[SIZE=-1]). Arbeitslose Eltern, die sich nach einer Scheidung die Betreuung ihrer Kinder teilen, können beide einen «Hartz-IV»-Zuschlag für Alleinerziehende bekommen. Der monatliche Mehrbedarf von derzeit 124 Euro sei Vater und Mutter dann jeweils zur Hälfte zu bewilligen, urteilte am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG). «Der Senat folgt in solchen Fällen nicht dem Alles-oder-nichts-Prinzip», sagte Senatsvorsitzender Rainer Schlegel. Als Voraussetzung bestimmten die Kasseler Richter jedoch, dass die Kinder nicht häufiger als im Wochenrhythmus von einem Elternteil zum anderen wechseln. Außerdem müssten Vater und Mutter auch die Kosten der Betreuung ungefähr zu gleichen Teilen tragen (Az.: B 4 AS 50/07 R).[/SIZE]