahrungen?