Habe mich nicht auf einige Vermittlungsvorschläge beworben. Muß ich jetzt mit einer Sanktion rechnen?

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CityHunterNBG

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Hallo zusammen, ich bin neu hier.
Bitte nimmt es mir nicht übel, falls ich falsch mache oder vergesse.

Kurze Zusammenfassung:
- ich bin über 25
- beziehe nun seit ca. 5 Monaten ALG-2 (davor kein ALG-1)
- erste EGV habe ich nicht unterschrieben/abgegeben
- Nehme bis Ende Februar an einer Maßnahme teil
- Keine bisherigen Sanktionen

Heute hatte ich einen Termin bei meiner Vermittlerin.
Diese hat mir eine neue (zweite) EGV vorgelegt.
Nach bitte diese mitzunehmen, willigte Sie sichtlich unzufrieden ein, aber gab mir Zeit bis Donnerstag diese unterschrieben zurück geben (in den Briefkasten / kein Termin)

Außerdem hat hat sie heute gesagt, dass sie eine Mitteilung von einem Arbeitgeber bekommen hat & dieser bestätigte, dass keine Bewerbung von mir eingegangen sei. Zu den EGV soll ich auch noch Anschreiben und Nachweise der Bewerbungen auch am Donnerstag abgeben.

Ehrlich gesagt habe ich mich auf diese und 2 andere Stellen die mir überhaupt nicht zusagten nicht beworben.

Jetzt ist meine Frage, wie es im schlimmsten Fall kommen könnte?
Falls es rauskommt, wird dann jede einzelne Bewerbung oder alle zusammen als Sanktion gesehen?

Macht es Sinn beide (alte & neue) EVG hier hoch zuladen?
Ich will nicht mehr Konflikte in dieser kritischen Situation & würde falls es empfehlenswert ist & ich grünes Lichte bekomme, diese unterschreiben - oder ist es nicht empfehlenswert?

Danke, dass Ihr euch Zeit nehmt & helfen wollt!
 

ladydi12

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AW: Voraussichtliche Sanktion & EGV

Hallo CityHunterNBG,

Macht es Sinn beide (alte & neue) EVG hier hoch zuladen?
Ich will nicht mehr Konflikte in dieser kritischen Situation & würde falls es empfehlenswert ist & ich grünes Lichte bekomme, diese unterschreiben - oder ist es nicht empfehlenswert?

lade die Teile auf jeden Fall anonymisiert hier mal hoch, dann können unsere Forenspezialisten da mal drüberschauen und die ein oder anderen Pferdefüße direkt aufdecken.:icon_cool:
Einfach mal unterschreiben tut man solche Teile generell nicht.:icon_cool:

meint ladydi12
 

erwerbsuchend

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AW: Voraussichtliche Sanktion & EGV

Nach bitte diese mitzunehmen, willigte Sie sichtlich unzufrieden ein, aber gab mir Zeit bis Donnerstag diese unterschrieben zurück geben (in den Briefkasten / kein Termin)

Ist damit dieser Donnerstag, der 18.01.2018, gemeint? Damit wäre die Bedenkzeit viel zu kurz. Als angemessen gelten 14 Tage. Lade aber bitte dennoch die EGVen hoch, eventuell kann man da etwas zu deinem Gunsten finden.

Ehrlich gesagt habe ich mich auf diese und 2 andere Stellen die mir überhaupt nicht zusagten nicht beworben.

Jetzt ist meine Frage, wie es im schlimmsten Fall kommen könnte?
Falls es rauskommt, wird dann jede einzelne Bewerbung oder alle zusammen als Sanktion gesehen?

Waren dies jeweils VV mit RFB ? Wenn ja, dann kann im schlimmsten Fall jeder Verstoß einzeln sanktioniert werden.

Aus welchen Gründen hast du dich auf diese Stellen nicht beworben?
Waren diese für dich nicht zumutbar?
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
AW: Voraussichtliche Sanktion & EGV

Außerdem hat hat sie heute gesagt, dass sie eine Mitteilung von einem Arbeitgeber bekommen hat & dieser bestätigte, dass keine Bewerbung von mir eingegangen sei.
Immer behaupten das man sich beworben hat.
Sollte da was kommen, die Bewerbung auf dem PC machen und ausdrucken als Beweis. Es kommt nun mal vor das Bewerbungen verloren gehen.
 

CityHunterNBG

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AW: Voraussichtliche Sanktion & EGV

Danke für eure netten Antworten.
Es ist wirklich herzerwärmend bei diesen Themen Hilfe zu bekommen!

Anbei die EGV als PDF
 

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AW: Voraussichtliche Sanktion & EGV

Diese EinV ist allein schon deshalb nicht unterschriftsfähig, da den monatlich geforderten 6 Bewerbungsbemühungen keine konkrete Kostenübernahme der Bewerbungskosten gegenüber steht.

Formulierungshilfe für die Änderungswünsche (anstatt der unterschriebenen EinV):
Diese Regelung ist lt. § 55 SGB X unzulässig, da der Bewerbungspflicht keine äquivalente Pflicht zur Bewerbungskostenerstattung gegenübersteht.

Weitere Punkte:
Unter 4.:
1. Absatz
Hier handelt es sich um bereits gesetzlich geregelte Pflichten des JC (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II), die lt. § 53 ff SGB X nicht Inhalt einer EinV sein dürfen.
2. Absatz:
Hier handelt es sich um bereits gesetzlich geregelte Pflichten des JC (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II), die lt. § 53 ff SGB X nicht Inhalt einer EinV sein dürfen.
3. Absatz:
Die Einschränkung auf vorherige Beantragung (Auflage, Nebenbestimmung) ist unzulässig, da sie gegen § 55 SGB X verstößt.
Die Einschränkung auf angemessene Kosten ist unzulässig, da sie wegen fehlender Konkretisierung gegen § 15 SGB II verstößt.
Feste Abgabetermine (zum Ende des Folgemonats) sind unzulässig, zudem fehlt die verbindliche und konkrete Zusicherung der Übernahme für die Fahrtkosten , welche durch die Vorlage entstehen, sowie die Kosten für die Kopien der Anschreiben nicht geregelt.
Eingangsbestätigungen liegen nicht im Machtbereich des HE und können daher nicht gefordert werden.
 

CityHunterNBG

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AW: Voraussichtliche Sanktion & EGV

Ist damit dieser Donnerstag, der 18.01.2018, gemeint? Damit wäre die Bedenkzeit viel zu kurz. Als angemessen gelten 14 Tage. Lade aber bitte dennoch die EGVen hoch, eventuell kann man da etwas zu deinem Gunsten finden.

Waren dies jeweils VV mit RFB ? Wenn ja, dann kann im schlimmsten Fall jeder Verstoß einzeln sanktioniert werden.

Aus welchen Gründen hast du dich auf diese Stellen nicht beworben?
Waren diese für dich nicht zumutbar?

Also ich habe die EGV schon per Post erhalten aber habe gesagt, dass keine bisher eingegangen sein. Ja, mit Donnerstag ist morgen gemeint. Aber Freitag vormittag sollte auch kein Problem sein. Habe naiv gehofft, dass die SB es ''vergisst'', genau so wie bei der ersten.

Ich habe den Fehler gemacht zu erwähnen, dass ich in meiner letzten Arbeitsstelle bei einem Unterhaltungs-Elektronik Händler, hin und wieder mal in der Hotline ausgeholfen habe & bekomme seit dem immer VV für Callcenter usw. Ich habe der SB gesagt, dass das nicht wirklich ist was ich machen möchte aber sie meinte, dass ich die Jobs machen muss für die ich qualifiziert bin / gelernt habe und da nicht wählerisch sein kann.

Ganz im Gegenteil ist da die Maßnahme! Dort wird mir geholfen, einen Job zu bekommen, der mich interessiert (auch wenn ich nicht aus der Branche komme - z.B. bei der Bahn) Als ich das der SB mitgeteilt habe, meinte sie nur, dass ich möglichst schnell einen Job in meiner Brache finden muss :(

Es ist echt schade, dass auf den ''Kunden'' nicht eingegangen wird und stattdessen möglichst schnell ''abarbeiteten'' möchte.
Sorry fürs Off-Topic, aber ist schön mal das anzusprechen ^^
 

erwerbsuchend

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AW: Voraussichtliche Sanktion & EGV

Also ich habe die EGV schon per Post erhalten aber habe gesagt, dass keine bisher eingegangen sein.

Die postalische Zusendung einer EGV zur Unterschrift ist nicht zulässig.

Ja, mit Donnerstag ist morgen gemeint.

Das ist viel zu kurz. Sollte diese EGV als VA kommen, dann hast du hier schonmal einen Punkt für dich.

Ich habe den Fehler gemacht zu erwähnen, dass ich in meiner letzten Arbeitsstelle bei einem Unterhaltungs-Elektronik Händler, hin und wieder mal in der Hotline ausgeholfen habe

Hast du diesen Punkt auch so in deinem Lebenslauf angegeben?

& bekomme seit dem immer VV für Callcenter usw. Ich habe der SB gesagt, dass das nicht wirklich ist was ich machen möchte aber sie meinte, dass ich die Jobs machen muss für die ich qualifiziert bin / gelernt habe und da nicht wählerisch sein kann.

Damit hat dein SB leider Recht. Es bekommen auch Leute ohne CC-Erfahrung VV für CC.

Als ich das der SB mitgeteilt habe, meinte sie nur, dass ich möglichst schnell einen Job in meiner Brache finden muss

Lasse dir das mal von deinem SB schriftlich geben. Wenn es doch so einfach wäre, einen passenden Job in der eigenen Branche zu finden.
 

CityHunterNBG

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AW: Voraussichtliche Sanktion & EGV

Hast du diesen Punkt auch so in deinem Lebenslauf angegeben?

Vielen dank für die nützlichen Informationen!

Ja, ich habe im Lebenslauf unter dem Job, '' Aushilfe in der Info-Hotline'' angegeben :/

Wenn es zur Sanktion kommt, ist es nun mal so.
Werde meine Lehre daraus ziehen & mich immer bewerben.
Wovor ich halt Angst habe, ist eine Vollsanktion (Wegfall von Krankenversicherung).
 

0zymandias

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AW: Voraussichtliche Sanktion & EGV

Warum wird denn die EGV vom 12.12.17 nach rund einem Monat fortgeschrieben?

Mit der Fortschreibung werden hier Pflichten für die Vergangenheit festgelegt, nämlich Maßnahmenteilnahme vom 04.12.17 an.

Bei dem möglichen Sanktionsversuch könnte eventuell das Hochladen des Vermittlungsvorschlags (VV ) helfen.
 

erwerbsuchend

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AW: Voraussichtliche Sanktion & EGV

Wenn es zur Sanktion kommt, ist es nun mal so.
Werde meine Lehre daraus ziehen & mich immer bewerben.
Wovor ich halt Angst habe, ist eine Vollsanktion (Wegfall von Krankenversicherung).

Ich würde das nicht so auf die leichte Schulter nehmen. Die erste Sanktion sind zwar 30%, allerdings wird bereits bei einem erneuten Verstoß innerhalb eines Jahres direkt mit 60% sanktioniert. Sollte es zu einer Sanktion kommen, müsste man sehen, ob man da etwas zu deinem Gunsten machen kann. Bedenke bitte auch, dass das JC bis zu 6 Monate Zeit hat, eine Sanktion auszusprechen.
 

Merse

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AW: Voraussichtliche Sanktion & EGV

Warum wird denn die EGV vom 12.12.17 nach rund einem Monat fortgeschrieben?

Mit der Fortschreibung werden hier Pflichten für die Vergangenheit festgelegt, nämlich Maßnahmenteilnahme vom 04.12.17 an.

Dabei stellt sich auch gleich noch die Frage: Wurden in der aktuell noch gültigen EGV nicht vielleicht auch schon Pflichten für die Vergangenheit vereinbart? Möchte fast wetten, dass auch in der aktuellen EGV vom 12.12. die Maßnahme vom 4.12. drinsteht.
 

0zymandias

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AW: Voraussichtliche Sanktion & EGV

Zumal einige Verpflichtungen ab Anspruchsbeginn zu erfüllen sind. :wink:
Und einige "Angebote" des JCs gelten erst, wenn die Leistung bewilligt ist. :biggrin:

Für den Einblick in die gesamte Bewerbungs-Korrespondenz (Anschreiben und Antwort), gibt es übrigens keinen Grund.
Eine simple Liste sollte reichen.
 

Curt The Cat

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Moinsen CityHunterNBG und willkommen hier ...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]Voraussichtliche Sanktion & EGV [FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt![/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:
 

doppelhexe

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AW: Voraussichtliche Sanktion & EGV

...Möchte fast wetten, dass auch in der aktuellen EGV vom 12.12. die Maßnahme vom 4.12. drinsteht.

aktuell hat er kar keine gültige EGV , denn:

...- erste EGV habe ich nicht unterschrieben/abgegeben...

und die zweite bzw. der entwurf, liegt ihm grade vor...
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Richtig.

Darauf kann ich auch nur antworten:
Diebstahl und Wohnungsentzug
Was die Sanktionen des Gesetzgebers sind.

Erreicht hat der Gesetzgeber damit nur das ich mich ab dann gegen den Staat gestellt habe, da er immer mehr vom Sozialstaat abbaut.

Im Grundgesetz steht "Eigentum verpflichtet" und die Reichen entziehen sich dem Sozialstaat und der Staat macht noch mit und unterstützt dies. Die Politiker schämen sich aber nicht. Genau wie die Reichen.
 
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