Hallo Taschemia,
schreibe dir gerne noch direkt was ich dazu meine beitragen zu können und ich darf dir versichern, dass mein Männe genau diese Erfahrung gemacht hat, mit seinem ersten Antrag auf EM-Rente.
Ich war beim Anwalt er meinte auch es sieht für mich nicht gut aus. Jetzt hat er aber noch die Möglichkeit innerhalb von 6 Wochen einen Widerspruch gegen das Gutachten zu schreiben!
Dann ist dein Anwalt zumindest schon mal ehrlicher zu dir, als es die Anwältin von meinem Männe damals gewesen ist, die hat sich da nämlich nicht besonders zu geäußert, auch nicht später in der Verhandlung.
Das Gutachen ist ziemlich schwammig und es wiedersprechen sich so einige Dinge die selbst mein Anwalt nicht so ganz nachvollziehen kann.
Das haben Gutachten leider meist so an sich, dass sie teilweise "schwammig" sind und teilweise auch krass fehlerhaft ... einen Widerspruch dagegen gibt es nicht, das ist ja kein Bescheid sondern eine "ärztliche Stellungnahme".
Vermutlich hat dein Anwalt gemeint, dass man sich noch mit einer Gegendarstellung dagegen wehren könnte und der Richter 6 Wochen Zeit dafür gegeben hat.
Das kannst du natürlich versuchen und in unserem Falle gingen noch mehrere Gegendarstellungen hin und her, was am Ergebnis Monate später aber
NICHTS mehr geändert hat.
Der Gutachter wurde eher immer "ungehaltener" je mehr wir gegen seine "Erkenntnisse" angeschrieben haben, zur Verhandlung stand eigentlich schon fest wie es enden wird wenn Männe die Klage nicht zurück nimmt und die Anwältin hat das auch "nur noch abgenickt"..
Mit jener Einschränkung fallen dem Unterzeichner keine Tätigkeiten ein,die der Klägerin mit den vorhandenen körperlichen Einschränkungen noch möglich wären.
Selbst leichteste Büroarbeiten erfordern einen Umgang mit Computern bzw. Büromaschinen was ihr in einem maßgeblichen Umfang nicht mehr abzuverlangen sind.
Das ist schwer zu beurteilen wenn man deine konkreten gesundheitlichen Probleme nicht kennt und auch nicht den Berufsbereich der für dich in Frage kommen würde.
Diese Gutachter haben generell wenig Ahnung von den Anforderungen und Möglichkeiten am aktuellen "allgemeinen Arbeitsmarkt" ...
Das widerspricht sich doch irgendwie aber ich kann noch mehr als 6 Stunden arbeiten gehen.
Mein Männe war bereits als "Pförtner" beschäftigt (und immer noch fest angestellt), das sollte er sogar aus der Sicht von Gutachter und Gericht nicht mehr machen.
Der hat dann irgendwas von "Klebe- und Montage-Arbeiten" geschrieben ohne genauer zu beschreiben, wo das dann wohl stattfinden sollte ...
Aus meinen DRV-"Gutachten" kenne ich das ähnlich, meine vorhandene Arbeit (CallCenter) sollte ich nicht mehr ausüben aber "irgendwas Anderes" geht noch mehr als 6 Stunden täglich.
Was das genau sein sollte konnte mir bis zur Berentung (bei mir klappte es dann am Gericht mit den Gutachtern besser) nicht mal die AfA beantworten, die mich doch "vermitteln" sollte in diese "andere" Arbeit.
Ich fürchte auch dein Richter wird sich um solche Widersprüche keine tieferen Gedanken machen und auf die Vermittlung durch die Arbeits-Agentur verweisen, das ist schließlich deren Aufgabe.
Männe war dann nach der Klage-Rücknahme sehr bald erneut in einer Spezial-Klinik (die bereits vorliegenden Berichte hatte der "Gutachter" schon komplett ignoriert) und mit diesem Bericht (und den bisher ignorierten) haben wir danach erneut einen Antrag auf EM-Rente für ihn gestellt.
Gute 6 Monate später hatte er den Bescheid zur vollen EM-Rente (nun direkt sogar "unbefristet" bis zur Altersrente), dieses Mal
OHNE Anwalt,
OHNE Widerspruch und
OHNE Gericht.
Ganz so einfach wie das jetzt hier klingt, war das zwar auch nicht aber die Einzelheiten würden jetzt zu weit führen.
Jedenfalls war es rückwirkend betrachtet die richtige Entscheidung, das erste Verfahren am Gericht mit der Klage-Rücknahme aufzugeben ... es war an diesem Punkt einfach aussichtslos geworden.
MfG Doppeloma