Hallo Julian,
Ich könnte mir vorstellen dass noch mehr Rentenanträge abgelehnt werden und die Arbeitsmarktrentner in irgendeine Massnahme gesteckt werden, wie man es ja von den JobCentern schon kennt.
Offenbar kennst du gar nicht die gesetzlichen Vorgaben welche für eine Arbeitsmarktrente gelten.
Selbiges scheint mir dann auch bei dessen Umsetzung beim JC zu sein.
Als Arbeitsmarktrenter unterliegt man einer besonderen Form der Rente - nämlich einer welche von unseren Sozialrichtern ins Leben gerufen wurden -, eben weil die DRV früher immer mit dem Ablehnungsgrund für eine volle EMR mit dem Verweisungsberuf des Pförtner kamen. Das waren die Richter irgendwann mal leid, weil sie selbst merkten das es solche Job für die Masse gar nicht mehr gab.
Also wurde in mehreren BSG-Entscheidungen eine Richtschnur für die Anwendung einer Arbeitsmarktrente entwickelt.
Das es im Gesetz überhaupt keine Arbeitsmarktrente als solche gibt, sondern nur Kriterien welche dessen Anwendung zulassen, die aber wiederum zwischen AfA und JC leider nicht vollständig überein stimmen, was an deren unterschiedliche Aufgabenstellung liegt.
Die AfA stellt eine Versicherungsleistung dar, hingegen das JC eine staatliche Sozialleistung darstellt, was ein erheblicher Unterschied ist. Zur Aufgabe des JC gehört es, jeden Leistungsempfänger aus den staatlichen Leistungstransfer heraus zu bringen und somit dem Staat Geld/Ausgaben einzusparen.
Hinzu kommt, daß dort der § 8 SGB II die Erwerbssfähigkeit weit enger auslegt als bei der AfA, wie auch § 10 SGB II die Zumutbarkeit weit strenger auslegt.
Demzufloge ergibt sich bei vielen JC dann der Umstand, daß man Personen die zwar eine Arbeitsmarktrente beziehen - eben weil für sie die sozialversicherungspflichten Teilzeitarbeitsplätze nicht in ausreichender Zahl vorhanden sind -, sie dennoch so behandelt als ob sie lediglich nur teilweise Erwerbsgemindert wären.
Und es kommt dann deshalb zu solchen Problemen mit den JC, weil die Betroffenen Personen selbst dortigen kleinen rechtlichen Unterschiede wohl eher nicht kennen und sich damit auch nicht vor Gericht gegen solche Maßnahmen zur Wehr setzen. Ich behaupte auch mal, daß so mancher Arbeitsmarktrentner nicht mal weiß, das er lediglich eine Arbeitsmarktrente erhält, was ja im Kleingedruckten auf Seite 2 des Rentenbescheides steht.
Das aber hat alles nichts - rein gar nichts mit dem neuen Bundesteilhabegesetz zu tun. Erst ist es völlig abwegig das damit irgendwelche Erwerbsminderungsrenten abgeschafft werden sollen.
Noch wird eine SchwerB nicht von der DRV festgestellt, denn das fällt gar nicht in deren gesetzlichen Aufgabenbereich. Auch ist für die DRV eine SchwerB eher uninteressant, solange damit nicht die besondere Form der SchwerB-Rente beantragt wird.
Also verunsichere bitte nicht andere.
Grüße saurbier