Hallo Community,
mein Krankengeld ist ausgelaufen und ich war bei der AfA. Man hat mir einen Antrag auf Alg geben und einen Informationsbogen für den äD. Als Anhang zu diesem Bogen sind eine Reihe von Schweigepflichtsentbindungen vorgesehen. Im einzelnen sind es:
1. Entbindung von der Schweigepflicht für die behandelnde Ärztin / den behandelnden Arzt / oder die Psychotherapeutin / den Psychotherapeuten. Hinweis dazu: Falls Sie im beiliegenden „Gesundheitsfragebogen" eine Ärztin/einen Arzt oder mehrere behandelnde Ärztinnen/Ärzte eingetragen haben, unterschreiben Sie bitte für jede Ärztin/jeden Arzt eine Schweigepflichtentbindung.
2. Entbindung von der Schweigepflicht für den Rentenversicherungsträger. Hinweis dazu: Falls Sie im beiliegenden „Gesundheitsfragebogen" angegeben haben, dass Sie in den letzten drei Jahren einen Rentenantrag oder Reha-Antrag bei Ihrer Rentenversicherung gestellt haben, unterschreiben Sie bitte diese Schweigepflichtentbindung.
3. Anforderung des Entlassungsberichtes der Rehabilitationsklinik bzw. des ambulanten Reha-Zentrums. Hinweis dazu: Falls Sie im beiliegenden „Gesundheitsfragebogen" angegeben haben, dass Sie in den letzten drei Jahren an einem medizinischen Heilverfahren in einer Kur-, Rehabilitationsklinik oder eines ambulanten Reha-Zentrums teilgenommen haben, unterschreiben Sie bitte diese Erklärung.
4. Entbindung von der Schweigepflicht für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Hinweis dazu: Falls Sie im beiliegenden „Gesundheitsfragebogen" angegeben haben, dass Sie in den letzten drei Jahren vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) begutachtet wurden, unterschreiben Sie bitte diese Schweigepflichtentbindung. Für Ihre Krankenkasse unterschreiben Sie bitte zusätzlich die nachfolgende Schweigepflichtentbindung ohne Behördenangabe.
Zu 1. und 2. habe ich noch keine Bedenken. Problematisch wird es bei 3. und 4. Ich habe letztes Jahr eine Reha gemacht. Im Bericht steht drin, dass ich sechs oder mehr Stunden voraussichtlich täglich arbeiten kann. Ich hatte mich bereiterklärt dem MDK der Krankenversicherung den Bericht auszuhändigen. Auf dessen Grundlage wollte die Krankenkasse mir das Krankengeld streichen, bis die gehört hat, dass ich weiter behandelt werde, dann war das ganze für die Geschichte. Kann ich diese Schweigepflichtsentbindungen auslassen oder kommen die mir dann mit §§ 60 ff. SGB I? Ich wollte dem Bogen entsprechende ärztliche Berichte beilegen, die in wesentlichen meinen Gesundheitszustand abbilden. Da braucht man auch nicht irgendwelche Gutachte, die nur Momentaufnahme waren.
mein Krankengeld ist ausgelaufen und ich war bei der AfA. Man hat mir einen Antrag auf Alg geben und einen Informationsbogen für den äD. Als Anhang zu diesem Bogen sind eine Reihe von Schweigepflichtsentbindungen vorgesehen. Im einzelnen sind es:
1. Entbindung von der Schweigepflicht für die behandelnde Ärztin / den behandelnden Arzt / oder die Psychotherapeutin / den Psychotherapeuten. Hinweis dazu: Falls Sie im beiliegenden „Gesundheitsfragebogen" eine Ärztin/einen Arzt oder mehrere behandelnde Ärztinnen/Ärzte eingetragen haben, unterschreiben Sie bitte für jede Ärztin/jeden Arzt eine Schweigepflichtentbindung.
2. Entbindung von der Schweigepflicht für den Rentenversicherungsträger. Hinweis dazu: Falls Sie im beiliegenden „Gesundheitsfragebogen" angegeben haben, dass Sie in den letzten drei Jahren einen Rentenantrag oder Reha-Antrag bei Ihrer Rentenversicherung gestellt haben, unterschreiben Sie bitte diese Schweigepflichtentbindung.
3. Anforderung des Entlassungsberichtes der Rehabilitationsklinik bzw. des ambulanten Reha-Zentrums. Hinweis dazu: Falls Sie im beiliegenden „Gesundheitsfragebogen" angegeben haben, dass Sie in den letzten drei Jahren an einem medizinischen Heilverfahren in einer Kur-, Rehabilitationsklinik oder eines ambulanten Reha-Zentrums teilgenommen haben, unterschreiben Sie bitte diese Erklärung.
4. Entbindung von der Schweigepflicht für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Hinweis dazu: Falls Sie im beiliegenden „Gesundheitsfragebogen" angegeben haben, dass Sie in den letzten drei Jahren vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) begutachtet wurden, unterschreiben Sie bitte diese Schweigepflichtentbindung. Für Ihre Krankenkasse unterschreiben Sie bitte zusätzlich die nachfolgende Schweigepflichtentbindung ohne Behördenangabe.
Zu 1. und 2. habe ich noch keine Bedenken. Problematisch wird es bei 3. und 4. Ich habe letztes Jahr eine Reha gemacht. Im Bericht steht drin, dass ich sechs oder mehr Stunden voraussichtlich täglich arbeiten kann. Ich hatte mich bereiterklärt dem MDK der Krankenversicherung den Bericht auszuhändigen. Auf dessen Grundlage wollte die Krankenkasse mir das Krankengeld streichen, bis die gehört hat, dass ich weiter behandelt werde, dann war das ganze für die Geschichte. Kann ich diese Schweigepflichtsentbindungen auslassen oder kommen die mir dann mit §§ 60 ff. SGB I? Ich wollte dem Bogen entsprechende ärztliche Berichte beilegen, die in wesentlichen meinen Gesundheitszustand abbilden. Da braucht man auch nicht irgendwelche Gutachte, die nur Momentaufnahme waren.