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So langsam bin ich gezwungen einen Zahnarzt aufzusuchen und im Frontzahnbereich einiges machen zu lassen. Ich lese immer wieder von dieser "Härtefallregelung" und frage mich ob diese jedem ALG2 Bezieher zusteht, und wie lange die Bürokratie bei den Krankenkassen braucht um eine solche Entscheidung zu treffen?
Wenn mir eine ein solcher Härtefall zugesprochen wird, wird auch der doppelte Zuschuß bezahlt?
Wenn im Frontzahnbereich eine Kompositfüllung notwendig ist dann würde die Krankenkasse den doppelten Zuschuß dafür bezahlen wenn ja, könnte ich durch Eigenleistung mit diesem Zuschuß mir auch höherwertige Füllungen einsetzen lassen?
Hat schon jemand Erfahrungen mit dieser Prozedur?
Beispiel zum besseren Verständnis ( Zahlen entsprechen der Phantasie)
Rechnung 1:
Zuschuss einfach: 35€
Zuschuss doppelt: 70€
Kompositfüllung: 100€
Eigenleistung: 30€
Fällt die Kompositfüllung höher als der Zuschuss aus, muss ich den Fehlbetrag aus eigener Tasche bezahlen?
Rechnung 2
Zuschuss einfach: 35€
Zuschuss doppelt: 70€
Keramikfüllung: 300€
Eigenleistung: 230€
Wenn mir eine ein solcher Härtefall zugesprochen wird, wird auch der doppelte Zuschuß bezahlt?
Wenn im Frontzahnbereich eine Kompositfüllung notwendig ist dann würde die Krankenkasse den doppelten Zuschuß dafür bezahlen wenn ja, könnte ich durch Eigenleistung mit diesem Zuschuß mir auch höherwertige Füllungen einsetzen lassen?
Hat schon jemand Erfahrungen mit dieser Prozedur?
Beispiel zum besseren Verständnis ( Zahlen entsprechen der Phantasie)
Rechnung 1:
Zuschuss einfach: 35€
Zuschuss doppelt: 70€
Kompositfüllung: 100€
Eigenleistung: 30€
Fällt die Kompositfüllung höher als der Zuschuss aus, muss ich den Fehlbetrag aus eigener Tasche bezahlen?
Rechnung 2
Zuschuss einfach: 35€
Zuschuss doppelt: 70€
Keramikfüllung: 300€
Eigenleistung: 230€