Taubenfreund
Elo-User*in
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- 8 September 2016
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Hallo zusammen,
ich habe in diesem Jahr noch keinen Urlaub genommen und beantragte diesen bei meiner Bearbeiterin.Ich wollte über Weihnachten und Sylvester zu meinem Vater fahren.Er wohnt in einer anderen Stadt.
Im würde gerne wissen wollen, ob die Antwort, die ich daraufhin erhielt so in Ordnung bzw. rechtens ist.
Vielen Dank im voraus.
Ich bekam folgende Antwort:
(Text original kopiert)
Antwort: WG: Anfrage Urlaub vom 15.12.2018 bis zum 02.01.2019 - Bearbeitungsnummer:....
Fr 09.11.2018 11:25
Posteingang
An:......
Sie haben am 09.11.2018 12:42 geantwortet.
Hallo Frau ...
da Sie im Hotel untergebracht sind kann aufgrund unserer fachlichen Regelungen nur eine Ortsabwesenheit von 7 Tagen bewilligt werden und das Hotel weiterbezahlt werden. Sollten Sie über 7 Tage hinaus ortsabwesend sein muss das Hotel ab dem 8. Tag storniert werden. Unabhängig davon steht Ihnen natürlich eine 21-tägige Ortsabwesenheit im Jahr zu. Die Besonderheit ergibt sich in Fällen von Hotelunterbringungen.
Ich bitte um Mitteilung, ob Sie die Ortsabwesenheit wie beantragt aufrecht erhalten möchten mit der Konsequenz, dass ab dem 22.12.18 das Hotelzimmer leider storniert werden müßte.
Mit freundlichen Grüßen
[>Posted via Mobile Device<]
ich habe in diesem Jahr noch keinen Urlaub genommen und beantragte diesen bei meiner Bearbeiterin.Ich wollte über Weihnachten und Sylvester zu meinem Vater fahren.Er wohnt in einer anderen Stadt.
Im würde gerne wissen wollen, ob die Antwort, die ich daraufhin erhielt so in Ordnung bzw. rechtens ist.
Vielen Dank im voraus.
Ich bekam folgende Antwort:
(Text original kopiert)
Antwort: WG: Anfrage Urlaub vom 15.12.2018 bis zum 02.01.2019 - Bearbeitungsnummer:....
Fr 09.11.2018 11:25
Posteingang
An:......
Sie haben am 09.11.2018 12:42 geantwortet.
Hallo Frau ...
da Sie im Hotel untergebracht sind kann aufgrund unserer fachlichen Regelungen nur eine Ortsabwesenheit von 7 Tagen bewilligt werden und das Hotel weiterbezahlt werden. Sollten Sie über 7 Tage hinaus ortsabwesend sein muss das Hotel ab dem 8. Tag storniert werden. Unabhängig davon steht Ihnen natürlich eine 21-tägige Ortsabwesenheit im Jahr zu. Die Besonderheit ergibt sich in Fällen von Hotelunterbringungen.
Ich bitte um Mitteilung, ob Sie die Ortsabwesenheit wie beantragt aufrecht erhalten möchten mit der Konsequenz, dass ab dem 22.12.18 das Hotelzimmer leider storniert werden müßte.
Mit freundlichen Grüßen
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