Habe in der nächsten Woche trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen Termin beim JC und weitere Fragen

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PostModern

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Ich habe einen Termin zu meinem SB für nächste Woche erhalten, obwohl ich nun schon seit einem Monat durchgehend krank bin, was das JC auch weiß, nun bin ich auch noch bis ende März krankgeschrieben, die AUB liegt dem JC auch vor.

Muss ich nun zu dem Termin? Ich habe mir "nur" meinen Finger gebrochen aber ich möchte nicht umbedingt zu dem Termin, um mir wieder anzuhören wie blöd ich bin.

Darf ich aufgrund meiner AUB den Termin absagen ohne einer Bettlägerigkeitsbescheinigung, die es offiziel ja gar nicht gibt?

Mein SB möchte auch das ich meine Bewerbungsunterlagen (ausgedruckt) mitbringe, wo es die nächsten Probleme geben kann. Musste mich die letzten Monate nur bei ZAF bewerben, die folgendes Anschreiben von mir erhalten haben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

von der Agentur für Arbeit habe ich einen Vermittlungsvorschlag für die ausgeschriebene Stelle als XXX, (Referenznr.: XXXXX-XXXXXX-X) erhalten.
Sehr gerne bewerbe ich mich deshalb um diese Stelle bei Ihnen.

Ich freue mich auf die Gelegenheit, in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen über die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zu sprechen.

In der Anlage übersende ich Ihnen meinen Lebenslauf und Zeugniskopien.

Mit freundlichen Grüßen

Kann es bei dem Anschreiben Probleme geben? Normale Firmen bekommen ein besseres Anschreiben von mir, wenn ich aber nur dieses beim SB vorlege und der vl schon ein ZAF Anschreiben von mir auf seinem Tisch liegen hat, wäre das schlecht für mich.
Kann meinem SB auch schlecht sagen, das ZAF das oben benannte Anschreiben erhalten und normale Firmen erhalten ein ordentliches Anschreiben von mir.

Die nächste Sache, ich habe immer die vollen 5€ Bewerbungskostenübernahme beantragt, obwohl ich nie ein Lichtbild bei den Bewerbungen mitgeschickt habe. Ist das ein Problem?

Mein SB möchte eine neue EGV mit mir abschließen aber über meine aktuelle EGV -VA die schon seit ca einem Jahr beim SG liegt, sich ein Anwalt (hat nur Beratungsgutschein) darum kümmert, ist es noch zu keinem Ergebniss gekommen.

Was passiert wenn mein SB einfach eine neue EGV abschließt? Muss ich dann für die bisherigen Anwaltskosten die für meinen alten VA entstanden sind selbst aufkommen?
 

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AW: Nächte Woche Termin beim JC trotz AUB + weitere Fragen

Ich habe einen Termin zu meinem SB für nächste Woche erhalten, obwohl ich nun schon seit einem Monat durchgehend krank bin, was das JC auch weiß, nun bin ich auch noch bis ende März krankgeschrieben, die AUB liegt dem JC auch vor.

Muss ich nun zu dem Termin?

Wenn der Meldetermin in den Zeitraum der AU fällt, dann musst du nicht erscheinen.

Kann es bei dem Anschreiben Probleme geben?

Das kommt auf deinen SB an, wie er dieses Schreiben sieht. Aus diesem Schreiben geht, meiner Meinung nach, keine Negativbewerbung hervor.

wenn ich aber nur dieses beim SB vorlege und der vl schon ein ZAF Anschreiben von mir auf seinem Tisch liegen hat, wäre das schlecht für mich.

Dann müsste erstmal geklärt werden, wie der SB an dieses Schreiben gekommen ist. Das Stichwort wäre hier dann: "Datenschutz".

Kann meinem SB auch schlecht sagen, das ZAF das oben benannte Anschreiben erhalten und normale Firmen erhalten ein ordentliches Anschreiben von mir.

Der Bewerber entscheidet allein, welche Art von Bewerbung er versendet, solange diese keine Negativbewerbung ist.

Die nächste Sache, ich habe immer die vollen 5€ Bewerbungskostenübernahme beantragt, obwohl ich nie ein Lichtbild bei den Bewerbungen mitgeschickt habe. Ist das ein Problem?

Was sagt deine EGV dazu?

Mein SB möchte eine neue EGV mit mir abschließen aber über meine aktuelle EGV -VA die schon seit ca einem Jahr beim SG liegt, sich ein Anwalt (hat nur Beratungsgutschein) darum kümmert, ist es noch zu keinem Ergebniss gekommen.

Was passiert wenn mein SB einfach eine neue EGV abschließt? Muss ich dann für die bisherigen Anwaltskosten die für meinen alten VA entstanden sind selbst aufkommen?

Wenn dein SB mit dir eine neue EGV abschließen will, dann muss er den VA vorher aufheben.
 

PostModern

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AW: Nächte Woche Termin beim JC trotz AUB + weitere Fragen

Wenn der Meldetermin in den Zeitraum der AU fällt, dann musst du nicht erscheinen.
Auch wenn ich nicht Bettlägerig bin, muss ich nicht zu dem Termin? Bitte um einen §. Weil bisher wurde mir das vom JC so gesagt, das ich dann eine Bescheinigung über Bettlägerigkeit benötige. Weil wegen z.B einer leichten Krippe kann man dennoch seinen Termin wahrnhemen.

Das kommt auf deinen SB an, wie er dieses Schreiben sieht. Aus diesem Schreiben geht, meiner Meinung nach, keine Negativbewerbung hervor.
Tja was mache ich da am besten? Weil ich kann den wohl kaum sagen, eine ZAF von einem VV bekommt dieses Anschreiben und eine normale Firma bekommt ein ordentliches Anschreiben?

Dann müsste erstmal geklärt werden, wie der SB an dieses Schreiben gekommen ist. Das Stichwort wäre hier dann: "Datenschutz"
Was soll ich dann noch machen, wenn bereits so ein ZAF Anschreiben vorliegt?

Was sagt deine EGV dazu?
In meiner EGV steht folgendes, siehe Anhang.
Eine ausführliche Bewerbung (Mappe) enthält normalerweise ein Foto oder?

Wenn dein SB mit dir eine neue EGV abschließen will, dann muss er den VA vorher aufheben.
Was passiert dann mit den bisher angefallen Kosten? Habe glaube nicht nur den Beratungsschein in Höhe von 15€ bezahlt, sondern auch Gerichtskostenbeihilfe beantragt, bin mir mittlerweile sogar ziemlich sicher das ich dies getan habe.
 

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Auch wenn ich nicht Bettlägerig bin, muss ich nicht zu dem Termin? Bitte um einen §. Weil bisher wurde mir das vom JC so gesagt, das ich dann eine Bescheinigung über Bettlägerigkeit benötige. Weil wegen z.B einer leichten Krippe kann man dennoch seinen Termin wahrnhemen.

Zum Thema WUB findest du eine Menge Lesestoff hier im Forum. Lese dich bitte einmal selbst in diese Materie ein. Einen Anfang findest du in diesem Thread.

Tja was mache ich da am besten? Weil ich kann den wohl kaum sagen, eine ZAF von einem VV bekommt dieses Anschreiben und eine normale Firma bekommt ein ordentliches Anschreiben?

Solange es keine Negativbewerbung ist, brauchst du keine Sanktionen fürchten. Es kann aber sein, dass dein SB dich einer Bewerbungsmaßnahme zuführen will. Gegen diese kann man jedoch gesondert vorgehen.

Was soll ich dann noch machen, wenn bereits so ein ZAF Anschreiben vorliegt?

Dann solltest du den Datenschützer deines Bundeslandes einschalten. Jene ZAF dürfte schwer in Erklärungsnot kommen, warum sie dein Anschreiben an das JC weitergeleitet hat, ohne vorher dein Einverständnis einzuholen.

Eine ausführliche Bewerbung (Mappe) enthält normalerweise ein Foto oder?

Wo steht das, dass eine Mappe ein Foto enthalten muss?

Was passiert dann mit den bisher angefallen Kosten? Habe glaube nicht nur den Beratungsschein in Höhe von 15€ bezahlt, sondern auch Gerichtskostenbeihilfe beantragt, bin mir mittlerweile sogar ziemlich sicher das ich dies getan habe.

Im Normalfall zahlt vor dem SG jede Seite ihre eigenen Kosten. Je nachdem wie dein VA aufgehoben wird, erhälst du einen Beschluss oder ein Urteil, in dem dann auch die Kostenfrage geklärt ist.
 

PostModern

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AW: Nächte Woche Termin beim JC trotz AUB + weitere Fragen

Zum Thema WUB findest du eine Menge Lesestoff hier im Forum. Lese dich bitte einmal selbst in diese Materie ein. Einen Anfang findest du in diesem Thread.
Ok, meine normale AUB sollte also langen, um nicht an dem besagten Termin teilzunehmen.

Solange es keine Negativbewerbung ist, brauchst du keine Sanktionen fürchten. Es kann aber sein, dass dein SB dich einer Bewerbungsmaßnahme zuführen will.
Sollte ich dennoch meinem SB sagen, das eine ZAF so eine Bewerbung erhält und eine normale Firma bekommt eine richtige Bewerbung? Ich möchte weder so ein ZAF Anschreiben auf ALLE Firmen beziehen, noch das ich 2 veschiedene Anschreiben parat habe. Wie erkläre ich das am besten meinem SB ? Wenn ich das ZAF Anschreiben auf alle Firmen beziehe, dann ist mir eine Maßnahme sicher. Obwohl ich ja richtige Anschreiben schreiben kann, nur halt keinen ZAF .

Wo steht das, dass eine Mappe ein Foto enthalten muss?
Nirgends, bin halt immer davon ausgegangen, das bei einer 5€ Bewerbung immer ein Foto dabei zu sein hat.

Im Normalfall zahlt vor dem SG jede Seite ihre eigenen Kosten. Je nachdem wie dein VA aufgehoben wird, erhälst du einen Beschluss oder ein Urteil, in dem dann auch die Kostenfrage geklärt ist.
Genau das ist meine Sorge, nicht das ich dann die 15€ (Anwalterstgespräch) + Nebenkosten + Gerichtskostenbeihilfe zahlen muss, nur weil es zu keiner Entscheidung kam, weil mein SB einfach eine neue EGV veranlasst hat.
 

Doppeloma

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AW: Nächte Woche Termin beim JC trotz AUB + weitere Fragen

Hallo PostModern, :welcome:

Mein SB möchte eine neue EGV mit mir abschließen aber über meine aktuelle EGV -VA die schon seit ca einem Jahr beim SG liegt, sich ein Anwalt (hat nur Beratungsgutschein) darum kümmert, ist es noch zu keinem Ergebniss gekommen.

Wie lange war / ist denn der EGV -VA gültig (gewesen) ...???

Das ist hier erst mal die Frage und nicht wie lange der schon am Gericht liegt, weswegen liegt der denn konkret am Gericht ???

Ein Widerspruch muss ja vom JC innerhalb 3 Monaten entschieden sein, so ganz nachvollziehbar ist das nicht mit deinem VA am Gericht ...

Was passiert wenn mein SB einfach eine neue EGV abschließt?

Wie soll das gehen, eine EGV ist ein Vertrag und dazu gehören immer (mindestens) 2 "Vertragspartner", die diesen Vertrag auch miteinander abschließen wollen ...

Dein SB kann also nicht einfach (so ganz alleine) eine EGV abschließen, wenn der genannte VA noch gültig sein sollte ("bis auf Weiteres" ist ja sehr beliebt inzwischen) ... dann brauchst du vor einer Entscheidung dazu auch keine neue EGV abschließen (wollen) und ein weiterer "Ersatz-VA " wäre auch nicht zulässig. :icon_evil:

Denn es KANN immer "nur EINEN" (VA =Bescheid) geben der gültig sein soll ...
Du brauchst aber auch deinen SB nicht zu informieren was er tun muss, das sollte er selber am Besten wissen, dafür wird er doch bezahlt ... :idea:

Muss ich dann für die bisherigen Anwaltskosten die für meinen alten VA entstanden sind selbst aufkommen?

Viel Ahnung hast du nicht von dem was du da tust und was da überhaupt gerade passiert (oder eher nicht passiert) am Gericht, ODER ???

Genau das ist meine Sorge, nicht das ich dann die 15€ (Anwalterstgespräch) + Nebenkosten + Gerichtskostenbeihilfe zahlen muss, nur weil es zu keiner Entscheidung kam, weil mein SB einfach eine neue EGV veranlasst hat.

Die 15 € sind für die Beratungshilfe bei einem Widerspruch , dafür macht kein Anwalt ansonsten ernsthaft eine Beratung ... das Geld für seine Arbeit bekommt er dann später aus der "Staatskasse" ...

Wenn du keine (separate) Erklärung unterschrieben hast beim Anwalt, dass du bestimmte Kosten noch bezahlen wirst, dann kann es auch keine für dich geben, EGAL wie das am Ende ausgehen wird.

Am Sozialgericht gibt es auch keine "Gerichtskosten-Beihilfe", da musst du PKH (Prozesskosten-Hilfe ) beantragen wenn du von einem Anwalt vertreten werden willst, ansonsten kostet das NICHTS extra ... (von Papier und Porto für die nötigen Schreiben mal angesehen), der Anwalt bekommt sein Geld (nach Bewilligung der PKH durch das Gericht) auch wieder aus der "Staatskasse" ...

Auch wenn ich nicht Bettlägerig bin, muss ich nicht zu dem Termin? Bitte um einen §.

Dafür gibt es KEINEN § (AU ist "ein wichtiger Grund"), aber wenn der SB möchte, dass du trotz AU zum Meldetermin erscheinen sollst, dann muss ER dir die §§ nennen können, wo das von dir verlangt wird.

Zudem ist völlig EGAL was er dazu so "sagt", wenn es nicht in der Einladung auch gefordert wird, im § 309 SGB III steht jedenfalls so was nicht drin ... und hinten auf den Einladungen ist ja nicht ganz grundlos ein Feld, wo man sich u. A. auch wegen AU entschuldigen kann.

Weil bisher wurde mir das vom JC so gesagt, das ich dann eine Bescheinigung über Bettlägerigkeit benötige. Weil wegen z.B einer leichten Krippe kann man dennoch seinen Termin wahrnhemen.

Was du konkret hast geht den SB schon mal gar nichts an, also kann er auch nicht entscheiden dürfen, ob du zum Termin kommen musst weil du (aus seiner persönlichen Sicht) nicht "Bettlägerig" bist ... :icon_evil:

Eine "Krippe" ist eine Betreuungseinrichtung (KiTa) für Kleinkinder bis 3 Jahre aber wenn du den SB gerne mit allerlei ansteckenden Krankheiten "beglücken" möchtest, dann geh ruhig mit einer Grippe zum Termin ... und immer schön gezielt Richtung SB Schreibtisch niesen und husten ...

Wenn dir so richtig "spei-übel" wird ist sicher auch nicht so schlimm, der hat bestimmt irgendwo einen Papierkorb stehen ...

Für mehr Informationen dazu wurde dir ja schon der Hinweis gegeben dich weiter umzulesen, ich persönlich habe dieses Thema auch langsam "ÜBER" ...

Es gibt keine §§ dagegen ... es gibt aber auch keine dafür ... :icon_neutral:

MfG Doppeloma
 

PostModern

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Hallo Doppeloma :smile:

Wie lange war / ist denn der EGV -VA gültig (gewesen) ...???
Der ist bisher ca 1 Jahr und 4 Monate gültig

Das ist hier erst mal die Frage und nicht wie lange der schon am Gericht liegt, weswegen liegt der denn konkret am Gericht ???
Weil ich den als rechtswidrig empfand, wie jede EGV . Deshalb bin ich zum Anwalt und der hat sich halt was einfallen lassen. Sonst ging das auch immer viel schneller, die EGV wurde aufgehoben, es gab die nächsten Monate keine neue und dann ging irgendwann das Spiel wieder von vorn los.

Ein Widerspruch muss ja vom JC innerhalb 3 Monaten entschieden sein, so ganz nachvollziehbar ist das nicht mit deinem VA am Gericht ...
Der Widerspruch wurde auch schon längst vom JC abgeschmettert.

Wie soll das gehen, eine EGV ist ein Vertrag und dazu gehören immer (mindestens) 2 "Vertragspartner", die diesen Vertrag auch miteinander abschließen wollen ...
Mein SB macht immer was er will, den juckt das überhaupt nicht was ein Elo möchte. Das wurde dem Gericht auch mitgeteilt.

Dein SB kann also nicht einfach (so ganz alleine) eine EGV abschließen, wenn der genannte VA noch gültig sein sollte ("bis auf Weiteres" ist ja sehr beliebt inzwischen) ... dann brauchst du vor einer Entscheidung dazu auch keine neue EGV abschließen (wollen) und ein weiterer "Ersatz-VA " wäre auch nicht zulässig.
Ja meine aktuelle EGV -VA ist "bis auf Weiteres" gültig. Das war z.B. ein Punkt was der Anwalt an dem VA bemängelt hat.

Wie mach ich das da jetzt am besten? Meinen SB mitteilen das ich wegen Krankheit nicht komme und er auch keine neue EGV abschließen brauch, da es ja noch eine gültige EGV -VA gibt?
Wenn ich nichts wegen der EGV sage und irgendwann ein Termin beim JC habe, was soll ich dann dem SB sagen wenn er will das ich eine neue EGV unterschreibe? Unterschreiben tu ich da eh nichts sofort, nehme die EGV ´s immer 14 Tage zur Prüfung mit heim.

Wenn mein SB jetzt einfach eine neue EGV beschließt, dann war alles was ich und mein Anwalt bisher gegen die aktuell gültige EGV -VA unternommen haben sinnlos. Habe auch noch mal geschaut, ich habe vom Gericht Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen. Wenn jetzt nun mein SB eine neue EGV abschließt, dann war nicht nur die ganze Arbeit umsonst, nein, dann muss ich auch noch wenn ich mal gut verdiene Gerichtskosten zurück bezahlen, für nichts. Poar das regt mich jetzt schon auf.

Viel Ahnung hast du nicht von dem was du da tust und was da überhaupt gerade passiert (oder eher nicht passiert) am Gericht, ODER ???
Nein, dass stimmt, deswegen habe ich auch einen Anwalt eingeschaltet.

Es gibt keine §§ dagegen ... es gibt aber auch keine dafür
Ok, die Sache ob ich mit AUB zum Termin muss ist geklärt, ich muss nicht und werde daher nächste Woche auch nicht zum JC gehen :smile:


Edit: Langt es übrigens auch zu wenn ich den Termin einen Tag vorher absage? Gibt es eine bestimmt Frist bis wann der Termin spätestens abgesagt werden muss?

Wie verhalte ich mich auch am besten wegen meinen 2 verschiedenen Anschreiben? Ich kann meinem SB ja schlecht sagen, bei Zwangsbewerbungen auf ZAF bekommen die das oben genannte Anschreiben und bei freiwilligen Bewerbungen gibt es ein ordentliches Anschreiben.
 
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letty32

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Hallo Doppeloma :smile:


Der ist bisher ca 1 Jahr und 4 Monate gültig

WOW :icon_eek:


Mein SB macht immer was er will, den juckt das überhaupt nicht was ein Elo möchte.

Kenn ich, hab auch so eine tolle SB -.-
Aber ich konnte bis jetzt beide EGV 's per VA abschmettern!

Wie mach ich das da jetzt am besten? Meinen SB mitteilen das ich wegen Krankheit nicht komme und er auch keine neue EGV abschließen brauch, da es ja noch eine gültige EGV -VA gibt?
Wenn ich nichts wegen der EGV sage und irgendwann ein Termin beim JC habe, was soll ich dann dem SB sagen wenn er will das ich eine neue EGV unterschreibe? Unterschreiben tu ich da eh nichts sofort, nehme die EGV ´s immer 14 Tage zur Prüfung mit heim.

Du sagst deinem SB garnichts, es ist nicht deine Aufgabe ihn darüber aufzuklären, dass die "neue" EGV nicht gültig ist, da du ja eine gültige hast (das hat meine SB nämlich auch versucht)...
Der denkt, du hast keine Ahnung, er zielt darauf, dass du zu viel Angst hast vor einer Sanktion hast(die es auch nicht geben kann, nur weil du nicht unterschreibst) und die "neue" EGV einfach unterschreibst!!!
Pack die EGV ein, sag du möchtest sie prüfen und geh nach Hause... entweder bekommst du eine Aufforderung sie endlich unterschrieben abzugeben, die EGV kommt per VA oder der SB ist so schlau und hat gemerkt, dass du weisst, dass die "neue" EGV ungültig ist!

Wenn mein SB jetzt einfach eine neue EGV beschließt

Wie gesagt, kann er machen, aber er wird nicht weit damit kommen, weil er erst die gültige "EGV " aufheben muss... (das sagst du ihm aber nicht)
Widerspruch wenn eine "neue" EGV per VA ins Haus flattert!


Edit: Langt es übrigens auch zu wenn ich den Termin einen Tag vorher absage? Gibt es eine bestimmt Frist bis wann der Termin spätestens abgesagt werden muss?

Also ich hab einen Tag vorher die Absage gefaxt!
Aber vielleicht gibt es da ja wirklich eine Frist?!
 

PostModern

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AW: Nächte Woche Termin beim JC trotz AUB + weitere Fragen

Weil diese EGV -VA schon lange gültig ist?

Der denkt, du hast keine Ahnung, er zielt darauf, dass du zu viel Angst hast vor einer Sanktion hast(die es auch nicht geben kann, nur weil du nicht unterschreibst) und die "neue" EGV einfach unterschreibst!!!
Das ist ja schon das Kuriose. Viele Jahre habe ich schon keine EGV mehr unterschrieben, warum sollte mein SB dann denken, die neue EGV unterschreibt der bestimmt?

Wenn ich jetzt nicht zum Termin gehe, ich bekomme die neue EGV zugeschickt, unterschreibe nicht und dann kommt eine EGV -VA . Dann muss ich mich auch nur an meine alte gültige EGV -VA halten? Ich habe auch noch nie ein EGV Aufhebungsschreiben erhalten, wie sieht das überhaupt aus? Bisher gab es einfach immer eine neue EGV ohne die alte aufzuheben.

Widerspruch wenn eine "neue" EGV per VA ins Haus flattert!
In dem Widerspruch dann einfach angeben, das die neu EGV nicht gültig ist, da die alte EGV noch nicht aufgehoben wurde?

Also ich hab einen Tag vorher die Absage gefaxt!
Ein Tag vorher wird schon noch passen aber ich glaube kaum das man 1h vor dem Termin einfach die Absage am Thresen ohne Folgen abgeben darf. Bis die Absage dann beim SB ist, dauert es ja auch eine Weile oder wie funktioniert das heute? Jetzt tun die ja alles einscannen, da könnte es schneller gehen.
 

letty32

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AW: Nächte Woche Termin beim JC trotz AUB + weitere Fragen

Weil diese EGV -VA schon lange gültig ist?

Bei mir ist die EGV immer auf 6 Monate begrenzt!


Das ist ja schon das Kuriose. Viele Jahre habe ich schon keine EGV mehr unterschrieben, warum sollte mein SB dann denken, die neue EGV unterschreibt der bestimmt?

Denk ich bei meiner SB auch immer!


Wenn ich jetzt nicht zum Termin gehe, ich bekomme die neue EGV zugeschickt, unterschreibe nicht und dann kommt eine EGV -VA . Dann muss ich mich auch nur an meine alte gültige EGV -VA halten? Ich habe auch noch nie ein EGV Aufhebungsschreiben erhalten, wie sieht das überhaupt aus? Bisher gab es einfach immer eine neue EGV ohne die alte aufzuheben.

Richtig, da du die neue EGV per VA nicht unterschreiben wirst (nur dann ist sie nämlich gültig und die alte EGV somit beendet), bleibt weiterhin die "alte" EGV bestehen und du musst dich nur daran halten, was in der alten EGV steht!

Einmal stand nur drin, dass die EGV per VA aufgehoben ist und beim anderen Mal, dass die EGV per VA aufgehoben ist, weil sie die alte zu dem Zeitpunkt noch gültige EGV nicht aufgehoben hat!


In dem Widerspruch dann einfach angeben, das die neu EGV nicht gültig ist, da die alte EGV noch nicht aufgehoben wurde?

Mein Widerspruch lautete so (wurde mir aufgesetzt):

"Gegen den am 12. Oktober 2017 erlassenen Verwaltungsakt als Ersatz einer Eingliederungsvereinbarung legen ich hier mit ausdrücklich Widerspruch ein.

Begründung:
Der o.g. Verwaltungsakt wurde willkürlich und einseitig erlassen, obgleich noch eine rechtswirksame und laufzeitgültige Eingliederungsvereinbarung besteht, die weder mit einer vollständigen und rechtlich zulässig ermessensfehlerfreien Begründung aufgehoben, noch gekündigt oder sonst irgendwie aufgelöst, wurde. Alleine die rein persönlichen Wünsche der erlassenen Sachbearbeiterin stellen keinerlei rechtlich zulässige vollständig ermessensfehlerfreie Begründung dar, um einen neuen Verwaltungsakt zu erlassen, ohne über zuvor die tatsächlichen Inhalte (siehe Ausführung im Begleitschreiben zu: Abänderung einer EGV ) eine zuvor angebotenen Eingliederungvereinbarung eine Verhandlung und Prüfung zuzugestehen.
Der vorstehend genannte Verwaltungsakt ist daher unverzüglich und bei Klagmeidung zu Ihren vollumfänglichen Rechts-und Kostennachteilen aufzuheben und sodann auch umgehend als aufgehoben zu bescheiden!"


Da ich kein Experte bin und selbst noch viel Unterstützung im Forum benötige, warte noch andere Antworten ab :)
 

PostModern

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Bei mir ist die EGV immer auf 6 Monate begrenzt!
Das war bei mir am Anfang auch so und irgendwann kam dann "bis auf Weiteres". Liegt vl auch daran, dass das JC gesehen hat, das die mich nicht mehr so schnell losbekommen und die somit weniger Arbeit mit mir haben. Als die EGV früher noch 6 Monate gültig war, musste ich mindestens 2x im Jahr zum JC und seitdem die "bis auf Weiteres" gültig ist, muss ich nur noch 1x im Jahr da hin. Bin auch froh wenn ich da nur so wenig wie möglich hin muss.
Hat also auch seine Vorteile wenn die EGV "bis auf Weiteres" gültig ist.

Denk ich bei meiner SB auch immer!
Klar die haben auch 200/300 Leute zu bedienen aber die wenigstens machen so einen Stress wie wir. Was schätzt du wie hoch die Quote von den Unterschrift Verweigerern ist? Ich denke mal max 10%. Somit sollte man sich eig seine Pappenheimer merken können. Außerdem gibt es auch noch ein VerBIS wo alles über den ELO notiert ist.

Richtig, da du die neue EGV per VA nicht unterschreiben wirst (nur dann ist sie nämlich gültig und die alte EGV somit beendet), bleibt weiterhin die "alte" EGV bestehen und du musst dich nur daran halten, was in der alten EGV steht!
Ok, was mach ich wenn das eine bessere EGV wird? Unterschreibe trotzdem nicht aber ich könnte meinem SB den Hinweis geben, dass noch eine alte EGV -VA erstmal aufgehoben werden muss. Wäre ja dumm wenn ich eine bessere EGV nicht haben möchte.

Begründung:
Der o.g. Verwaltungsakt wurde willkürlich und einseitig erlassen, obgleich noch eine rechtswirksame und laufzeitgültige Eingliederungsvereinbarung besteht, die weder mit einer vollständigen und rechtlich zulässig ermessensfehlerfreien Begründung aufgehoben, noch gekündigt oder sonst irgendwie aufgelöst, wurde. Alleine die rein persönlichen Wünsche der erlassenen Sachbearbeiterin stellen keinerlei rechtlich zulässige vollständig ermessensfehlerfreie Begründung dar, um einen neuen Verwaltungsakt zu erlassen, ohne über zuvor die tatsächlichen Inhalte (siehe Ausführung im Begleitschreiben zu: Abänderung einer EGV ) eine zuvor angebotenen Eingliederungvereinbarung eine Verhandlung und Prüfung zuzugestehen.
Der vorstehend genannte Verwaltungsakt ist daher unverzüglich und bei Klagmeidung zu Ihren vollumfänglichen Rechts-und Kostennachteilen aufzuheben und sodann auch umgehend als aufgehoben zu bescheiden!"
Ja gut da steht ja schon noch ein bisschen mehr. Würde in meinem Fall bestimmt auch schon wieder anders aussehen.
 

letty32

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Das war bei mir am Anfang auch so und irgendwann kam dann "bis auf Weiteres". Liegt vl auch daran, dass das JC gesehen hat, das die mich nicht mehr so schnell losbekommen und die somit weniger Arbeit mit mir haben. Als die EGV früher noch 6 Monate gültig war, musste ich mindestens 2x im Jahr zum JC und seitdem die "bis auf Weiteres" gültig ist, muss ich nur noch 1x im Jahr da hin. Bin auch froh wenn ich da nur so wenig wie möglich hin muss.
Hat also auch seine Vorteile wenn die EGV "bis auf Weiteres" gültig ist.

Ich muss alle 3 Monate antanzen, im August musste ich DREIMAL hin, wegen sinnlosen Gesprächen... Ende August war es dann auch so weit, das ich einen Zusammenbruch hatte und seitdem AU bin!
War ja auch Ende Januar beim äD (war im Grunde fürn *****, weil die Frau meine psychischen Probleme für Einbildung hielt und von Anfang an befangen war)...
Nun hab ich einen Termin, aber bei einer anderen SB ... aber ich bin immer noch AU !

wie hoch die Quote von den Unterschrift Verweigerern ist? Ich denke mal max 10%.

Zu wenige wissen, das sie nicht sanktioniert werden können wenn sie nicht unterschreiben, leider!


Ok, was mach ich wenn das eine bessere EGV wird?

Nimm die EGV mit, lass sie hier prüfen und wenn sie wirklich besser ausfällt und du dich daran binden möchtest, dann unterschreib!


Ja gut da steht ja schon noch ein bisschen mehr. Würde in meinem Fall bestimmt auch schon wieder anders aussehen.

Bei mir ging es auch noch darum, das sie auf einmal die Stellenanzeigen zu meinen Bewerbungen sehen wollte, sie hat mir vorgeschrieben, in welchen Bereichen ich mich NUR noch bewerben darf (nur Verkauf, Kosmetikerin, neue Ausbildung mit 33 und Lagerarbeit sowie im Büro, wo man keinerlei Fähigkeiten benötigt) und sie wollte meine kompletten Arbeits- und Schulzeugnisse (die sie nichts angehen)... auf gut deutsch, diese EGV wäre für mich schlechter ausgefallen als die gültige EGV !
 

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Ich muss alle 3 Monate antanzen, im August musste ich DREIMAL hin, wegen sinnlosen Gesprächen...
Die wollen es halt den ELO´s so ungemündlich machen wie möglich. Damit sich der ELO sagt, ich nehme jeden prekären Job an, nur um nicht mehr zum JC zu müssen.

Ende August war es dann auch so weit, das ich einen Zusammenbruch hatte und seitdem AU bin!
Das tut mir leid, kenne sowas, schade das man so mit den Leuten umspringen muss ...

Zu wenige wissen, das sie nicht sanktioniert werden können wenn sie nicht unterschreiben, leider!
Es ist aber auch nicht leicht, das Wissen unter das große Elo Volk zu bringen.

Nimm die EGV mit, lass sie hier prüfen und wenn sie wirklich besser ausfällt und du dich daran binden möchtest, dann unterschreib!
Ich gehe gar nicht zu dem Termin, bin noch mindestens bis April AU . Entweder mein SB schickt mir eine neue EGV oder es bleibt so lang, bis ich wieder gesund bin.

sie hat mir vorgeschrieben, in welchen Bereichen ich mich NUR noch bewerben darf (nur Verkauf, Kosmetikerin, neue Ausbildung mit 33 und Lagerarbeit sowie im Büro, wo man keinerlei Fähigkeiten benötigt)
Wie oben schon genannt, denen ist das egal in welchen prekären Job du gehst, hauptsache weg vom JC .


Mein SB möchte ja, wenn er mich mal wieder zu Gesicht bekommt, ausgedruckte Bewerbungsunterlagen haben.

1.
Geht das JC überhaupt mein Anschreiben etwas an? Den Lebenslauf können Sie ja bekommen und Zeugnisse, obwohl diese eh schon im JC vorliegen.


2.
Darf ich meinem SB die ausgedruckten Dokumente in Rechnung stellen?


3.
Falls mein SB überhaupt mein Anschreiben einsehen darf, wie verhalte ich mich am besten mit meinen 2 besagten Anschreiben? Da gibt es eig auch nur 3 Möglichkeiten

1. Wenn ich dem nur das ordentliche Anschreiben zeige, bekomme ich Probleme wenn er mir das Gegenteil nachweisen kann.

2. Falls ich dem nur das oben genannte ZAF Anschreiben (was meistens zum Einsatz kommt) zeige, dann könnte der SB erst mal ein Sanktionsversuch starten wegen Negativbewerbung und eine Bewerbungsmaßnahme wäre auch sicher.

3. Was wohl das "dümmste" wäre, wenn ich dem es so erzähle wie es ist. ZAF bekommen das oben genannte Anschreiben und freiwillige Bewerbungen an normale Firmen bekommen ein ordentliches Anschreiben, dieses wurde auch schon vom JC geprüft und es gab nichts zu beanstanden.
 

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Geht das JC überhaupt mein Anschreiben etwas an? Den Lebenslauf können Sie ja bekommen und Zeugnisse, obwohl diese eh schon im JC vorliegen.

Deinen SB gehen deine originalen verschickten Unterlagen nichts an. Es reicht daher aus, wenn du Vorlagen vorzeigst, aus denen du deine Anschreiben erstellst. Deinen Lebenslauf an sich sollte dein SB bereits in Verbis erfasst haben, also welche Arbeitsstationen du bisher absolviert hast. Zeugnisse sind nicht vermittlungsrelevant. Du musst daher keine Zeugnisse vorzeigen.

2.
Darf ich meinem SB die ausgedruckten Dokumente in Rechnung stellen?

Du kannst es versuchen. Als Betrag könntest du pro Blatt 0,50 EUR veranschlagen.

1. Wenn ich dem nur das ordentliche Anschreiben zeige, bekomme ich Probleme wenn er mir das Gegenteil nachweisen kann.

Dann wäre dies ein Verstoß gegen den Datenschutz. Wie soll dein SB legal an ein Originalschreiben kommen, das du an eine ZAF verschickt hast?

2. Falls ich dem nur das oben genannte ZAF Anschreiben (was meistens zum Einsatz kommt) zeige, dann könnte der SB erst mal ein Sanktionsversuch starten wegen Negativbewerbung und eine Bewerbungsmaßnahme wäre auch sicher.

Dein SB müsste dann aber auch konkret belegen, dass ein Schreiben von dir eine Negativbewerbung ist. Dazu müsste er aber das Originalschreiben besitzen. Dies geht aber legal nicht.

Zudem kann man gegen Maßnahmen vorgehen. Dazu gibt es hier ein Unterforum.
 

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Deinen SB gehen deine originalen verschickten Unterlagen nichts an. Es reicht daher aus, wenn du Vorlagen vorzeigst, aus denen du deine Anschreiben erstellst.
Wenn ich das dem so sage, dann kann er sich gleich denken das da was nicht koscher ist.
Wie soll eine Vorlage für dich aussehen? Auch das gute Anschreiben ist schon eine Vorlage an sich, da werden nur die Adressdaten geändert, wie auch bei dem ZAF Anschreiben.

Du kannst es versuchen. Als Betrag könntest du pro Blatt 0,50 EUR veranschlagen.
Wenn dann muss das schon sicher sein das dass einem zusteht und 50 Cent für eine Seite ist ganz schön viel, selbst wenn es die gibt. Dann sind 50 Cent zu beantragen auch ganz schön peinlich. 2/3€ wäre schon was anderes. Wenn ich Fahrtkosten zum Termin dahin beantrage, dann sind die auch nicht viel mehr.

Dann wäre dies ein Verstoß gegen den Datenschutz. Wie soll dein SB legal an ein Originalschreiben kommen, das du an eine ZAF verschickt hast?
Hab dir doch vorhin ein Beispiel genannt, wie sehr sich hauptsächlich ZAF an den Datenschutz halten. Kein Wunder wenn der Datenschutz dann eh nichts macht.
Schon eine ZAF die den Datenschutz nicht so genau nimmt, wäre ein Problem für mich. Was würde passieren wenn das rauskommt?

Dein SB müsste dann aber auch konkret belegen, dass ein Schreiben von dir eine Negativbewerbung ist.
Das ZAF Anschreiben was oben ist, ist an sich keine Negativbewerbung? Aber wenn rauskommt das es ein Anschreiben gibt, was fast eine Seite voll ist und ein Anschreiben mit paar Zeilen, dann sieht man ja das es ein positives und ein negatives Anschreiben gibt.

Zudem kann man gegen Maßnahmen vorgehen.
Ja mit einem hohen Risiko das dass SG nicht meiner Meinung ist und wenn man dann nicht zur Maßnahme hingeht, ist die Sanktion sicher. Wenn man so eine Bewerbungsmaßnahme antritt, dann geht die meist 4-6 Wochen. Bis das SG entschieden hat, ist die Maßnahme vorbei und mal ehrlich, welches SG würde hinter mir stehen, bei meinem ZAF Anschreiben?
 

letty32

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Ich persönlich empfinde diese ZAF Bewerbung nicht als Negativbewerbung...
Du hast sie nur nicht so ausgeschmückt wie bei einem anderen Job!
Keine Rechtschreibfehler, keine gesundheitlichen Einschränkungen usw... sowas sind für mich Punkte, die als Negativ ausgelegt werden könnten... aber das sehen Andere vielleicht anders!
Ich hab selbst zwei verschiedene Anschreiben, einmal ZAF und einmal für richtige Firmen... aber ich bewerbe mich nicht mehr bei ZAF 's...

Wenn eine Massnahme kommt, bist du halt AU !
 

PostModern

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Ich persönlich empfinde diese ZAF Bewerbung nicht als Negativbewerbung...
Denke ich auch nicht, zumal ich die Vorlage hier im Forum aufgegriffen habe und zu dieser Vorlage hatte soweit ich noch weiß, keiner etwas negatives zu berichten.

Was aber so gut wie Fakt ist, diese Bewerbung wird meinem SB nicht langen.

Ich hab selbst zwei verschiedene Anschreiben, einmal ZAF und einmal für richtige Firmen...
Könnte mir vorstellen das hier viele Leute 2 verschiedene Anschreiben haben und diese bitte ich, sich mal zu äußern wie ihr dies mit eurem SB anstellt.

aber ich bewerbe mich nicht mehr bei ZAF 's...
Dürfte ich deinen Grund dafür erfahren? Wie machst du das bei VV ´s an ZAF ?

Wenn eine Massnahme kommt, bist du halt AU !
Wenn man nicht gerade wirklich üble Krankheiten hat, welcher Allgemeinarzt schreibt einen dann schon über Wochen oder sogar Monate am Stück krank? Das klappt vl mal 1 oder 2 Wochen am Stück.
Wenn man nur AU macht, wenn man in eine Maßnahme soll, ohne sich anderweitig zu wehren, dann wird das deinen SB kaum stören. Schließlich bist während einer Maßnahme aus der Statistik und wenn man AU ist genauso.
 
E

ExUser 2606

Gast
Oft steht das mit den Bewerbungsunterlagen auch nur standardmäßig in den Einladungen und im Termin wird dann gar nicht danach gefragt.

Ich habe immer jedes Anschreiben individuell formuliert, von daher könnte ich sowas auch nur als Beispiel mitbringen. Auch beim Lebenslauf gibt es bei mir individuelle Anpassungen Un dann das ganze noch wahlweise auf deutsch oder englisch. Das hab ich der AfA SB genau so gesagt und Antwort war:“Bewerbungstraining brauchen Sie nicht.”
 

PostModern

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Oft steht das mit den Bewerbungsunterlagen auch nur standardmäßig in den Einladungen und im Termin wird dann gar nicht danach gefragt.
Hatte bisher sowas noch nie da stehen. Darauf möchte ich mich nicht verlassen, dass dann im SB Gespräch doch nicht nach den Unterlagen gefragt wird. So leicht möchte ich es dem JC nicht machen mich zu sanktionieren.

Ich habe immer jedes Anschreiben individuell formuliert, von daher könnte ich sowas auch nur als Beispiel mitbringen. Auch beim Lebenslauf gibt es bei mir individuelle Anpassungen Un dann das ganze noch wahlweise auf deutsch oder englisch.
Hattest du auch für ZAF ordentliche, individuelle Bewerbungen geschrieben?
Klingt auch so als ob du dich auf einen "höherwertigen" Beruf bewirbst. Bewerbe mich nur auf einen normalen Job wie z.B. Koch, Maler, Tischler etc.

Geht außerdem nicht irgendwann nach hunderten Bewerbungen die Individualität verloren?
 
E

ExUser 2606

Gast
Ich habe mich noch nie bei einer ZAF beworben. Als Rollstuhlfahrerin ist das ziemlich sinnfrei, der Dispo müsste ja bei jedem Kunden erstmal schauen ob barrierefrei.00

Meine SB sagte mir sofort, dass es in der jobboerse nichts fuer mich gibt und ich woanders schauen soll es ging um Projektassistenz.

Klar nach 100 Bewerbungen wiederholt sich das, aber die muss man ja erstmal schreiben.

In der Praxis habe ich das Anschreiben aus Textbausteinen zusammengebaut und die dann evtl auch noch angepasst.

So hatte ich beispielsweise 3 verschiedene Einleitunssaetze, 4 verschiedene Schlussaetze und so weiter. Das ist individuell und trotzdem zeitsparend. Man kann mit Textbausteinen auch so arbeiten, dass das keiner merkt. Wenn man eine schöne Formulierung gefunden hat, warum die nicht mehrfach verwenden, wenn es passt?
 

PostModern

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Ach so Gast dann kann ich das gut nachvollziehen.

Klar nach 100 Bewerbungen wiederholt sich das, aber die muss man ja erstmal schreiben.
Über die bin ich schon weit hinaus.


Ist es nun verboten, ohne Zustimmung der AG die Antwortschreiben/Absagen auf eine Bewerbung dem JC zukommen zu lassen?
 

alpha

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Ja, das ist es, denn das wäre ein Verstoss gegen den Datenschutz.

Kommt drauf an... denn wenn es ein Stellenvorschlag aus der Jobbörse ist, dann wurde ja quasi von der Firma eingewilligt und diese können auch Rückmeldungen per Formular über Deine Bewerbung an das MC / AA senden (müssen sie aber nicht).

Bei Bewerbungen außerhalb von "Vorschlägen" des Amtes, dann mag das schon stimmen.
 

Sowhat

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Da die Überschrift zu meinem Anliegen passt und ich mit eigenen Threads nie durchkomme auf die "neue Beiträge" Seite hier meine Frage.
Ich bin seit über einem Jahr AU geschrieben von meinem Psychiater (Depressionen Panikattacken..) im vier Wochen Turnus. So will es laut Arzt das JC , länger darf er nicht am Stück krankschreiben. Das ist hier in Bayern wohl so.
Nun bekam ich letzte Woche einen Meldetermin beim JC wegen beruflicher Situation. Ich bekam am Montag meine fortlaufend AU und schickte diese an diesen neuen SB (neuer SB deshalb wohl der Termin) mit dem Ankreuzformular per Einschreiben. WUB war da noch nicht verlangt.
Nun bekam ich heute einen mit Marker gekennzeichneten Brief, dass eine AU nicht ausreichen würde und ich eine WUB beibringen muss, dem Arzt würden 5,36€ dafürgezahlt falls nötig.
Mein Psychiater schreibt sowas leider nicht, weigert sich und meint mit Panikattacken und Sozialphopie und Depris könne man schon zum JC . Er verordnete mir dann für den Notfall Tavor.
Nun meine Frage: Wenn ich nun hingehe zum JC , ruhiggestellt oder auch nicht, stellt das nicht jede Krankmeldung ad absurdum und man kann dann damit rechnen wieder alle zwei Wochen zum JC zitiert und auch trotz AUs in Maßnahmen gesteckt zu werden?
Was sollen diesess WUBs? Entweder ich bin krank oder nicht und man ist doch nicht nur Unfähig dahin zu gehen, wenn man beide Beine oder Arme gebrochen oder 40 Grad Fieber hat?
Ich habe solche Angst trotz AUs wieder in solche sinnlose Maßnahme gesteckt zu werden. Bin Ü55 und schwerbehindert und "unter 6 Stunden arbeitsfähig" lt. Gutachten.
Würde mich sehr freuen über eine Antwort und Entschuldigung dem TE , dass ich dazwischen grätsche.
 
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