Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Hilfe bzw. um eure Hilfe.
Meine Geschichte: Am 11.02.2016 wurde ich arbeitsunfähig und befand mich bis 10.10.2016 in Krankengeldbezug. (Diagnose M99.82 G, M54.2G, M25.81 G L)
Ab 11.10.2019 nahm ich an einer Umschulung teil und hab diese am 13.01.2019 über die Rentenversicherung erfolgreich abgeschlossen.
Am 14.01.2019 nahm ich meine neue Beschäftigung auf. Am 11.02.2019 ereignete sich ein Arbeitsunfall.
Mir fiehl ein Bauteil 25-30 kg von der Werkbank auf meinen linken Schenkel. Ich habe versucht, das Bauteil abzufangen. Dabei knackte es laut im Rücken.
Seit dem ist mein linker Schenkel taub, Schmerzen in der Hüfte und ich knicke mit dem linken Bein als weg.
Die Heilbehandlung des Schenkel erfolgte über die BG. Momentan bekomme ich noch Krankengymnastik.
Der BG Arzt verwies die Behandlung für den Rücken, weiter zu meinem Hausarzt bzw. Orthopäde. (Rückenprobleme wären kein BG Fall)
Am 19.03.2019 erhielt ich meine Kündigung (Probezeit). Diese wird zum 02.04.2019 wirksam.
Seit dem 11.02.2019 bin ich krank geschrieben. Diese geht über die Kündigung hinaus. ( Diagnose M54.16G, M51.2 VL, M25.95 GL).
Meine Fragen: Habe ich Anspruch auf Krankengeld?
Ist der Rücken doch ein BG-Fall?
Viele Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
zerowar
ich bitte um Hilfe bzw. um eure Hilfe.
Meine Geschichte: Am 11.02.2016 wurde ich arbeitsunfähig und befand mich bis 10.10.2016 in Krankengeldbezug. (Diagnose M99.82 G, M54.2G, M25.81 G L)
Ab 11.10.2019 nahm ich an einer Umschulung teil und hab diese am 13.01.2019 über die Rentenversicherung erfolgreich abgeschlossen.
Am 14.01.2019 nahm ich meine neue Beschäftigung auf. Am 11.02.2019 ereignete sich ein Arbeitsunfall.
Mir fiehl ein Bauteil 25-30 kg von der Werkbank auf meinen linken Schenkel. Ich habe versucht, das Bauteil abzufangen. Dabei knackte es laut im Rücken.
Seit dem ist mein linker Schenkel taub, Schmerzen in der Hüfte und ich knicke mit dem linken Bein als weg.
Die Heilbehandlung des Schenkel erfolgte über die BG. Momentan bekomme ich noch Krankengymnastik.
Der BG Arzt verwies die Behandlung für den Rücken, weiter zu meinem Hausarzt bzw. Orthopäde. (Rückenprobleme wären kein BG Fall)
Am 19.03.2019 erhielt ich meine Kündigung (Probezeit). Diese wird zum 02.04.2019 wirksam.
Seit dem 11.02.2019 bin ich krank geschrieben. Diese geht über die Kündigung hinaus. ( Diagnose M54.16G, M51.2 VL, M25.95 GL).
Meine Fragen: Habe ich Anspruch auf Krankengeld?
Ist der Rücken doch ein BG-Fall?
Viele Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
zerowar