Hallo Zusammen,
bei mir müssen einigee Zähne gemacht werden und da ich ALG 2 beziehe, kommt bei mir nur die Härtefallregelung und so die Regelversorgung in Betracht.
Da ich damit nun überhaupt keinerlei Ahnung davon habe, hoffe ich, dass Ihr mir da ein wenig weiterhelfen könnt.
Und zwar habe ich den Heil- und Kostenplan schon bei meiner Krankenkasse eingereicht und man gewährt mir den doppelten Festzuschuss. Leider bleibt da immer noch eine Differenz, die ich auch nicht aufbringen kann. Mein ZA meinte, dass man genau
100 % angegeben hatte und kann sich nicht erklären, warum die KK nicht alles übernimmt. Die KK meint, dass sie nur die tatsächlichen Kosten übernehmen, mehr nicht.
Gibt es eine Möglichkeit, dass die KK doch alle Kosten, also
100 % der Regelversorgung, übernehmen muss?
Und wie ist es denn mit den von der KK genehmigten Betrag? Wenn ich mir den komplett Betrag auf mein Konto überweisen lasse, wird der Betrag dann vom JC auf mein ALG 2 angerechnet? Oder ist es besser, den Betrag gleich auf das Konto des ZA überweisen zu lassen?
Danke für Eure Hilfe und
viele Grüße von nachtwind
bei mir müssen einigee Zähne gemacht werden und da ich ALG 2 beziehe, kommt bei mir nur die Härtefallregelung und so die Regelversorgung in Betracht.
Da ich damit nun überhaupt keinerlei Ahnung davon habe, hoffe ich, dass Ihr mir da ein wenig weiterhelfen könnt.
Und zwar habe ich den Heil- und Kostenplan schon bei meiner Krankenkasse eingereicht und man gewährt mir den doppelten Festzuschuss. Leider bleibt da immer noch eine Differenz, die ich auch nicht aufbringen kann. Mein ZA meinte, dass man genau
100 % angegeben hatte und kann sich nicht erklären, warum die KK nicht alles übernimmt. Die KK meint, dass sie nur die tatsächlichen Kosten übernehmen, mehr nicht.
Gibt es eine Möglichkeit, dass die KK doch alle Kosten, also
100 % der Regelversorgung, übernehmen muss?
Und wie ist es denn mit den von der KK genehmigten Betrag? Wenn ich mir den komplett Betrag auf mein Konto überweisen lasse, wird der Betrag dann vom JC auf mein ALG 2 angerechnet? Oder ist es besser, den Betrag gleich auf das Konto des ZA überweisen zu lassen?
Danke für Eure Hilfe und
viele Grüße von nachtwind