Habe ich mich Falsch ausgedrückt bei der Agentur für Arbeit? Ziel ist es AG1 zubekommen und anschließend Gründungszuschuss!

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sFn09

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Hallo zusammen,

kurz mein Werdegang:
Seit 2011 angestellt bei der Post, 2 Ausbildungen erfolgreich bei der Post absolviert (Zusteller und Kaufmann).
Komme leider bei der Post nicht weiter, komme nicht ins Büro und möchte mich selbstständig machen richtung Online Handel.
Bekomme durch Familie unterstützung für diesen Aufbau.

Mein Plan war es, ende Februar meine Kündigung einzureichen, das Ende April mein letzter Arbeitstag ist bei der Post und danach diesen Gründungszuschuss zubeantragen.
Da ich leider keine Ahnung von dieser Materie habe, hatte ich heute ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit.

Habe ihr mein Werdegang erzählt, das ich leider nicht mehr weiterkomme und ich bereits mein Einzelunternehmen im Januar gegründet habe.
Bin auch schon mit den Stunden bei der Post runtergangen, um mich auf mein Online Shop zu konzentrieren.

Sie sagte, das es schwierig sei, diesen Zuschuss zubekommen, desweiteren müsste ich auch erstmal AG1 beziehen. (Da hat sie ja aufjedenfall recht)
Desweiteren meinte sie, das es schon zu spät sei für diesen Zuschuss weil ich bereits mein Unternehmen gegründet habe?
Jetzt ist die Frage, ist das richtig?

Danach meinte sie, das ich AG1 nicht lange bekommen würde weil hier in meiner Stadt wimmelt es nur so von offenen Stellen (Zusteller) und Bürokräfte.
Ich solle doch nach anderen Alternativen suchen zb. KFW Kredit aber das ist völliger Quatsch weil ich das nicht brauche.
Es kam mir so vor als würde sie mir nicht helfen wollen oder nichts genehmigen bzw. in Aussicht stellen.

Ich will ja nicht mehr als Zusteller arbeiten weil es 1. kein Spaß mehr macht und 2. überqualifiziert bin.

Mir wurde jetzt im Privatenkreis empfohlen, nochmal ein Termin dort zu machen... Nochmal mit ihr reden und sagen, das ich nicht mehr als Zusteller arbeiten möchte sondern im Büro.
Des weiteren sollte es schon bei der Post sein weil ich dafür speziell Ausgebildet wurde.
Somit dürften dann doch nicht mehr soviele Stellen frei sein, wo ich mich bewerben könnte.

Und dann bräuchte ich den Antrag für diesen Zuschuss... nun weiß ich nicht, ob ich den bekomme von ihr weil sie mich so negativ eingestimmt hat.
Falls die frage kommt, ob ich ein Buinessplan habe... ja den werde ich von einer Firma professionell erstellen lassen (die Firma habe ich bereits)

Vielleicht kann mir jemand helfen und sagen, was ich jetzt genau tun soll um mit dieser Frau reden zukönnen um keine missverständnisse aufkommen zulassen.

Komischerweise bei mein Kumpel hat alles geklappt.
Da hat der Berater keine faxen gemacht, er wollte nicht mehr als Zusteller arbeiten und hatte die Idee sich Selbstständig zumachen Richtung Tagespapa, was dann auch alles geklappt hat.

Danke für eure Hilfe
 
Zuletzt bearbeitet:

Seepferdchen 2010

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Guten Tag sFn09 und :welcome:

Überleg Dir bitte eine aussagekräftigere Überschrift als wie Gründungszuschuss / AG1 und die Arbeitsagentur

. Am besten einen vollständigen Satz, verbunden mit einer Frage - soviel Zeit sollte sein. Ergänzend verweise ich dazu auf Forenregel 11. Du kannst deinen Beitrag insgesamt eine Stunde lang nach Erstellung bearbeiten, also jetzt noch gute 55 Minuten.

Ein ganzer Satz bzw. vollständig formulierte Frage vermitteln dem Thema mehr Aufmerksamkeit und klingen als Überschrift auch freundlicher - soviel Zeit sollte also übrig sein.

Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf ausreichend Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein zusammenhangloses Sammelsurium von fünf Worten rein ...


Im Editor der Überschrift findest du zudem auch den Hinweis:

Themen-Überschrift, bitte den Themeninhalt (nicht zu) kurz beschreiben ...

Und schau bitte auch in diesen Link, hier hat unser @Admin2 genau erklärt warum eine

aussagekräftige Überschrift so wichtig ist:


Danke für deine Mitwirkung und ich wünsche dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt im Forum..
 

Shlock

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Gründungszuschuss nach §93 SGBIII wirst du nicht bekommen, wenn du dein Gewerbe bereits angemeldet hast.
Aber darf ich mal ganz blöd fragen, wozu du den überhaupt haben willst? Brauchst du Startkapital? Wenn ja, wie viel? Sprechen wir hier von 3.000 oder 30.000 Euro?
 

BerndB

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Das angemeldete Gewerbe ist aus meiner Sicht kein Ablehnungsgrund. Es wird ja als Nebengewerbe ausgeübt. Wenn du aber bereits viele Kunden hast ... dann brauchst du nach Meinung der AfA evtl. den Zuschuss nicht mehr.
Ansonsten habe ich nur schon mitbekommen, dass ein gelernter Anlagenmechaniker eine Ablehnung erhielt, weil er auf dem (Arbeitnehmer-)Arbeitsmarkt gebraucht wird. Warum sollte dem dann die Selbstständigkeit finanziert werden, wenn er auch ohne Zuschuss die Arbeitslosigkeit beenden kann.
 

Shlock

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Grundungszuschuss ist eine Kann-Leistung. Bei jemandem, der befähigt ist in einem sozialversicherungspflichtigen Job zu arbeiten - und in dessen Bereich sogar genügend Stellen offen sind - wird i.d.R. kein Gründungszuschuss bewilligt, da Vermittlung in Arbeit (nicht: Selbständigkeit!) Vorrang hat. Steht klar in den fachlichen Hinweisen.
 
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