Hallo zusammen,
ich habe durch eine Eigenbedarfskündigung meine Wohnung verloren, und wohne seit dem in einer Pension.
Für das Stadtgebiet München habe ich einen Kautions- und Provisionsschein und die zulässige Bruttokaltmiete für potentielle Wohnungen wurde um 10 % erhöht, aufgrund der Wohnungslosigkeit.
Meine Frage ist: Kann ich bei einem Umzug ausserhalb des Stadtgebiets auch diese + 10 % auf die Kaltmiete erwarten, bzw. ist diese für Härtefälle wie Wohnungslose gesetzlich vorgeschrieben?
Die Mietobergrenzen sind in vielen Landkreisen ja so niedrig gehalten, dass man ansonsten praktisch keine Wohnung findet, und auch innerhalb des Stadtgebiets würden ohne diese 10 % mehr als 50 % der in Frage kommenden Wohnungen raus fallen.
vielen Dank schon mal
ich habe durch eine Eigenbedarfskündigung meine Wohnung verloren, und wohne seit dem in einer Pension.
Für das Stadtgebiet München habe ich einen Kautions- und Provisionsschein und die zulässige Bruttokaltmiete für potentielle Wohnungen wurde um 10 % erhöht, aufgrund der Wohnungslosigkeit.
Meine Frage ist: Kann ich bei einem Umzug ausserhalb des Stadtgebiets auch diese + 10 % auf die Kaltmiete erwarten, bzw. ist diese für Härtefälle wie Wohnungslose gesetzlich vorgeschrieben?
Die Mietobergrenzen sind in vielen Landkreisen ja so niedrig gehalten, dass man ansonsten praktisch keine Wohnung findet, und auch innerhalb des Stadtgebiets würden ohne diese 10 % mehr als 50 % der in Frage kommenden Wohnungen raus fallen.
vielen Dank schon mal