Habe seit Monaten einen Job - aber das JC macht Ärger. Was soll ich tun?

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vivi1985

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Liebes Forum,

ich musste nach meinem Umzug vom Dorf in die Stadt leider noch ein paar Monate ALG II beantragen, da es nicht gleich mit einem Job geklappt hat. Seit Winter 2017 arbeite ich nun aber offiziell, es ist nicht wahnsinnig viel Geld, aber ich bin extrem glücklich.

Pünktlich zur Jobzusage habe ich mich natürlich beim Amt abgemeldet, es gab noch Geld im ersten Monat, da mein Gehalt erst am 31. des Monats kam (laut JC stand es mir also zu). Leider hat das Amt mir dann im darauf folgenden Monat nochmal Leistungen überwiesen, worauf hin ich dem JC geschrieben (Einschreiben mit Rückschein), gemailt und auch angerufen habe. Es hieß, sie kümmern sich, damit ich ein Inkasso Schreiben für die Rückzahlung erhalte. Sie wollten Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung & Kontoauszüge, das alles habe ich per Einschreiben mit Rückschein geschickt.

Es kamen immer wieder Briefe mit der Info, meine Unterlagen seien nicht angekommen, habe dann nochmal telefoniert und nochmal alle Kopien per Einschreiben geschickt. Wochen und Monate vergingen.... plötzlich erhalte ich (im Urlaub, war also gar nicht da, um mich schnell zurück zu melden) ein Schreiben, in dem Kontoauszüge vom kompletten Jahr 2017 bis Mai 2018 gefordert werden sowie meine Gehaltsabrechnungen bis Mai 2018. Sollte ich diese Unterlagen nicht binnen 14 Tage einreichen, fordert man das gesamte ALG II zurück.

Am Telefon war man pampig und meinte, wenn ich die Unterlagen nicht schicke, müsse ich halt alles zurück bezahlen, da man ohne nicht ausrechnen könne, wie viel ich zurückzahlen muss.
Ich habe bereits alle Kontoauszüge und Abrechnungen bis zu dem Monat eingereicht, in der die letzte (versehentliche) Zahlung kam.

Ich sehe nicht ein, was das JC mein Konto angeht, wenn ich in den Monaten keine Zahlungen erhalten habe. Zudem will ich nicht Kontoauszüge von über 1 Jahr ausdrucken und versenden. Frei machen, um morgens aufs Amt zu gehen, geht durch meinen Job und die momentan stressige Phase (Urlaubsvertretung etc.) nicht.

Was soll ich tun?
Ich verhalte mich doch richtig, oder habe ich etwas übersehen?

Bin am überlegen, einen Anwalt einzuschalten bzw. damit zu drohen. Da verdient man seit fast einem Jahr, will das Geld zurück zahlen, das man zu viel bekommen hat und dann sowas.
Ich rege mich gerade tierisch auf!!!!

1000 Dank im Voraus für Eure Hilfe und viele Grüße
Vivi
 
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Da in dem betreffenden Jobcenter scheinbar nicht immer mit Sorgfalt in der internen Weiterleitung von Dokumenten zu herrschen scheint, Frage doch mal eine vertrauenswürdige Person aus Deinem Bekanntenkreis, ob sie die geforderten Unterlagen nicht für Dich persönlich dort vorlegen kann.

Dieser Person gibst Du noch eine Kopie des letzten Anschreibens vom Jobcenter mit, wo optimalerweise auch die ehemalige Kundennummer und ein etwaiges Aktenzeichen für den Fall vermerkt sind.

Zudem gibst Du der Botenperson dann noch eine schriftliche Handlungsermächtigung mit, die Du auch persönlich unterschreibst.

Zudem solltest Du auch gleich noch schriftlich erklären, einer Beauftragung eines teuren Inkassodienstes für die Rückforderung ausdrücklich zu wiedersprechen, da Du ja schon länger unbedingte Zahlungsbereitschaft bekundest und die Weiterleitung an einen Inkassodienst nicht der Pflicht zur Schadensminderung entspricht.
 

vivi1985

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Danke für die Antworten.
Ich würde sicher jemanden finden, der die Unterlagen dort abgibt, aber es geht ja darum, dass das JC Unterlagen will, die sie eigentlich gar nichts angehen... also Kontoauszüge von Monaten, in denen ich gar nichts mehr von denen bekommen habe plus alle Kontoauszüge von einem ganzen Jahr... ohne die von der ersten Hälfte 2017 hätte ich doch gar keine Leistungen bekommen... was soll das?

Was muss ich denn jetzt rechtlich einreichen? Wie gesagt, sie haben schon alle erforderlichen Sachen die 2x per Einschreiben bekommen..
 

erwerbsuchend

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Was muss ich denn jetzt rechtlich einreichen?

Wie lang hat das JC dir noch nach deiner Meldung der Arbeitsaufnahme das ALG 2 gezahlt?

Grundsätzlich musst du eine Verdienstbescheinigung für den ersten Monat der Arbeitsaufnahme und einen Kontoauszug, der den Zugang des ersten Lohnes zeigt, dem JC vorlegen. Es geht dabei darum zu prüfen, ob du Anspruch auf aufstockende Leistungen hast. Das Formular Verdienstbescheinigung erhälst du von deinem JC . Je nachdem wie lange das JC dir noch das ALG 2 gezahlt hat, könnten auch für diesen Zeitraum Kontoauszüge gefordert werden, um zu prüfen, ob du in der Zeit überhaupt noch Anspruch auf ALG 2 gehabt hättest. Zudem würde ich dem JC auch eine Kopie des Schreibens mitschicken, mit dem du damals deine Arbeitsaufnahme dem JC gemeldet hast, sofern du das schriftlich gemacht hast. Am Besten wäre ein Schreiben, wo du auch einen Eingangsbeleg vom JC dafür hast. Dies wäre für den Fall wichtig, falls man dir irgendetwas unterstellen will.
 

vivi1985

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Wie lang hat das JC dir noch nach deiner Meldung der Arbeitsaufnahme das ALG 2 gezahlt?

Danke für deine Hilfe !
Ich habe zum 1.12. angefangen zu arbeiten, es kam noch Geld Ende November und dann nochmal Ende Dezember, danach nichts mehr und auch der Bescheid, dass es aufgehoben ist. Daher frage ich mich, wieso sie Auszüge etc bis Mai wollen.

Muss ich jetzt tatsächlich die Auszüge von 1 Jahr ausdrucken? Da habe ich doch berechtigt ALG2 bekommen und die Auszüge immer
vorgelegt. Ich verstehe das nicht?

Zudem habe ich natürlich schon 2x die Abrechnungen geschickt als das erste Gehalt kam.
 

Solanus

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Zu erst einmal schreibst Du den Landesdatenschutz Deines Bundeslandes an und teilst denen mit, dass Du nachweislich Unterlagen mit personenbezogenen Sozialdaten an das JC xxxx eingereicht hast, dieses mehrfach erfolgte und sämtliche Unterlagen ständig erneut angefordert werden. Das demzufolge ein nachweislicher Verlust von Sozialdaten vorliegt.

Als Zweites nimmst Du einen Anwalt und überläßt diesem die Angelegenheit.

Als Drittes kommunizierst Du nie wieder per Mail oder Telefon mit diesem Amt.
 

Badener

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zum 1.12. angefangen zu arbeiten, es kam noch Geld Ende November und dann nochmal Ende Dezember,

Hallo,
zumindest hier kann die Frage aufkommen ob das erste Gehalt im Dezember eingegangen ist? Für diese Zeit (ab anfang Dez) kann auf jeden Fall ein Nachweis verlangt werden. Ob oder wie lange zurück die Auszüge verlangt werden dürfen kann ich leider nicht sagen.
LG
 

vivi1985

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Hallo,
zumindest hier kann die Frage aufkommen ob das erste Gehalt im Dezember eingegangen ist? Für diese Zeit (ab anfang Dez) kann auf jeden Fall ein Nachweis verlangt werden. Ob oder wie lange zurück die Auszüge verlangt werden dürfen kann ich leider nicht sagen.
LG

Die Nachweise (Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen) von DEZ und JAN hatte ich zwei Mal per Einschreiben mit Rückschein geschickt.
Es kam dann für Februar der Aufhebungsbescheid und dann auch kein Geld mehr. Ich will einfach nur das zu viel überwiesene Geld zurückzahlen, da verstehe ich natürlich auch, dass das JC die Gehaltsnachweise für diesen Zeitraum haben will (was ja auch von meiner Seite aus erfolgt ist).
Aber warum möchten sie jetzt die Kontoauszüge von einem Jahr rückwirkend, die habe ich IMMER vorgelegt, sonst hätte ich ja auch keine Bezüge bekommen. Kopien davon wurden auch gemacht (was, wie ich jetzt weiß, nicht mal rechtens ist).

So langsam bin ich auch bezüglich des Datenschutzes entsetzt, denn wo bitte sind meine Unterlagen gelandet?

Ich informiere mal meine Rechtsschutzversicherung. Bis Ende der Woche will das JC alle Unterlagen, sonst soll ich alles zurück zahlen. Welchen Schrieb setze ich auf?

Danke für Eure Hilfe und viele Grüße
 

Fairina

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Mehr als 2 mal die Sachen denen zu geben, kann man nicht tun.

Erwerbsuchend: Niemand muss ALG-II beantragen, also was soll das.
Die müssten nur prüfen, ob Geldeingang des AG für den Zeitraum erfolgte, wo noch übergangsweise ALG-II nach der Mitteilung der Arbeitsaufnahme erfolgte und das der TE zurück zahlen müßte. Mehr nicht. Weder haben sie ein Anrecht auf den AV noch auf die Gehaltsabrechnungen oder sonst was. Die Kontoauszüge kann man denen geben oder besser vorlegen nur und damit ist dem Gesetz Genüge getan. Bitte nicht immer in einer Pro-JC -Art denken und posten.
 

erwerbsuchend

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Niemand muss ALG-II beantragen, also was soll das.

Das ist zwar richtig, aber wenn absehbar sein sollte, dass das Einkommen nicht für andere vorrangige Leistungen ausreichen sollte, dann bleibt nichts anderes übrig. Sollte das Einkommen deutlich über dem ALG 2 -Satz liegen, dann ist klar, dass es keine weiteren Leistungen zum Lebensunterhalt ab dem Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme vom JC gibt.

Die müssten nur prüfen, ob Geldeingang des AG für den Zeitraum erfolgte, wo noch übergangsweise ALG-II nach der Mitteilung der Arbeitsaufnahme erfolgte und das der TE zurück zahlen müßte.

Im Normalfall wird nur der Kontoauszug mit dem Eingang des ersten Einkommens benötigt. In diesem Fall hier, hat das JC aber deutlich länger ALG 2 gezahlt. Daher ist nun zu prüfen, welcher Betrag von TE an das JC zurückzuzahlen ist. Dafür ist nunmal auch zu prüfen, ob TE nicht doch noch einen Anspruch auf ALG 2 in diesem Zeitraum gehabt hätte. Damit wäre dann der Rückzahlbetrag niedriger. In diesem Fall wäre es also zum Vorteil von TE oder wo siehst du wieder das Problem?

Weder haben sie ein Anrecht auf den AV noch auf die Gehaltsabrechnungen oder sonst was.

TE hat bereits selbst bestimmte Unterlagen, wie den AV bereits dem JC zugeschickt hat. In diesem Umschlag seien lt. TE noch weitere Unterlagen gewesen, die das JC erneut angefordert hat. Wenn TE diese Unterlagen nachweisbar bereits dem JC zugeschickt hat, soll TE jenes Schreiben, von Anlagen habe ich nicht geschrieben, dem JC erneut zusenden.
 

Fairina

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Die müssen nicht prüfen ob er einen Anspruch hat. Das macht er selbst. Hör doch auf sowas zu erzählen. Sie wissen zudem wie lange sie gezahlt haben und ab wann sie nicht mehr hätten zahlen dürfen. Das ersehen sie anhand der Kontoauszüge wo das erste Mal Gehalt floß. Alles andere ist nur Datensammelwut und krampfhaftes in HartzIV -Bezug halten wollen oder Stasiüberwachung. Punkt aus!
 

vivi1985

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Guten Morgen,

Danke für die Antworten. Ich wollte nur noch mal deutlich machen, dass das JC nur einen Monat zu viel überwiesen hat. Danach kam nichts mehr und ich bin mit meinem Gehalt auch nicht für Aufstockung qualifiziert. Das JC hat sofort meine Gehaltsnachweise, AV und Kontoauszüge bekommen, mehrfach. Es geht nicht darum, dass ich diese nicht vorlegen will oder nicht schon vorgelegt hätte. Es geht darum, dass sie jetzt Nachweise von Zeiträumen wollen, in denen schon längst nicht mehr gezahlt wurde. Mein Gehalt hat sich ja nicht geändert. Ich habe nichts Neues beantragt. Und Kontoauszüge von einem ganzen Jahr - die während des Bezuges schon eingereicht wurden (wo ich noch Leistungen bekam), das verstehe ich nicht und bin nicht sicher, ob ich das nochmal einreichen muss?!
 

ela1953

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Nach deinen Ausführungen hast du zwei Monate " unrechtmäßig Leistungen " bezogen, da das erste Gehalt am 31. Dezember auf deinem Konto war.
Die Leistung für Dezember hattest du ja erhalten; dazu die Leistung für Januar
 
E

ExUser 1309

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Ich sehe das als Fall für den Datenschutz und da du Rechtsschutz hast, gegebenenfalls RA an.
Aber warum möchten sie jetzt die Kontoauszüge von einem Jahr rückwirkend, die habe ich IMMER vorgelegt, sonst hätte ich ja auch keine Bezüge bekommen. Kopien davon wurden auch gemacht (was, wie ich jetzt weiß, nicht mal rechtens ist).

Das muss vermerkt sein in deinen Unterlagen. 2*benötigen die das nicht.

Kannst du die Schreiben des JC - ausreichen anonymisiert - einstellen?

Was die vom Callcenter sagen, ist ohne Belang, solange nix schriftlich vorliegt. Telefonisch bekommt man eh keine rechtsverbindlichen Auskünfte. Von daher - alles schriftlich machen.
 

vivi1985

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Nach deinen Ausführungen hast du zwei Monate " unrechtmäßig Leistungen " bezogen, da das erste Gehalt am 31. Dezember auf deinem Konto war.
Die Leistung für Dezember hattest du ja erhalten; dazu die Leistung für Januar

Das meinte ich, hast recht. Wobei das JC meinte, Dezember könnte ich behalten, da mein Gehalt erst Ende des Monats kam, aber wer weiß..
 

vivi1985

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Kurzes Update: Sie haben es wohl endlich verstanden und ich kann das Geld hoffentlich bald zurück bezahlen :peace: (Warte noch auf das Schreiben vom Inkasso-Büro). Hoffe nur, dass sie Ratenzahlung akzeptieren!!

LG
 

itstoolong

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Hoffe nur, dass sie Ratenzahlung akzeptieren!!

Dies war bei mir zweimal – mit einer entsprechenden, nachvollziehbaren Begründung – nie ein Problem. Ich habe immer selbst die Höhe der monatlichen Ratenzahlung, also natürlich was mir finanziell möglich war, angeboten und es kam dann die Bestätigung.

PS. Inkasso Recklinghausen ist nicht, was man landläufig unter „Inkasso“ versteht.
 

vivi1985

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Dies war bei mir zweimal – mit einer entsprechenden, nachvollziehbaren Begründung – nie ein Problem. Ich habe immer selbst die Höhe der monatlichen Ratenzahlung, also natürlich was mir finanziell möglich war, angeboten und es kam dann die Bestätigung.

PS. Inkasso Recklinghausen ist nicht, was man landläufig unter „Inkasso“ versteht.

Super, vielen Dank für deine Antwort :)
Ich habe jetzt aber nach erneutem Lesen des Schreibens doch
etwas Angst.. da steht nämlich etwas von Anhörung.. habe nochmal
geantwortet, aber wenn jetzt nicht als nächstes das Inkasso Schreiben kommt, drehe ich durch und hol mir einen Anwalt.

Viele Grüße
 

vivi1985

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JC hat zu viel gezahlt... immer noch nicht geklärt

Hallo liebe Leute,

Ich hatte meine Geschichte neulich hier erzählt. Das JC
hat mir trotz Arbeitsaufnahme einen Monat zu viel
überwiesen (dazu kommt noch die Leistung vom Monat der
Arbeitsaufnahme, da Geld am 31. kam). Ich mache seit Monaten
mit dem Amt rum, will es zahlen.. ein ewiges Hin- und Her.

Letzter Stand war ein Schreiben mit der geforderten Summe und ein
Vorwurf, ich habe vorsätzlich verschwiegen, dass ich eine Arbeit
begonnen habe (was nicht so ist und ich auch beweisen kann).
Ich könne Widerspruch einlegen usw. Habe per Einschreiben
geschrieben, dass ich natürlich das Geld (wie schon 500 Mal kommuniziert) überweisen werde, aber von mir weise, dass ich die
Arbeitsaufnahme verschwiegen habe. Das ist etwa 3 Wochen her und
ich habe nichts gehört..

Was soll ich tun? Mache mir furchtbare Sorgen, dass es jetzt Ärger gibt.
Wann kommt in etwa das Schreiben der „Inkasso"-Abteilung?

Ich arbeite seit fast einem Jahr und der Stress mit dem JC
macht mich irre :-(((
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jaykay19

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AW: JC hat zu viel gezahlt... immer noch nicht geklärt

Hast du denn einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erhalten, mit den nötigen Bankdaten und dem Datum, bis wann du überweisen sollst?

Wenn ja überweis das Geld einfach und gut ist. Ansonsten kannst du auch eine Ratenzahlung mit dem Inkasso-Service vereinbaren. Die sind da flexibel.
 

vivi1985

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Hast du denn einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erhalten, mit den nötigen Bankdaten und dem Datum, bis wann du überweisen sollst?

Wenn ja überweis das Geld einfach und gut ist. Ansonsten kannst du auch eine Ratenzahlung mit dem Inkasso-Service vereinbaren. Die sind da flexibel.

Nein, das letzte Schreiben war dieser Vorwurf auf den ich reagieren
sollte (oder auch nicht).. könnte ich einfach zahlen, wäre ich überglücklich, aber bisher kam da kein Schreiben
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jaykay19

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AW: JC hat zu viel gezahlt... immer noch nicht geklärt

Nein, das letzte Schreiben war dieser Vorwurf auf den ich reagieren
sollte (oder auch nicht).. könnte ich einfach zahlen, wäre ich überglücklich, aber bisher kam da kein Schreiben
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Dann musst du auch noch nicht zahlen.
 
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