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Es ist ein Vertrag. Wenn SB den, versehen mit deinem Zusatz, unterschrieben hat, dann muss SB sich auch daran halten.
Mario Nette
Es ist ein Vertrag. Wenn SB den, versehen mit deinem Zusatz, unterschrieben hat, dann muss SB sich auch daran halten.
Mario Nette
Es ist ein Vertrag. Wenn SB den, versehen mit deinem Zusatz, unterschrieben hat, dann muss SB sich auch daran halten.
Mario Nette
Wenn eine EGV ein Vertrag ist, dann müsste doch das Vertragsrecht gelten. Das würde dann bedeuten, der SB macht ein Angebot (EGV ), das kann der Leistungsempfänger dann annehmen (=unterschreiben), ablehnen (=nicht unterschreiben) oder ein Gegenangebot machen (= Zusatz, nur wenn... dann).
Jetzt ist der SB wieder am Zug. Rührt er sich nicht, würde ich meinen, der Vertrag mit den Gegenangebot wurde vom SB angenommen. Sonst müsste er doch reagieren, oder?
Hallo Mobydick, also wenn ich das so lese fühle ich mich als Arbeitsloser wie über einem dunklen Abgrund hängend und oben beim Seil steht einer von der ARGE mit nem Messer in der Hand.Das ist ein Subordinierter Vertrag! D.h. ein Vertragsteil hat eine höhere Stellung als der andere. Du bist mit der ARGE nicht auf der gleichen Ebene. So bestimmt z.B. die ARGE , wann eine EGV abgeschlossen wird und sie stellt ihren Text vor (nicht umgekehrt). Trotzdem müssen deine Wünsche Gehör finden. Inwieweit sie berücksichtigt werden müssen, ist eine andere ungeklärte Frage. Über Sinn und Unsinn scheiden sich die Geister.
Hallo Mobydick, also wenn ich das so lese fühle ich mich als Arbeitsloser wie über einem dunklen Abgrund hängend und oben beim Seil steht einer von der ARGE mit nem Messer in der Hand.
Da kriegt man Depri...
Hallo Mario Nette,den Vertrag hab ich immer fertig unterschrieben zugeschickt bekommen und dann erst habe ich das geschrieben bevor ich meine Unterschrift gemacht habe um ihr eins der Exemplare per Post zu schicken.![]()
Genau genommen, ist eine EGV gar kein Vertrag, sondern ein Vertragsvorschlag!
Der FM unterbreitet Vorschläge, wie er den Vertrag ausgestaltet haben will. Ist der Elo damit einverstanden - unterschreibt er, ist er es nicht - unterschreibt er nicht, bzw., macht eigene Vorschläge.
Dass die FMs die EGVs vorgefertigt an den Mann/die Frau bringen, stellt den gesamten § 15 SGB II sowieso auf den Kopf.
Dem Gesetz nach sollen die Vertragsinhalte v o r h e r gemeinsam mit dem Elo ("Kunden") ausgearbeitet werden.
Davor soll ein ausführliches, von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft durchgeführtes, Profiling gemacht werden.
Dann sollen beide Seiten g l e i c h b e re c h t i g t Vorschläge machen, die der beruflichen Integration in den ersten Arbeitsmarkt dienlich sein sollen - auf "Augenhöhe", wie es das Gesetz definiert.
Diese Vorschläge sollen verbindlich in den Vertragsentwurf aufgenommen werden, um durch beiderseitige Unterschrift zu einem rechtsverbindlichen Vertrag mit ausgewogenen Rechten und Pflichten zu führen.
Soweit die Theorie^^
Dadurch, dass die FMs sich in ihren EGVs darauf beschränken Textbausteine zu sog. Verträgen zu verwursten, die als Massenpostsendung an die Kundschaft gebracht werden, bleibt es dabei, dass es sich bei einer einseitig vorgefertigten EGV lediglich um einen V o r s c h l a g handelt, an dessen Inhalt durchaus jeder Elo noch nach seinem Gusto basteln kann und sollte, oder besser gar nicht erst unterschreibt.
LG![]()
SGB 2 - EinzelnormDie Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die für seine Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung)
Da wirft sich für mich jedoch die interessante Frage auf, wie das gehandhabt wird, wenn der SB die EGV schon unterschrieben hat, man die EGV mit nach Hause nimmt zum überprüfen (wie bei mir z. B. immer), und man daheim irgendwas hinzufügt, und ein paar Tage die EGV zurück bringt, mit beiden Unterschriften...!
Muss der SB sich dann dran halten? Bzw. wie will er hinterher beweisen, dass zum Zeitpunkt seiner Unterschrift dieser oder jener Zusatz nicht in der EGV enthalten war?
Ist denn die Eingliederungsvereinbarung überhaupt ein Vertrag? Auch wenn ihn beide Seiten unterschrieben haben.
Wenn es ein Vertrag wäre, müsste man ihn ja wohl auch kündigen können. Ist das denn möglich?
Wenn du einen wichtigen Grund hast, wird das sicher gehen.Wenn es ein Vertrag wäre, müsste man ihn ja wohl auch kündigen können. Ist das denn möglich?
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