Hallo,
Frage:
Eine Familie bestehend aus Vater, Mutter und Tochter (24) leben zusammen in einem Haus zur Miete. Bisher ist das laut Job Center eine Bedarfsgemeinschaft. Nun folgte ein Schreiben des Job Center das die Tochter im November 25 wird und nun mehr eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt.
Bisher wurden alle gegeneinander aufgerechnet und haben nicht den vollen Hartz Satz bekommen. Besteht jetzt mit der Zuordnung als Haushaltsgemeinschaft die Chance, dass die Tochter den vollen Satz bekommt weil sie Ü25 ist oder bleibt alles beim gleichen und man hat dem Kind nur einen anderen Namen gegeben?
Frage:
Eine Familie bestehend aus Vater, Mutter und Tochter (24) leben zusammen in einem Haus zur Miete. Bisher ist das laut Job Center eine Bedarfsgemeinschaft. Nun folgte ein Schreiben des Job Center das die Tochter im November 25 wird und nun mehr eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt.
Bisher wurden alle gegeneinander aufgerechnet und haben nicht den vollen Hartz Satz bekommen. Besteht jetzt mit der Zuordnung als Haushaltsgemeinschaft die Chance, dass die Tochter den vollen Satz bekommt weil sie Ü25 ist oder bleibt alles beim gleichen und man hat dem Kind nur einen anderen Namen gegeben?