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Habe in aEKS keine Ausgaben oder Ähnliches angegeben. JC möchte nun diese Null-Ausgaben/-Entnahmen überprüfen.
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Ich "erwirtschafte" nicht mehr als ein schlechteres Taschengeld und habe in der abschließenden EKS keine Ausgaben, Aufwendungen oder sonstiges Abzugsfähiges angegeben.
Nun sollte ich zur Überprüfung meiner Mini-Einnahmen Kontoauszüge einreichen.
Das habe ich zähneknirschend getan - teilgeschwärzt, versteht sich.
Mein SB versuchte, mich mit diesen teilgeschwärzten Dingern quasi wieder nach Hause zu schicken.
Die Schwärzungen würden nicht akzeptiert werden. Ich solle morgen/in den nächsten Tagen mit unbearbeiteten Kontoauszügen wieder kommen - Begründung:
Die "Selbständigen-Abteilung" des JC müsse meine "geschäftlichen" Ausgaben überprüfen können, das ginge nicht mit derart teilgeschwärzten Kontoauszügen.
Gibt's das ?!?
Dass sie evtl. verschwiegene Einnahmen checken wollen und müssen, kapier' ich ja. - Aber "verschwiegene Ausgaben"?
[Wird das JC demnächst einen Porsche beanstanden, den ich gar nicht habe?]
"Überprüfung von Null-Ausgaben" - ich versteh's einfach nicht.
Könnte mich bitte einer von euch aufklären?
Das wäre nett.
Et jibbt nix wat et nit jibbt
Schlimm ist es immer wieder zu hören, dass viele SBs in Sachen Selbstständige sich im Tal der Ahnungslosen befinden.
Was genau hättest du denn geschwärzt? Da gibt es schon bestimmte Vorgaben.
Nichtsdestotrotz wenn du keine geschäftlichen Ausgaben hattest, die du geltend machst, was ja auch deine Bedürftigkeit erhöhen würde, sollte man meinen, das JC könnte hier zufrieden sein.
Ich bilde mir ein, ich habe mit Sinn + Verstand geschwärzt:
GANZ geschwärzt habe ich gar nix, auch keine Abbuchungen unter 50 EUR.
Bei Haben-Buchungen habe ich Kundennr., Verarbeitungsziffern sowie 1 x einen Klarnamen auf "Herr K" (Privatverkäufer) geschwärzt. Bei "Herrn K" ist im Verwendungszweck aber "Rücksendung Feuerwehrauto" lesbar.
[Wenn die SBs der Selbständigen-Abteilung kurz zurückblättern, wird ihnen eine teilgeschwärzte Abbuchung für "Herr K" mit einem lesbaren (Teil-) Verwendungszweck "Feuerwehrauto" auffallen.]
Ich habe in dem Zeitraum "blöderweise" viel bei "kauf-hier!-Gebrauchtes-günstig.würg" eingekauft. Deshalb habe ich in den offengelegten Sammelüberweisungen viiieeele Klarnamen, IBAN-Nrs. und Verwendungszwecke unkenntlich gemacht - bei den Klarnamen der Privatverkäufer habe ich z. B. "Frau X" stehen gelassen, die Verwendungszwecke sind komplett geschwärzt.
Empfänger habe ich nie ganz unkenntlich gemacht. Ich hatte Horror, dass dadurch noch Ermittlungsbedarf wegen "Vermögensanhäufung" entstehen könnte. - Da habe ich u. a. so Dinger wie "Baums", "Hana B", "Staude" oder "QE R" lesbar gelassen.
Für einen (innerlichen) Brüller hat mein SB gesorgt, als er meinte, die Stromabschläge dürfe ich nicht schwärzen, das könne man dann doch gar nicht mehr lesen.
Bei meinen Stromabschlägen hatte ich "Elektrizitätswerk, Abschlag November 2018, Betrag, Wertstellungs- und Buchungsdatum" komplett stehengelassen. - Ich hatte "nur" den genauen Namen des E-Werks geschwärzt, weil ich mir immer noch einbilde, dass dieser Name etwas über meine "Weltanschauung" (vergl. DSGVO Art. 9 Abs 1 ) sagt, wenn da vllt "Greenpeace" steht.
Und wenn das von mir sooo unleserlich gemacht wurde, woher wusste mein SB sofort, dass es Stromabschläge waren?
Bei Barabhebungen an Geldautomaten habe ich trotzig den Standort der Automaten geschwärzt.
Ich hatte die vage Hoffnung, dass ich mich OHNE erhärteten Verdacht des JCs auf ständige Ortsabwesenheit und NUR im Hinblick auf die Überprüfung meiner in der aEKS angegebenen Einnahmen auf die DSGVO Art. 4 Abs 1 ("Standortdaten") berufen könnte.
Wertstellungs- und Buchungsdaten sowie Geldbeträge habe ich nicht angefasst.
Wie unrechtmäßig oder vertretbar sind meine vorgenommenen Schwärzungen?
Immer wieder stellt sich in der Praxis die Frage, ob bzw. in welcher Form Jobcenter Kontoauszüge von Antragstellern erheben dürfen. Die Frage ist deshalb so relevant, weil Kontoauszüge teilweise sehr sensible Daten enthalten können, etwa besondere Warenbezeichnungen, Hinweise auf Straf- und Bußgeldz
Na ja, manchmal sollte man sich schon fragen ob man trotzige Spielchen spielen oder einfach einen Sachverhalt klären will...
Zu der Frage warum ein SB verwirrt ist wenn ein Selbstständiger keine Ausgaben hat einfach mal dran denken, dass so ein SB (trotz der Annahmen Mancher hier im Forum) auch nur ein Mensch ist und sich vielleicht ganz platt denkt wie man denn ein Geschäft führt für das man keinerlei Waren oder Arbeitsmittel einkauft? Der will einfach nur die EKS verstehen.
Wenn du z.B. einen Internethandel hast und in dem Zeitraum halt nix eingekauft hast weil du Restbestände abverkaufst, dann schreib das doch einfach so in ne kurze Stellungnahme, gib die dem SB ab und das Problem ist erledigt.
Man muss sich das Leben nicht schwerer machen als nötig.
Dem JC oder anderen Dritten gehen Kunden- und Lieferantendaten schlichtweg gar nichts an. Warum ==> später.
Um den eventuellen Vorwurf einer Scheinselbständigkeit von vornherein entgegen zu wirken würde ich bei Klarnamen alles außer dem ersten und letzten Buchstaben schwärzen (M****r).
Warum haben das JC Kunden- / Lieferantendaten nicht zu interessieren?:
1. Das Finanzamt interessieren solche Daten auch nur bei einer Tiefenkontrolle und sonst nicht.
2. Haben wir in D immer noch einen Datenschutz einzuhalten:
Du müsstest deine Kunden und ggf. auch die Lieferanten darüber informieren, das Du deren Daten an das JC weitergibst und hierfür auch noch den Grund nennen. Dabei gibst Du natürlich deinen sozialen Status bekannt. Wer übernimmt denn die Kosten für die Benachrichtigung (Porto, Briefpapier etc), denn die gehören sicher nicht zu Deinem Geschäftsportfolio? Und wenn sich dann auf Grund Deiner Mitteilung Kunden / Lieferanten dazu entschließen den Geschäftsbetrieb mit Dir zu beenden, wer übernimmt dann diese Ausfälle?
Frag doch das JC mal, ob sie diese Kosten und Ausfälle übernehmen?
Uiii, vielen Dank für Euer Interesse und Eure Hilfsbereitschaft !!!
Also:
Wenn ich in der aEKS keine Ausgaben angegeben habe, gibt es offiziell auch keine zu überprüfen, ja?
Es sei denn, mein SB möchte meine aEKS tiefsinniger begreifen.
D i e s e n Diskussionsstrang und d a s Forum kannte ich noch nicht!
Danke dafür !!!
Nee, ich lebe in NRW und für mich ist KEINE Optionskommune zuständig.
Doof nur, dass ich für NRW nur ein Merkblatt für die Anforderung von Kto-Auszügen von der Optionskommune Wuppertal mit Stand vom Oktober 2013 gefunden habe.
Außerdem noch ganz allgemein den Text des BfDI.
Nein, dieser Zinnober lohnt sich nicht bis "kaum"!
Ich bin sehr dankbar, dass ich nicht in einem Park oder Hinterhof schlafen muss.
Und dafür, dass ich mir für gewöhnlich keine Kopfschmerzen machen muss, wie ich mein Essen bezahlen kann.
Doch Alg-II-Empfänger s i n d gesellschaftlich stigmatisiert, das kann man drehen und wenden wie man will.
Trotzdem möchte ich vor dem JC nicht meine persönlichen Einkäufe und meine Überzeugungen ausbreiten.
Klar haben sich die JC-Mitarbeiter das Sozialgeheimnis als Amtsgeheimnis auf die Fahnen geschrieben!
Dennoch wage ich es zu bezweifeln, dass sie wissen m ü s s e n , dass ich von dem mir unbekannten Privatmenschen Lieschen Schmidt sowohl eine gebrauchte Jacke als auch ein "Wehret-den-Anfängen"-Poster gekauft habe.
Ich hatte in der Vergangenheit Kleinstausgaben in der aEKS angegeben. Dann wurde mir klar, dass das Käse war, weil ihre Anerkennung doch nur abgelehnt wurde. Deshalb habe ich danach nichts evtl. Abzugsfähiges mehr in die EKSsen geschrieben.
Das hätte eh' keine Aussicht auf JC-Anerkennung gehabt und hätte später auch nicht mehr in Relation zu meinem Verdienst gestanden.
"Spielchen" möchte ich wirklich nicht treiben.
Ich bin doch nicht irre und werfe meinem SB womöglich noch süffisant grinsend den Federhandschuh hin!
Mein Trotz in dieser Sache kommt daher, dass mein kulanter SB aktuell eine aEKS erst öfters von mir verlangen musste, dann verständlicherweise genervt eine letzte Aufforderung mit PZU schickte, in der er jedoch vergaß, mir eine Abgabefrist zu setzen.
Da ich dann unglücklicherweise vergaß, ihm die aEKS "trotzdem" zeitnah einzureichen, begann er nach § 20 SGB X (siehe hier auch unter "6.", Randstichwort "Amtsermittlung") zu ermitteln.
Für diese Ermittlung schickte er mir den JC-Außendienst vorbei.
Dieser Prüfdienst stand bei mir mit dem Verdacht auf der Matte, ich sei ständig ortsabwesend. Mein SB hatte dem Ermittlungsdienst sogar mitgeteilt, in welcher Stadt er mich stattdessen vermutet.
Doch noch eine Mitwirkungsaufforderung mit Fristsetzung hätte mir mein SB nun wirklich nicht schicken können ...
[ ...] Um den eventuellen Vorwurf einer Scheinselbständigkeit von vornherein entgegen zu wirken würde ich bei Klarnamen alles außer dem ersten und letzten Buchstaben schwärzen (M****r).
Warum haben das JC Kunden- / Lieferantendaten nicht zu interessieren?:
1. Das Finanzamt interessieren solche Daten auch nur bei einer Tiefenkontrolle und sonst nicht.
2. Haben wir in D immer noch einen Datenschutz einzuhalten [...]
Hallo, CanisLupusGray!
Es ist mir eine Ehre. Dein Nick ist bei mir aus vielen Deiner Beiträge hier im Forum hängen geblieben ... aber zur Sache:
Meine "Selbständigkeit" hat mein JC-Arbeitsvermittler quasi als "Minijob ohne Abgaben des (fiktiven) Arbeitgebers" verbucht.
Ich schreibe ganz normal Bewerbungen auf Stellenangebote für erwerbsfähige Hilfeempfänger.
Die vielen Empfänger der meist kleinen Beträge meiner Überweisungen stehen in keinem Zusammenhang mit meiner Selbständigkeit.
Es sind weder Kunden noch Lieferanten.
Es sind zum Teil vllt selber Hilfeempfänger, die auf der Plattform "kauf-hier!-Gebrauchtes-günstig.würg" ihre Sachen zum Verkauf anbieten. Von ihnen habe ich von lebendigen Sommerblumen über Bekleidung, Fotoapparat und Kalender bis zu Schnapsgläsern und einem (fast) neuen Spielzeug-Feuerwehrauto, das ich zu einem Geburtstag verschenkt habe, eben Dinge erstanden - eingekauft eben, um meinen persönlichen Bedarf zu decken.
Dennoch sehe ich in ihren Namen, IBAN-Nrs. und dem damit verbundenen Verwendungszweck auf meinen Kto-Auszügen Daten, die es "vor dem JC" für mich zu schützen gilt.
Sehe ich das falsch?
Hättet Ihr noch Kritik, Tipps, Vorschläge für mich?
Oder gar ein "Merkblatt zum Anfordern von Kontoauszügen in NRW"?
Die Ausgaben wurden pauschal nicht anerkannt.
Ich hätte Nutzungszeiten und teilweise wohl auch Verbrauchswerte* in diesen Nutzungszeiten aufdröseln müssen.
Darauf habe ich freiwillig verzichtet - das waren diese klein(st)en Euro-Beträge nicht wert.
Teilgeschwärzte Kto-Auszüge sind mir da wichtiger.
Hurrraaah !!!
Abschließender Bescheid für den Bewilligungszeitraum heute angekommen.
Kontoauszüge offensichtlich doch SO teilgeschwärzt, dass die Buchungsvorgänge ausreichend ersichtlich waren.
Deshalb nur "vermutlich" keine Überprüfung der nichtvorhandenen "geschäftlichen Ausgaben".
Hoffentlich auch kein weiterer Ermittlungsbedarf aufgrund meiner Kontobewegungen entstanden. - Da warte ich sicherheitshalber noch etwas ab, es k ö n n t e ja noch etwas kommen ...
Dieses Thema ist geschlossen. Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten. Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.
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