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Ich habe einen Termin zu meinem SB für nächste Woche erhalten, obwohl ich nun schon seit einem Monat durchgehend krank bin, was das JC auch weiß, nun bin ich auch noch bis ende März krankgeschrieben, die AUB liegt dem JC auch vor.
Muss ich nun zu dem Termin? Ich habe mir "nur" meinen Finger gebrochen aber ich möchte nicht umbedingt zu dem Termin, um mir wieder anzuhören wie blöd ich bin.
Darf ich aufgrund meiner AUB den Termin absagen ohne einer Bettlägerigkeitsbescheinigung, die es offiziel ja gar nicht gibt?
Mein SB möchte auch das ich meine Bewerbungsunterlagen (ausgedruckt) mitbringe, wo es die nächsten Probleme geben kann. Musste mich die letzten Monate nur bei ZAF bewerben, die folgendes Anschreiben von mir erhalten haben:
Kann es bei dem Anschreiben Probleme geben? Normale Firmen bekommen ein besseres Anschreiben von mir, wenn ich aber nur dieses beim SB vorlege und der vl schon ein ZAF Anschreiben von mir auf seinem Tisch liegen hat, wäre das schlecht für mich.
Kann meinem SB auch schlecht sagen, das ZAF das oben benannte Anschreiben erhalten und normale Firmen erhalten ein ordentliches Anschreiben von mir.
Die nächste Sache, ich habe immer die vollen 5€ Bewerbungskostenübernahme beantragt, obwohl ich nie ein Lichtbild bei den Bewerbungen mitgeschickt habe. Ist das ein Problem?
Mein SB möchte eine neue EGV mit mir abschließen aber über meine aktuelle EGV -VA die schon seit ca einem Jahr beim SG liegt, sich ein Anwalt (hat nur Beratungsgutschein) darum kümmert, ist es noch zu keinem Ergebniss gekommen.
Was passiert wenn mein SB einfach eine neue EGV abschließt? Muss ich dann für die bisherigen Anwaltskosten die für meinen alten VA entstanden sind selbst aufkommen?
Muss ich nun zu dem Termin? Ich habe mir "nur" meinen Finger gebrochen aber ich möchte nicht umbedingt zu dem Termin, um mir wieder anzuhören wie blöd ich bin.
Darf ich aufgrund meiner AUB den Termin absagen ohne einer Bettlägerigkeitsbescheinigung, die es offiziel ja gar nicht gibt?
Mein SB möchte auch das ich meine Bewerbungsunterlagen (ausgedruckt) mitbringe, wo es die nächsten Probleme geben kann. Musste mich die letzten Monate nur bei ZAF bewerben, die folgendes Anschreiben von mir erhalten haben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
von der Agentur für Arbeit habe ich einen Vermittlungsvorschlag für die ausgeschriebene Stelle als XXX, (Referenznr.: XXXXX-XXXXXX-X) erhalten.
Sehr gerne bewerbe ich mich deshalb um diese Stelle bei Ihnen.
Ich freue mich auf die Gelegenheit, in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen über die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zu sprechen.
In der Anlage übersende ich Ihnen meinen Lebenslauf und Zeugniskopien.
Mit freundlichen Grüßen
Kann es bei dem Anschreiben Probleme geben? Normale Firmen bekommen ein besseres Anschreiben von mir, wenn ich aber nur dieses beim SB vorlege und der vl schon ein ZAF Anschreiben von mir auf seinem Tisch liegen hat, wäre das schlecht für mich.
Kann meinem SB auch schlecht sagen, das ZAF das oben benannte Anschreiben erhalten und normale Firmen erhalten ein ordentliches Anschreiben von mir.
Die nächste Sache, ich habe immer die vollen 5€ Bewerbungskostenübernahme beantragt, obwohl ich nie ein Lichtbild bei den Bewerbungen mitgeschickt habe. Ist das ein Problem?
Mein SB möchte eine neue EGV mit mir abschließen aber über meine aktuelle EGV -VA die schon seit ca einem Jahr beim SG liegt, sich ein Anwalt (hat nur Beratungsgutschein) darum kümmert, ist es noch zu keinem Ergebniss gekommen.
Was passiert wenn mein SB einfach eine neue EGV abschließt? Muss ich dann für die bisherigen Anwaltskosten die für meinen alten VA entstanden sind selbst aufkommen?